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   OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00   

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https://dejure.org/2000,6503
OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00 (https://dejure.org/2000,6503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00 (https://dejure.org/2000,6503)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. August 2000 - 4 Ss OWi 695/00 (https://dejure.org/2000,6503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verdoppelung der Regelrechtsfolgen wegen Vorsatzes, keine Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Fahrverbot von zwei Monaten, keine Einhaltung des vorgesehenen Mindestabstandes zu geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen, Abstand zu Verkehrszeichen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Geldbuße; Fahrverbot; Rechtsbeschwerde; Regelsatz

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 2 a; ; StVG § ... 25 Abs. 1; ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 17 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; OWiG § 17 Abs. 3; ; StPO § 300; ; StPO § 473 Abs. 4; ; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BKatV § 2 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Fahrverbot - Keine Überschreitung des Regelfahrverbots allein wegen Vorsatzes

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 21 OWi 23/00
  • OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 15.03.1994 - Ss 114/94

    Meßtoleranz, Ortstafel, Verkehrsüberwachung, Fahrverbot, Regelfolge,

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00
    Dabei kann dahinstehen, ob aufgrund des Umstandes, daß die Messung 57 m vor dem Ortsausgangsschild (Zeichen 311 zu § 42 Abs. 1 StVO) und damit entgegen den Vorgaben des Runderlasses des Innenministers vom 12. Februar 1981 - MBl NW S. 496/SMBl NW 20530 - in der Fassung vom 22. Mai 1996 - erfolgte, das Maß der Pflichtwidrigkeit so weit herabgesetzt ist, daß - bei Fehlen weiterer Besonderheiten - die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OLG Oldenburg, NZV 1994, 286; OLG Hamm, 5. Senat, Beschluß vom 18. Mai 1999 - 5 Ss OWi 1106/99 - m.w.N.).
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94

    Warneffekt einer bereits erfolgten Verurteilung; Höchstmaß der Geldbuße; Schwere

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00
    Insoweit hätte sich das Amtsgericht näher mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen auseinandersetzen und diese in ihre Überlegungen einfließen lassen müssen (vgl. OLG Köln, VRS 87, 40; OLG Hamm, 3. Senat, Beschluß vom 17. September 1996 - 3 Ss OWi 1275/96 - Senat, Beschluß vom 25. Mai 2000 - 4 Ss OWi 358/00 -,jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00
    Die Verhängung eines Fahrverbots stellt vorliegend für den Betroffenen jedoch weder eine unzumutbare Härte dar - eine solche wird auch in der Rechtsbeschwerde nicht geltend gemacht -, noch liegen andere erhebliche Härten oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände vor, die rechtfertigen könnten, eine Ausnahme von der Verhängung eines Fahrverbots zu begründen (vgl. BGH NZV 1992, 117, 119; BGHSt 38, 125, 134).
  • BayObLG, 18.07.1994 - 1 ObOWi 206/94

    Fahrverbot; Wirtschaftliche Nachteile; Berufliche Nachteile; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00
    Die Überschreitung dieser Regeldauer des Fahrverbots ist zwar im Einzelfall möglich, setzt jedoch eine ungünstige Prognose dahin voraus, daß das Regelfahrverbot - selbst bei (weiterer) Erhöhung der Geldbuße - nicht ausreichen wird, den Betroffenen von erneuten Verkehrsverstoßen abzuhalten (vgl. BayObLG ZfS 1995, 152, 153; NZV 1994, 487, 488; Jagusch/Hentschel, 35. Aufl., § 25 StVG Rdn. 15 c; ähnlich auch BayObLG, Beschluß vom 25. Februar 1999 - 20b OWi 47/99 bei Himmelreich/Lessing, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und bußgeldverfahren, NStZ 2000, 299, 304).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99

    Anforderungen an die Darlegung der Identifizierung des Betroffenen mittels eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00
    Dabei kann dahinstehen, ob aufgrund des Umstandes, daß die Messung 57 m vor dem Ortsausgangsschild (Zeichen 311 zu § 42 Abs. 1 StVO) und damit entgegen den Vorgaben des Runderlasses des Innenministers vom 12. Februar 1981 - MBl NW S. 496/SMBl NW 20530 - in der Fassung vom 22. Mai 1996 - erfolgte, das Maß der Pflichtwidrigkeit so weit herabgesetzt ist, daß - bei Fehlen weiterer Besonderheiten - die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr in Betracht kommt (vgl. OLG Oldenburg, NZV 1994, 286; OLG Hamm, 5. Senat, Beschluß vom 18. Mai 1999 - 5 Ss OWi 1106/99 - m.w.N.).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00
    Die besonderen Umstände des Falles zeigen vielmehr, daß es der Verhängung eines Fahrverbotes im Sinne eines eindringlichen Erziehungsmittels und als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme (vgl. BGH, NJW 1997, 3252, 3253; BGHSt 43, 241, 246) bedarf.
  • BayObLG, 16.02.1995 - 1 ObOWi 21/95

    Fahrverbot; Regelfall; Dauer; Überschreitung; Vorahndung; Bußgeldrahmen;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.08.2000 - 4 Ss OWi 695/00
    Die Überschreitung dieser Regeldauer des Fahrverbots ist zwar im Einzelfall möglich, setzt jedoch eine ungünstige Prognose dahin voraus, daß das Regelfahrverbot - selbst bei (weiterer) Erhöhung der Geldbuße - nicht ausreichen wird, den Betroffenen von erneuten Verkehrsverstoßen abzuhalten (vgl. BayObLG ZfS 1995, 152, 153; NZV 1994, 487, 488; Jagusch/Hentschel, 35. Aufl., § 25 StVG Rdn. 15 c; ähnlich auch BayObLG, Beschluß vom 25. Februar 1999 - 20b OWi 47/99 bei Himmelreich/Lessing, Überblick über neue Entscheidungen in Verkehrsstraf- und bußgeldverfahren, NStZ 2000, 299, 304).
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