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OLG Hamm, 24.07.2003 - 4 Ss OWi 468/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Einstellung des Verfahrens, Strafklageverbrauch; Einstellung wegen einer Straftat; Ordnungswidrigkeit
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafklageverbrauch bei Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO; Zuwiderhandlung gegen § 24a StVG; Führen eines Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Einwirkung von berauschenden Mitteln
- blutalkohol , S. 282
Kein Strafklageverbrauch bei Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO
- Judicialis
StPO § 170
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 170
Einstellung des Verfahrens, Strafklageverbrauch; Einstellung wegen einer Straftat; Ordnungswidrigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 26.04.1979 - 2 Ss OWi 729/79
Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2003 - 4 Ss OWi 468/03
Selbst wenn die Verfügung und das Schreiben der Staatsanwaltschaft Arnsberg vom 25. Juli 2002 als umfassende Einstellung des Verfahrens verstanden werden könnte, so wären die Ermittlungsbehörden zu jeder Zeit berechtigt, bei gleicher Sach- und Rechtslage das Verfahren wieder aufzunehmen (vgl. auch OLG Hamm, VRS 58, 33).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 8 B 64/16
Führen eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines …
vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 4 Ss OWi 468/03 -, juris Rn. 19; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage 2013, § 170 Rn. 9; Sing/Vordermayer, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 1. Auflage 2014, § 170 Rn. 20; Moldenhammer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 170 Rn. 23.