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   OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/04   

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OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/04 (https://dejure.org/2005,20311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/04 (https://dejure.org/2005,20311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 4 Ss OWi 215/04 (https://dejure.org/2005,20311)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 03.05.2001 - 1 Ss 87/01

    Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/04
    muss der Täter ausnahmsweise nicht (mehr) damit rechnen, unter der Wirkung der genossenen illegalen Droge zu stehen, entfallen der innere Tatbestand bzw. der Schuldvorwurf (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 2002, 95-96).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/04
    Allerdings ist die Vorschrift des § 24 a StVG verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Konzentration einer in der Anlage genannten Substanz im Blut nachgewiesen wird, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdelikts als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war (vgl. im Einzelnen BVerfG, Kammerbeschluß vom 21.12.2004, NJW 2005, 349).
  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Nach § 24 a Abs. 2 StVG handelt ordnungswidrig, wer (zumindest) fahrlässig gegen das Verbot zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24 a StVG aufgeführten berauschenden Mittel verstößt (zu den gesteigerten Anforderungen an den Nachweis des subjektiven Tatbestandes bzw. der inneren Tatseite, wenn zwischen der Einnahme des berauschenden Mittels und der Verkehrsteilnahme, d.h. der Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt, ein längerer Zeitraum verstrichen ist, OLG Hamm NJW 2005, 3298 ff. = DAR 2005, 640 ff. = BA 43, 232 ff.; vgl. auch OLG Bremen NZV 2006, 276 f. und zuletzt OLG Saarbrücken NJW 2007, 309/311).
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