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OLG Hamm, 27.07.1999 - 4 Ss OWi 706/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Aufhebung, Alkohol, keine Feststellungen zur Fahrlässigkeit, lückenhafte Feststellungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 06.03.1995 - 2 Ss OWi 12 B/95
Voraussetzungen für die Anhebung der Regelgeldbuße; Bedeutsamkeit des Datums der …
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1999 - 4 Ss OWi 706/99
Insoweit kommt bei Bußgeldentscheidungen dem Datum der Rechtskraft entscheidende Bedeutung zu (vgl. Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 29 StVG Rdnr. 2 und 7 m.w.N., OLG Brandenburg DAR 1995, 301). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus OLG Hamm, 27.07.1999 - 4 Ss OWi 706/99
Schon dieser sachlich - rechtliche Mangel zwingt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, weil der Senat nicht prüfen kann, ob die Überzeugung des Tatgerichts von der Schuld des Betroffenen auf rechtlich fehlerfreien Erwägungen beruht ( vgl. BGHSt 3, 213 (215);… Dahs Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Auflage 1993, Rdnr. 401 ).
- OLG Hamm, 10.04.2008 - 4 Ss OWi 231/08
Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss; Alkohol; AAK; Atemalkohol; …
Allein aus der Blutalkoholkonzentration an sich kann ohne weitere Feststellungen nämlich nicht geschlossen werden, dass der Betroffene auf fahrlässige Weise Alkohol im Übermaß zu sich genommen hat, da ein solcher Wert beispielsweise auch auf dem Vorhandensein von Restalkohol nach länger zurückliegendem Trinkende beruhen kann (Senatsbeschluss vom 27.07.1999 - 4 Ss OWi 706/99 -).