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   OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06   

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https://dejure.org/2006,8722
OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06 (https://dejure.org/2006,8722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06 (https://dejure.org/2006,8722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2006 - 4 Ss OWi 44/06 (https://dejure.org/2006,8722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbleiben zu einem Gerichtstermin im Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Beruhen des Ausbleibens auf einem (unrichtigen) Rat oder Hinweis des Verteidigers; Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid; Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 42 km/h; Bußgeld ...

  • Judicialis

    OWiG § 74

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74
    Verwerfung des Einspruchs; genügende Entschuldigung; Rat des Verteidigers; unrichtiger Rat; Verteidiger des Vertrauens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    OWiG/StPO: Ausbleiben im HV-Termin - Falscher Rat des Verteidigers = Entschuldigung?

Verfahrensgang

  • AG Münster - 20 OWi 976/04
  • OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 08.09.2005 - 5St RR 66/05

    Vertrauensschutz bei sehr kurzfristigem Verlegungsantrag des Angeklagten

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
    Danach hätte hier dem Verlegungsantrag des Betroffenen, der noch rechtzeitig vor Beginn der Hauptverhandlung beim Amtsgericht mit dem ausdrücklichen Hinweis "Bitte sofort vorlegen! EILT!" versehen war, stattgegeben werden müssen (vgl. auch OLG München NStZ-RR 2006, 20).
  • BayObLG, 25.10.1994 - 2 ObOWi 508/94
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Verteidiger zudem seinen Mandanten dahingehend beraten hatte, er brauche zum Termin nicht zu erscheinen, sofern der Entbindungsantrag nicht abgelehnt werde (vgl. BayObLG NJW 1995, 1568).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1998 - 2 Ss OWi 42/98
    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
    So wurde beispielsweise entschieden, dass ein Betroffener entschuldigt dem Termin ferngeblieben ist, wenn über einen Antrag seines Verteidigers auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen trotz rechtzeitiger Antragstellung nicht entschieden wurde (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1998, 204).
  • BayObLG, 31.05.1994 - 2 ObOWi 194/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen der Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06
    Letzteres gilt insbesondere dann, wenn der Betroffene, wie hier, seine Fahrereigenschaft bestreitet und es daher auf eine Identifizierung in der Hauptverhandlung ankommt (vgl. BayObLGSt 1994, 95).
  • OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10

    Verwerfung der Berufung bei krankheitsbedingter Abwesenheit des

    Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 329 Rdnr. 29; OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006 - 4 SsOWi 44/06 - BeckRS 2006, 08808; NStZ-RR 1997, 113).

    Vielmehr ist das Vertrauen auf einen derartigen Hinweis des Verteidigers dann nicht mehr gerechtfertigt, wenn sich dem Angeklagten nach der konkreten Sachlage Zweifel aufdrängen müssen, ob der Hinweis seines Verteidigers zutreffend ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006 - 4 SsOWi 44/06; BeckRS 2006, 08808 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 3 RBs 200/10

    Verletzung des gerichtlichen Gehörs im Bußgeldverfahren durch Ablehnung einer

    Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der von der Verteidigung erteilten Auskunft, muss dem durch Nachfrage bei Gericht nachgegangen werden; anderenfalls ist er nicht entschuldigt (OLG Hamm, Beschluss v. 06.03.2006 - 4 Ss OWi 44/06 -).
  • OLG Hamm, 21.01.2008 - 4 Ss OWi 741/07

    Verteidiger; Erkrankung; Terminsverlegung; Entschuldigung

    Das Interesse des Betroffenen an seiner Verteidigung durch einen Rechtsanwalt einerseits und das Interesse der Justiz an einer möglichst reibungslosen Durchführung des Verfahrens andererseits sind gegeneinander abzuwägen, wobei dem Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang gebührt (vgl. Beschluss des Senats vom 06. März 2006 - 4 SsOWi 44/06 - Göhler a.a.O., § 71 Rdnr. 30 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 31.01.2013 - 1 RBs 178/12

    Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid wegen Ausbleibens in der

    Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist überwiegend anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt i.S.d. § 74 Abs. 2 OWiG anzusehen sein kann, wenn es auf einem (wenn auch unrichtigen) Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (OLG Hamm, Beschluss vom 06.03.2006, 4 Ss OWi 44/06; OLG Hamm, NZV 1999, 307; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rdnr. 32).
  • LG Berlin, 10.05.2016 - 528 Qs 35/16

    Wiedereinsetzung im Ordnungswidrigkeitenverfahren: Hinweis des Verteidigers als

    Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit dieser Auskunft, muss dem durch Nachfrage beim Gericht nachgegangen werden; anderenfalls ist der Betroffene nicht entschuldigt (OLG Hamm, Beschluss vom 6. März 2006 - 4 Ss OWi 44/06 -, juris, m.w.N.).
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