Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1810
OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05 (https://dejure.org/2005,1810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05 (https://dejure.org/2005,1810)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Mai 2005 - 4 Ss OWi 215/05 (https://dejure.org/2005,1810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,1810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässigkeit und Vorsatz hinsichtlich der Wirkung eines Rauschmittels zum Tatzeitpunkt; Zur Erkennbarkeit der Wirkung eines Rauschmittels zum Tatzeitpunkt; Verfassungskonforme Auslegung des § 24 a Straßenverkehrsgesetz (StVG); Zum subjektiven Tatbestand des § ...

  • blutalkohol PDF, S. 268

    Vorsatz/Fahrlässigkeit bei Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG

  • Judicialis

    StVG § 24 a Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 24 a Abs. 2
    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei größerem zeitlichen Abstand zwischen Einnahme und Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Vorausabschätzung der Wirkung von Rauschmitteln bei längerer Pause zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3298
  • NStZ 2005, 709
  • NZV 2005, 428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 03.05.2001 - 1 Ss 87/01

    Führung eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung berauschender

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05
    Muß der Täter ausnahmsweise nicht (mehr) damit rechnen, unter der Wirkung der genossenen illegalen Droge zu stehen, entfallen der innere Tatbestand bzw. der Schuldvorwurf (vgl. OLG Zweibrücken, NStZ 2002, 95-96).
  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05
    Allerdings ist die Vorschrift des § 24 a StVG verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Konzentration einer in der Anlage genannten Substanz im Blut nachgewiesen wird, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdelikts als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraffahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war (vgl. im Einzelnen BverfG, Kammerbeschluß vom 21.12.2004, NJW 2005, 349).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 422/15

    Zum Fahrlässigkeitsvorwurf beim Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr

    Während das vorlegende Oberlandesgericht Oldenburg davon ausgeht, dass allein die Feststellung einer mindestens den analytischen Grenzwert erreichenden THC-Konzentration im Blut den tatrichterlichen Schluss auf ein insoweit sorgfaltswidriges Verhalten des Betroffenen tragen kann (ebenso OLG Celle, VRS 128, 297; KG, VRS 127, 244; HansOLG Bremen, DAR 2014, 588; OLG Koblenz, Blutalkohol 51, 351; OLG Frankfurt (Senat für Bußgeldsachen), NStZ-RR 2013, 47; vgl. auch OLG Hamm (3. Strafsenat), Blutalkohol 48, 288 zu Amphetamin; OLG Karlsruhe (2. Senat für Bußgeldsachen), DAR 2015, 401), vertreten die Oberlandesgerichte Karlsruhe - 1. Senat für Bußgeldsachen -, Stuttgart und Saarbrücken - letzteres tragend in dem Beschluss vom 16. März 2007 (NJW 2007, 1373) - die Auffassung, es könne bei einer "längere Zeit' nach dem Cannabiskonsum unternommenen Fahrt an der Erkennbarkeit der fortdauernden Cannabiswirkung für den Betroffenen fehlen, so dass aus einer festgestellten THC-Konzentration im Blut, die den analytischen Grenzwert erreicht, nur bei Vorliegen weiterer Beweisanzeichen auf ein im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG fahrlässiges Verhalten des Betroffenen gefolgert werden dürfe (ebenso OLG Hamm (2. Senat für Bußgeldsachen), StraFo 2012, 287; OLG Karlsruhe (3. Senat für Bußgeldsachen), Blutalkohol 49, 108 und NZV 2011, 413; OLG Braunschweig, Blutalkohol 47, 298 - nicht tragend; OLG Zweibrücken, Blutalkohol 46, 99; OLG Frankfurt (3. Strafsenat), NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm (4. Senat für Bußgeldsachen), NZV 2005, 428).
  • OLG Oldenburg, 04.08.2015 - 2 Ss OWi 142/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob auch ohne reale Anhaltspunkte ein

    b) Bezogen auf die hier in Rede stehende Tatbestandsverwirklichung des § 24a Abs. 2 StVG bedeutet dies, dass der Betroffene die Möglichkeit fortdauernder Wirkung des Cannabiskonsums entweder erkannt haben muss (bewusste Fahrlässigkeit) oder zumindest hätte erkennen können und müssen (unbewusste Fahrlässigkeit) (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 3298; Blutalkohol 48, 288; OLG Brandenburg Blutalkohol 45, 135; OLG Saarbrücken NJW 2007, 309).

    Seit dem Jahr 2005 wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung jedoch - soweit ersichtlich auf einen Beschluss des OLG Hamm (NZV 2005, 428) zurückgehend - zunehmend und zuletzt nahezu einheitlich entschieden, dass der Vorwurf der (auch unbewussten) Fahrlässigkeit nicht erhoben werden könne, wenn zwischen dem Drogenkonsum und der Fahrt "längere Zeit" vergangen sei.

