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   OLG Hamm, 22.03.2005 - 4 Ss OWi 190/05   

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https://dejure.org/2005,18577
OLG Hamm, 22.03.2005 - 4 Ss OWi 190/05 (https://dejure.org/2005,18577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2005 - 4 Ss OWi 190/05 (https://dejure.org/2005,18577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2005 - 4 Ss OWi 190/05 (https://dejure.org/2005,18577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen; Terminsverlegungsantrag des Verteidigers in Bußgeldsachen

  • Judicialis

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 3; ; OWiG § 80 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2
    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Unzulässigkeit, faires Verfahren, Fehlen einer ordnungsgemäßen Ladung, Verletzung rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Verhinderung des Verteidigers, Verlegungsantrag, prozessuale Fürsorgepflicht, Verlegung geboten, ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.09.2003 - 1 ObOWi 289/03

    Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen von der Zentralen Bußgeldstelle im

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2005 - 4 Ss OWi 190/05
    Die Ablehnung einer Terminsverlegung führt zu einer Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sie auf sachfremden und nicht mehr nachvollziehbaren Gründen beruht und dem Betroffenen dadurch der erste Zugang zum Gericht genommen wird (vgl. BayObLG, DAR 2003, 567 (569).
  • KG, 31.01.2003 - 3 Ws (B) 39/03

    Rechtsbeschwerde gegen ein Verwerfungsurteil im Bußgeldverfahren:

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2005 - 4 Ss OWi 190/05
    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden (vgl. KG, NZV 2003, 433 (434) = VRS 105, 223).
  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss OWi 259/07

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde; keine Sachrüge; Art des Urteils unklar;

    Die Terminierung ist grundsätzlich Sache des Vorsitzenden, der jedoch gehalten ist, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminsplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozeßbeteiligten zu entscheiden (vgl. KG, NZV 2003, 433 (434) = VRS 105, 223; BayObLG DAR 2002, 463, 464; OLG Karlsruhe VRS 110, 294, 294 f. = VM 2006, 61; Senat, Beschluß vom 22. März 2005 - 4 Ss OWi 190/05 -).
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