Rechtsprechung
OLG Hamm, 04.07.2002 - 4 Ss OWi 532/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Rotlichtverstoß, Überfahren der Haltelinie, Feststellung der Rotlichtzeit
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Qualifizierter Rotlichtverstoß; Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen; Passieren der Lichtzeichenanlage ; Einfahren in von der Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich ; Überfahren der Haltelinie; Bestimmung der Rotlichtzeit
- Judicialis
StVO § 37
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO § 37
Rotlichtverstoß, Überfahren der Haltelinie, Feststellung der Rotlichtzeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wie wird die Rotlichtzeit gemessen?
Verfahrensgang
- AG Coesfeld - 3b OWi 22 Js 219/02
- OLG Hamm, 04.07.2002 - 4 Ss OWi 532/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.06.1999 - 4 StR 61/99
Rotlichtverstoß; Verkehrsbedingter Halt; Vorlegung; Bußgeldkatalog-Verordnung
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2002 - 4 Ss OWi 532/02
Die bisher getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung wegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes schon deshalb nicht, weil für die Bestimmung der Rotlichtzeit nicht das Passieren der Lichtzeichenanlage maßgeblich ist, sondern entweder der Zeitpunkt des Einfahrens in den von der Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich oder das Passieren der Haltelinie, sofern eine solche vorhanden ist (vgl. BGH, NStZ 1999, 512; Senatsentscheidung vom 21. November 2000 in 4 Ss OWi 110/00).