    Hier könne es an der Erkennbarkeit fehlen (vgl. Senat NZV 2009, 572; DAR 2010, 274; VRS 126, 109; OLG Bremen NZV 2006, 276; OLG Celle NZV 2009, 89; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; NZV 2010, 530; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Karlsruhe Blutalkohol 49, 108; OLG Saarbrücken NJW 2007, 309 und 1373; OLG Stuttgart DAR 2011, 218; OLG Zweibrücken Blutalkohol 46, 99), weil mit zunehmendem Zeitablauf das Bewusstsein dafür schwinde, dass der zurückliegende Drogenkonsum noch Auswirkungen in der Gegenwart haben könne (vgl. Senat DAR 2010, 274; VRS 126, 109; OLG Bremen Blutalkohol 51, 26; OLG Stuttgart DAR 2011, 218).

  • OLG München, 13.03.2006 - 4St RR 199/05

    Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch Amphetamin

    Da die Messmethoden jedoch allgemein und nicht nur im Hinblick auf THC verfeinert wurden (vgl. Bönke BA 2004, 4/6), ist die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung auch auf die hier zu beurteilende Substanz, das Amphetamin, anzuwenden (vgl. OLG Zweibrücken NZV 2005, 430; OLG Hamm NZV 2005, 428; OLG Köln NStZ-RR 2005, 385; Bönke NZV 2005, 272/273).
  • KG, 14.10.2014 - 3 Ws (B) 375/14

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis: Fahrlässige

    b) Bezogen auf die hier in Rede stehende Tatbestandsverwirklichung des § 24a Abs. 2 StVG bedeutet dies, dass der Betroffene die Möglichkeit fortdauernder Wirkung des Cannabiskonsums entweder erkannt haben muss (bewusste Fahrlässigkeit) oder zumindest hätte erkennen können und müssen (unbewusste Fahrlässigkeit) (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 3298; Blutalkohol 48, 288; OLG Brandenburg Blutalkohol 45, 135; OLG Saarbrücken NJW 2007, 309).

    Seit dem Jahr 2005 wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung jedoch - soweit ersichtlich auf einen Beschluss des OLG Hamm (NZV 2005, 428) zurückgehend - zunehmend und zuletzt nahezu einheitlich entschieden, dass der Vorwurf der (auch unbewussten) Fahrlässigkeit nicht erhoben werden könne, wenn zwischen dem Drogenkonsum und der Fahrt "längere Zeit" vergangen sei.

    Hier könne es an der Erkennbarkeit fehlen (vgl. Senat NZV 2009, 572; DAR 2010, 274; VRS 126, 109; OLG Bremen NZV 2006, 276; OLG Celle NZV 2009, 89; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; NZV 2010, 530; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Karlsruhe Blutalkohol 49, 108; OLG Saarbrücken NJW 2007, 309 und 1373; OLG Stuttgart DAR 2011, 218; OLG Zweibrücken Blutalkohol 46, 99), weil mit zunehmendem Zeitablauf das Bewusstsein dafür schwinde, dass der zurückliegende Drogenkonsum noch Auswirkungen in der Gegenwart haben könne (vgl. Senat DAR 2010, 274; VRS 126, 109; OLG Bremen Blutalkohol 51, 26; OLG Stuttgart DAR 2011, 218).

  • OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07

    Fahrlässigkeit einer Drogenfahrt bei länger als einem Tag zurückliegendem

    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).

    Denn der Vorwurf schuldhafter Tatbegehung, sei dies vorsätzlich oder fahrlässig, bezieht sich nicht allein auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 3298).

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06

    Objektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG

    Vom blutanalytischen Wirkstoffnachweis sollen nur solche Konzentrationen erfasst werden, die deutlich oberhalb des Nullwertes liegen (BVerfG NZV 2005, 270; BayObLG NZV 2003, 252; OLG Hamm NJW 2005, 3298; OLG Zweibrücken BA 2006, 235; OLG Köln BA 2006, 236; OLG München BA 2006, 239; Janiszewski/Jagow/Burmann/Jagow, Straßenverkehrsrecht, 19. Auflage, § 24 a Rn. 5 a; Hentschel NJW 2005, 641 ).

    Denn der Vorwurf schuldhafter Tatbegehung, sei dies vorsätzlich oder fahrlässig, bezieht sich nicht allein auf den Konsumvorgang, sondern auch auf die Wirkungen des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt (vgl. OLG Hamm NJW 2005, 3298).

