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   OLG Hamm, 10.02.1998 - 4 Ss OWi 63/98   

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OLG Hamm, 10.02.1998 - 4 Ss OWi 63/98 (https://dejure.org/1998,7602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.1998 - 4 Ss OWi 63/98 (https://dejure.org/1998,7602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 4 Ss OWi 63/98 (https://dejure.org/1998,7602)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2462 (Ls.)
  • NZV 1998, 292
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 16.11.2020 - 201 ObOWi 1375/20

    Zulässigkeit der Verwertung von vor Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzte

    Eine noch nicht rechtskräftige Ahndung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann im Rahmen der Beurteilung, ob eine nicht durch den Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV indizierte Beharrlichkeit vorliegt, auch dann berücksichtigt werden, wenn dem Betroffenen das Unrecht der früheren Tat auf andere Weise bewusst geworden war (u.a. Anschl. an: OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16 bei juris; OLG Düsseldorf NZV 1998, 292).

    Zwar kann sich eine frühere Tat bußgelderhöhend auswirken (KK/Mitsch OWiG 5. Aufl. § 17 Rn. 76 m.w.N.) und im Rahmen der Beurteilung, ob eine nicht durch den Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV indizierte Beharrlichkeit vorliegt, auch dann berücksichtigt werden, wenn dem Betroffenen vor Begehung der weiteren Ordnungswidrigkeit das Unrecht der früheren Tat auf andere Weise als durch rechtskräftige Ahndung voll bewusst geworden war (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016 - 3 Ss OWi 804/16 bei juris; OLG Düsseldorf NZV 1998, 292).

  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 483/22

    Gewinnabschöpfung bei Verstoß gegen Zweckentfremdungsverbot

    Erforderlich ist aber lediglich, dass die Vorahndung eine Warnwirkung entfalten konnte (vgl. Göhler/Gürtler/Thoma OWiG 18. Aufl. § 17 Rn. 20 m.w.N.; BayObLGSt 1996, 44), dem Betroffenen also vor Begehung der weiteren Ordnungswidrigkeit das Unrecht der früheren Tat auf andere Weise als durch rechtskräftige Ahndung bewusst geworden war (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 292).
  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02

    Fahrverbot, Beharrlichkeit, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Berufliche

    Der Vorwurf, beharrlich die Pflichten eines Kfz-Führers verletzt zu haben, besteht darin, dass der Fahrer durch die wiederholte Begehung von Verkehrsverstößen, die nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet, zwar nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (zu vgl. Senatsentscheidung vom 31.03.1998 - 3 Ss OWi 1206/98 - BGHSt 38, 231 f; OLG Hamm, NZV 1998, 292 f).
  • BayObLG, 10.05.2021 - 201 ObOWi 445/21

    Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Vollstreckung eines verfahrensfremden

    Dass dem Betroffenen das Unrecht seiner Tat vom 24.09.2019 bereits vor dem nunmehr verfahrensgegenständlichen Verstoß vom 09.06.2020 auf andere Weise als durch rechtskräftige Ahndung voll bewusst geworden war, weil er von deren Verfolgung Kenntnis hatte - etwa durch Zustellung des diesbezüglichen Bußgeldbescheids -, stellt die angefochtene Entscheidung jedenfalls nicht hinreichend fest (vgl. nur OLG Bamberg ZfS 2016, 469f.; OLG Düsseldorf NZV 1998, 292).
  • OLG Hamm, 05.08.1999 - 4 Ss OWi 794/99

    Verhängung eines Fahrverbots)

    Angesichts der rechtlich zulässigen Möglichkeit von Ersatzzustellungen bedarf es deshalb weiterer tatrichterlicher Aufklärung (vgl. Senatsbeschluß vom 10.02.1998 - 4 Ss OWi 63/98 OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 29.10.1998 - 3 Ss OWi 1206/98

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Jahr nach Rechtskraft, neue Tat

    Allein daraus, dass der Tatbestand des § 2 Abs. 2 S.2 BKatV nicht erfüllt ist, folgt demnach nicht, dass bereits deshalb die Verhängung eines Fahrverbotes wegen beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung gegen den Betroffenen ausgeschlossen wäre (OLG Hamm, VRS 95, 147, 148; OLG Düsseldorf, DAR 1998, 320, 322).
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