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   OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04   

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https://dejure.org/2004,13237
OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04 (https://dejure.org/2004,13237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04 (https://dejure.org/2004,13237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. April 2004 - 4 Ss OWi 128/04 (https://dejure.org/2004,13237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Straßenfahrzeugwaage; Beschaffenheit; Wägung; Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Straßenverkehrsüberwachung durch die Polizeibehörden als amtlicher Verkehr im Sinne des § 6 Abs. 4 Eichordnung (EichO); Beweisverwertungsverbot beim Vorliegen von Messfehlern

  • Judicialis

    StVZO § 34; ; EichO § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 34; EichO § 6
    Straßenfahrzeugwaage; Beschaffenheit; Wägung; Beweisverwertungsverbot

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zweck des Eichgesetzes und der aufgrund der §§ 2, 3 EichG erlassenen Eichordnung ist es, die Messsicherheit zu gewährleisten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 11.03.2004 - 4 Ss OWi 165/04

    Waage; achsweises Wiegen; Beruhigungsstrecke; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04
    Der Senat hat zwar in dem Parallel-Verfahren 4 Ss OWi 165/04 und 225/04 zu den angesprochenen Rechtsfragen Stellung genommen, doch ist eine Festigung dieser Rechtsprechung erforderlich, da Anwendungsbereich und Auslegung der geforderten Norm bei verschiedenen Amtsgerichten uneinheitlich gehandhabt worden ist und bei dem Amtsgericht Meschede auch in anderen gleichgelagerten Fällen zu Freisprüchen geführt hat.

    Der Senat hat in dem anhängigen Parallelverfahren - 4 Ss OWi 165/04 - bereits zu den hier entscheidungserheblichen Rechtsfragen Stellung genommen (vgl. auch 4 Ss OWi 225/04) und Folgendes ausgeführt:.

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04
    Deuten demnach im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern hin, muss sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Wichtigkeit der Messergebnisse überzeugen (vgl. BGHSt 43, 277, 283 f.; 39, 297, 300; OLG Karlsruhe VRS 98, 447, 452; AG Alsfeld DAR 1999, 517; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rz. 56 b).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04
    Das Gewicht des Verstoßes und seine Bedeutung für die rechtsgeschützte Sphäre des Betroffenen sind bei der Abwägung ebenso zu beachten wie die Erwägung, dass der Staat eine funktionsfähige Rechtspflege zu gewährleisten hat (vgl. BGHSt 38, 214, 220).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 3 Ss 134/99

    Zum Abzug eines Toleranzwertes vom gemessenen Gesamtgewicht eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04
    Deuten demnach im Einzelfall zureichende und naheliegende Hinweise auf das Vorliegen von Messfehlern hin, muss sich der Tatrichter von der Zuverlässigkeit und Wichtigkeit der Messergebnisse überzeugen (vgl. BGHSt 43, 277, 283 f.; 39, 297, 300; OLG Karlsruhe VRS 98, 447, 452; AG Alsfeld DAR 1999, 517; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rz. 56 b).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04
    Eine fehlerhafte Beweiserhebung löst nicht zwangsläufig einen Verwertungsverbot aus (vgl. BVerfG NJW 2000, 3557; BGHSt 44, 234, 249; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Einleitung Rz. 55 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 15.01.2008 - 4 Ss OWi 738/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der

    b) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts (zu vgl. zu diesem Aspekt auch Senatsbeschluss vom 08.04.2004 - 4 Ss OWi 128/04 - zu § 6 Abs. 4 EichO; Beschluss des OLG Hamm vom 02.08.2007 - 2 Ss OWi 372/07 -) zuzulassen ist, die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist jedenfalls zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten.
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