  • OLG Bamberg, 27.02.2007 - 3 Ss OWi 688/05

    Straßenverkehrsrecht: Führen eines Fahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel,

    Nach § 24 a Abs. 2 StVG handelt ordnungswidrig, wer (zumindest) fahrlässig gegen das Verbot zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter der Wirkung der in der Anlage zu § 24 a StVG aufgeführten berauschenden Mittel verstößt (zu den gesteigerten Anforderungen an den Nachweis des subjektiven Tatbestandes bzw. der inneren Tatseite, wenn zwischen der Einnahme des berauschenden Mittels und der Verkehrsteilnahme, d.h. der Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt, ein längerer Zeitraum verstrichen ist, OLG Hamm NJW 2005, 3298 ff. = DAR 2005, 640 ff. = BA 43, 232 ff.; vgl. auch OLG Bremen NZV 2006, 276 f. und zuletzt OLG Saarbrücken NJW 2007, 309/311).
  • KG, 05.06.2009 - 2 Ss 131/09

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung

    Nicht erforderlich ist, dass sich der Betroffene einen spürbaren oder messbaren Wirkstoffeffekt vorgestellt hat oder zu einer entsprechenden exakten physiologischen und biochemischen Einordnung in der Lage war, zumal ein Kraftfahrer die Unberechenbarkeit von Rauschdrogen in Rechnung zu stellen hat (vgl. zu allem OLG Saarbrücken, NJW 2007, 309, 311; 1373, 1374; OLG Hamm NJW 2005, 3298, 3299; OLG Zweibrücken Blutalkohol 46 (2009), 99).
  • OLG Zweibrücken, 06.01.2009 - 1 Ss 178/08

    Fahren unter Drogeneinfluss: Erkennbarkeit der Wirkungsfortdauer bei größerer

    Aus diesen Erwägungen heraus könne nicht ohne weiteres von einer Vorhersehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung ausgegangen werden, wenn der Zwischenraum knapp einen Tag und die festgestellte THC-Konzentration nur etwas mehr als das zweifache des o.a. Grenzwertes von 1, 0 ng/mL beträgt (OLG Frankfurt a.a.O.; s.a. OLG Saarbrücken NJW 2007, 309, 311; OLG Bremen NZV 2006, 276; OLG Hamm NStZ 2005, 709 f.; Jagow a.a.O., § 24a StVG Rn. 7a).

    Das Amtsgericht wird in einer neuen Hauptverhandlung, wohl mit Hilfe eines Sachverständigen, zu klären haben, ob sich hinreichende Indizien für die Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung des Rauschmittels zum Tatzeitpunkt feststellen lassen, oder ob eine zeitnähere als die sich bisher nach dem Zweifelssatz ergebende Rauschmitteleinnahme in Betracht kommt (vgl. auch insoweit OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 250; OLG Saarbrücken NJW 2007, 309, 311; OLG Hamm NStZ 2005, 709, 710).

  • AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 121/12

    Drogenfahrt, Fahrlässigkeitsvorwurf, Anforderungen

    Bezogen auf den Tatbestand des § 24 Abs. 2 StVG bedeutet dies, dass dem Betroffenen nachzuweisen ist, dass er die Möglichkeit fortdauernder Wirkung seines Cannabiskonsums entweder erkannt hat oder zumindest hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, NJW 2005, 3298).

    An dieser Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen Einnahme des Rauschmittels und Begehung der Tat längere Zeit vergangen ist (OLG Hamm, NJW 2005, 3298).

  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

  • OLG Celle, 30.03.2009 - 322 SsBs 57/09

    Erreichung des analytischen Grenzwertes als objektive Bedingung der Ahndung einer

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 57/06

    Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die Bußgeldbehörde im

  • OLG Zweibrücken, 29.06.2006 - 1 Ss 88/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter

  • OLG Bremen, 17.02.2006 - Ss (B) 51/05

    Betäubungsmittelfahrt i.S. des § 24a StVG , Objektiver Tatbestand und innere

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2007 - 3 Ss 205/06

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2013 - 1 (3) SsBs 131/13

    Bußgeldbewehrte Autofahrt unter dem Einfluss berauschender Mittel: Anforderungen

  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12

    Anforderungen an die Feststellung von Fahrlässigkeit bei einer Drigenfahrt

  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 2 RBs 50/12

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung eines berauschenden Mittels

  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11

    Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2014 - 2 O 19/14

    Cannabis-Gelegenheitskonsument; Fahreignung; Trennungsfähigkeit; Zeitabstand

  • OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06

    Fahren unter Einfluss berauschender Mittel: Feststellung des Führens eines Kfz

  • OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 1 Ss 616/10

    Bußgeldurteil wegen Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel: Erkennbarkeit

  • KG, 05.06.2009 - 3 Ws (B) 323/09

    Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit hinsichtlich der Wirkung

  • OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09

    Anforderungen an das Erkennenmüssen der fortdauernden Wirkung von Drogen bei

  • OLG Bremen, 02.09.2013 - 2 SsBs 60/13

    Drogenfahrt, Fahrlässigkeitsvorwurf, Feststellungen

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2011 - 3 (5) SsBs 57/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

  • OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht