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   OLG Hamm, 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09   

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https://dejure.org/2009,7868
OLG Hamm, 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09 (https://dejure.org/2009,7868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09 (https://dejure.org/2009,7868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2009 - 4 Ss OWi 123/09 (https://dejure.org/2009,7868)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1, BKatV § 4 Abs. 4, StPO § 267, StPO § 261
    Absehen vom Regelfahrverbot, ausreichende Besinnungsmaßnahme, Gynäkologin, unzumutbare Härte, Geschwindigkeitsüberschreitung um 59 km/h, Annahme von Vorsatz drängte sich auf, keine ausreichende Überprüfung der Einlassung der Betroffenen, Überprüfungspflicht, kritiklose ...

  • openjur.de

    §§ 261, 267 StPO; § 25 StVG; § 4 BKatV

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Notwendigkeit von Feststellungen einer Notstandssituation beim Absehen vom Fahrverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei besonders gravierender Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1; ; BKatV § 4 Abs. 4; ; StPO § 267; ; StPO § 261

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausnahme von der Verhängung eines Regelfahrverbots bei besonders gravierender Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    159 km/h auf Bundesstraße - Einlassung eines "Notfalls" nicht anerkannt

Verfahrensgang

  • AG Borken - 10 OWi 233/08
  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 4 Ss OWi 48/04

    Fahrverbot; Absehen; erforderlicher Umfang der Feststellungen; Begründung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09
    Der Tatrichter muss für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm, VRS 95, 138; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Februar 2004 - 4 Ss OWi 48/04 -).
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09
    Der Tatrichter muss für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalles jedoch eine auf Tatsachen gestützte Begründung geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpfen darf (vgl. OLG Hamm, VRS 95, 138; Beschluss des erkennenden Senats vom 5. Februar 2004 - 4 Ss OWi 48/04 -).
  • OLG Bamberg, 19.06.2013 - 3 Ss OWi 474/12

    Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Indizien

    Schon aufgrund der über seinen Verteidiger für den Betroffenen abgegebenen Erklärung, " m it d e m Mo t o r rad no c h n icht v e rt ra u t" gewesen und " au f d ies e r Fa h rt d i e B e sc h le un i g u n g de s Fa hr z eu g s au s p ro b ie r en " zu wollen, weshalb der Betroffene " e r heb l i ch Ga s" gegeben habe, kann nach Auffassung des S en a ts am Vorliegen der für die Annahme eines jedenfalls bedingten Tatvorsatzes notwendigen kognitiven und voluntativen Vorsatzelemente kein vernünftiger Zweifel bestehen (vgl. hierzu z.B. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.10.2010 - 3 Ss OWi 1704/10 = DAR 2010, 708 = zfs 2011, 50 = SVR 2011, 76 = OLGSt StPO § 267 Nr. 23 = VRR 2010, 472 m. Anm. G ieg [für vorsätzliche Nichteinhaltung des Mindestabstandes]), zumal selbst unter Zugrundelegung der außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundesstraßen nach § 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h hier noch eine Überschreitung um erhebliche 87 % erreicht wurde (vgl. insoweit etwa OLG Celle NZV 2011, 618 f.; OLG Braunschweig DAR 2011, 406 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09 [bei juris]; OLG Jena DAR 2008, 35 ff. und KG NZV 2005, 596 f.).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 RBs 242/12

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regelfahrverbot

    Es hat sich allerdings nicht mit der Frage befasst, inwieweit dem Betroffenen die Durchführung der hierfür erforderlichen Fahrten unter Zuhilfenahme von z. B. Taxen möglich und die Einstellung eines Fahrers für die Dauer des Fahrverbots zumutbar ist (zu vgl. OLG Hamm Beschluss vom 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09 - und vom 29.06.2010 - III-3 RBs 120/10 -).

    Soweit von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen wurde, hat es das Gericht im Übrigen unterlassen, für seine Überzeugung vom Vorliegen eines Ausnahmefalls eine auf Tatsachen gestützte Begründung zu geben, die sich nicht nur in einer unkritischen Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen erschöpft (zu vgl. OLG Hamm Beschluss vom 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09).

  • OLG Koblenz, 14.06.2017 - 1 OWi 4 SsBs 43/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Ein Absehen von dem Fahrverbot kann daher - ungeachtet der noch höheren Anforderungen für die Annahme eines besonderen Härtefalles - von vornherein nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, welche den Verkehrsverstoß in einem erheblich milderen Licht erscheinen lassen, ohne ihm zugleich seinen Charakter als grobe oder beharrlicher Pflichtverletzung im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG zu nehmen (vgl. KG VRS 127 [2014], 259; OLG Frankfurt NZV 2005, 383; OLG Bamberg, Beschluss vom 29. Oktober 2012 - 3 Ss OWi 1374/12; OLG Hamm, Beschluss vom 4. März 2009 - 4 Ss OWi 123/09 [jeweils juris]; König a.a.O. § 25 StVG Rdn. 24 m.w.Nachw.; s. auch BGHSt 38, 125; 38, 106; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 53).
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