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   OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss (OWi) 693/02   

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https://dejure.org/2002,12660
OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss (OWi) 693/02 (https://dejure.org/2002,12660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2002 - 4 Ss (OWi) 693/02 (https://dejure.org/2002,12660)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2002 - 4 Ss (OWi) 693/02 (https://dejure.org/2002,12660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Mitteilung des Toleranzwertes, Erhöhung der Geldbuße, Fahrverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitteilung des Messverfahrens, des dabei festgestellten Messwertes und des in Abzug gebrachten Toleranzwertes durch den Tatrichter

  • Judicialis

    StVO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 3
    Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Mitteilung des Toleranzwertes, Erhöhung der Geldbuße, Fahrverbot

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02
    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kfz-Führers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86 (90)).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 474/85

    Abänderung des Schuldspruchs mangels einwandfreier Feststellungen zum

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02
    Der Tatrichter darf die Verurteilung jedoch nur dann auf eine Einlassung des Betroffenen stützen, wenn er von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, StV 1987, 378).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02
    Soweit den Urteilsgründen zu entnehmen ist, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung auf "der geständigen Einlassung des Betroffenen" beruht, ist anzumerken, dass ein solches Geständnis nur dann zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung geeignet ist (vgl. BGH, NZV 1993, 485, 487), wenn der Betroffene uneingeschränkt und glaubhaft gesteht, die vorgeworfene Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein.
  • OLG Celle, 12.05.1977 - 2 Ss OWi 141/77
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02
    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kfz-Führers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86 (90)).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.1992 - 5 Ss OWi 422/91
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2002 - 4 Ss OWi 693/02
    Darüber hinaus kann das Eingeständnis eines Kfz-Führers, die im angefochtenen Bußgeldbescheid genannte Geschwindigkeit - mindestens - gefahren zu sein, auch auf eigenen Erfahrungswerten beruhen: So ist es einem geübten Kraftfahrer ohne weiteres möglich, seine Geschwindigkeit schon an Hand der Motorgeräusche des ihm vertrauten Fahrzeuges, der sonstigen Fahrgeräusche und an Hand der Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, zuverlässig zu schätzen und dadurch zu erkennen, dass er die erlaubte Geschwindigkeit wesentlich überschreitet (OLG Schleswig, VerkMitt 1964, 54; OLG Hamm, DAR 1972, 251; OLG Celle, DAR 1978, 169; OLG Düsseldorf, NZV 1992, 454; vgl. auch BGHSt 31, 86 (90)).
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