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   OLG Hamm, 12.09.1995 - 4 Ss OWi 600/95   

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https://dejure.org/1995,3061
OLG Hamm, 12.09.1995 - 4 Ss OWi 600/95 (https://dejure.org/1995,3061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.1995 - 4 Ss OWi 600/95 (https://dejure.org/1995,3061)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 1995 - 4 Ss OWi 600/95 (https://dejure.org/1995,3061)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bekanntgabe; Hauptverhandlung; Zeuge; Bußgeldbescheid

Verfahrensgang

  • AG Tecklenburg - 7 OWi 26 Js 2626/94
  • OLG Hamm, 12.09.1995 - 4 Ss OWi 600/95

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 534
  • NZV 1996, 43
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 20.12.1973 - 1 Ws (a) 593/73

    Abstellen; Fahrzeuge; Pkw; Wiese; Abfall

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.1995 - 4 Ss OWi 600/95
    Kann der Angeklagte bei Verletzung der Mitteilungspflicht durch das Gericht von seinem Recht, die Aussetzung der Hauptverhandlung gem. § 246 Abs. 2 StPO zu verlangen, nicht Gebrauch machen, weil er - befugt - der Hauptverhandlung ferngeblieben und auch sonst nicht vertreten worden ist, ist das gerichtliche Verfahren jedenfalls dann rechtsfehlerhaft, wenn die Verurteilung auf dem gleichwohl benutzten Beweismittel beruht (vgl. OLG Koblenz VRS 46, 447, 448).
  • BGH, 14.10.1980 - 5 StR 277/80

    Erforderlichkeit der Vernehmung des Angeklagten zur Sache vor Eintritt der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.1995 - 4 Ss OWi 600/95
    Dabei geht es nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht nur um die "außer den in der Anklageschrift benannten oder auf Antrag des angeklagten Geladenen weiteren Zeugen" (so - entsprechend dem Rechtszustand vor Inkrafttreten des 1. StVRG vom 9. Dezember 1974 - OLG Hamm MDR 1971, 1029), sondern um sämtliche zur Hauptverhandlung geladenen Zeugen, auch wenn sie bereits in der Anklageschrift aufgeführt sind (BGH StV 1982, 457; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl. (1995) § 222 StPO Rn. 4; KK-Treier, 3. Aufl. (1993) § 222 StPO Rn. 2).
  • OLG Koblenz, 08.06.2018 - 1 OWi 6 SsBs 11/18

    Anbringung eines Befangenheitsantrages außerhalb der Hauptverhandlung kurz vor

    Der Senat ergänzt, dass die unterlassene Mitteilung der Zeugenladung zwar gegen die - über § 71 Abs. 1 OWiG auch im Bußgeldverfahren anwendbaren (vgl. OLG Hamm NZV 1996, 43; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 71 Rdn. 37) - Vorschriften der § 219 Abs. 1 Satz 2, § 222 StPO verstieß.
  • OLG Hamm, 04.08.2011 - 3 RBs 222/11

    Namhaftmachung der zur Hauptverhandlung in Bußgeldsachen geladenen Zeugen;

    Dies gilt auch dann, wenn die Zeugen - wie im vorliegenden Falle - bereits im Bußgeldbescheid aufgeführt waren (OLG Hamm, NJW 1996, 534, 535; BayObLG bei Rüth, DAR 1986, 237, 247).

    Ein Beruhen des Urteils auf der Verletzung der vorbezeichneten Vorschriften kann in der Regel nicht ausgeschlossen werden, wenn der Betroffene in der Hauptverhandlung befugt abwesend war und auch nicht durch einen Verteidiger vertreten wurde - und damit den hier in Rede stehenden Verstoß auch nicht zum Anlass für einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung nach §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 246 Abs. 3 StPO machen konnte - und das Gericht die Verurteilung des Betroffenen auf die Angaben des unter Verstoß gegen §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 222 Abs. 1 Satz 1 StPO vernommenen Zeugen gestützt hat (vgl. RGSt 21, 100; OLG Hamm, MDR 1971, 1029; NJW 1996, 534; OLG Hamburg, JW 1928, 2292; OLG Koblenz, VRS 46, 447; Gmel in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. [2008], § 222 Rdnr. 12; LR-Gollwitzer, 25. Aufl. [2001], § 222 Rdnr. 23 f).

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 289/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Nach allgemeiner Meinung kann in einem Verstoß des Gerichts gegen § 222 StPO im Falle einer "befugten" Abwesenheit des Angeklagten oder Betroffenen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 1995 - 4 Ss OWi 600/95; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage, § 222 Rn. 10; OLG Koblenz VRS 46, 447).
  • OLG Jena, 08.01.2010 - 1 Ss 349/09

    Anforderungen an die Verfahrensrüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs;

    Dies folgt aus dem auch für das Bußgeldverfahren verbindlichen, sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ableitenden Grundsatz, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur jene Tatsachen zugrunde legen darf, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten äußern konnten (OLG Hamm NJW 1996, 534, 535; KK Senge, OWi, 2. Aufl., § 74 Rdnr. 12, 71 Rdnr. 37; Thüringer Oberlandesgericht aaO.).
  • OLG Bamberg, 19.07.2010 - 2 Ss OWi 1201/10

    Bußgeldverfahren: Verwendung dem Betroffenen bislang nicht bekannter Beweismittel

    8 Verwendet das Gericht dem Betroffenen bislang nicht bekannte Beweismittel, so begründet dies die Rechtsbeschwerde auch dann, wenn ein Zeuge vernommen wurde, der bereits im Bußgeldbescheid benannt wurde (BayObLG , Beschl. v. 29.04.1985, 1 Ob OWi 104/85, zit. nach Rüth, DAR 86, 247; OLG Hamm NZV 1996, 43/44; Göhler, a.a.O., § 71 RN 27).
  • OLG Bamberg, 14.01.2014 - 3 Ss OWi 1608/13

    Zur Beweisführung im Abwesenheitsverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Verwendet das Gericht dem Betroffenen bislang nicht bekannte Beweismittel, so begründet dies die Rechtsbeschwerde auch dann, wenn ein Zeuge vernommen wurde, der bereits im Bußgeldbescheid benannt wurde (BayObLG , Beschl. v. 29.04.1985, 1 Ob OWi 104/85, zit. nach Rüth, DAR 86, 247; OLG Hamm NZV 1996, 43/44; Göhler, a.a.O., § 71 RN 27 und dieser Zeuge weitere, dem Betroffenen unbekannte Unterlagen vorlegt.
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