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   OLG Hamm, 04.12.2006 - 4 Ss OWi 759/06   

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https://dejure.org/2006,11324
OLG Hamm, 04.12.2006 - 4 Ss OWi 759/06 (https://dejure.org/2006,11324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.12.2006 - 4 Ss OWi 759/06 (https://dejure.org/2006,11324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 4 Ss OWi 759/06 (https://dejure.org/2006,11324)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    StPO § 261, StVO § 3
    Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren, Messung durch Hinterherfahren, Nachtzeit, besonders lange Meßstrecke, 3 km, 3000 m, geringer Abstand, Sichtverhältnisse, Orientierungspunkte, Änderung des Schuldspruchs

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit von näheren Ausführungen zu den Sichtverhältnissen und zu den Orientierungspunkten zur Abstandsschätzung bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit; Folgen eines Vorliegens einer besonders langer Messstrecke und eines geringen ...

  • Judicialis

    StPO § 261

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 Ss OWi 110/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messen durch Nachfahren, Nachtzeit; erforderliche

    Auszug aus OLG Hamm, 04.12.2006 - 4 Ss OWi 759/06
    Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrer Zuschrift an den Senat vom 20. November 2006 unter Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung, der der Senat folgt (z.B. Senatsbeschluß vom 18. März 2003 - 4 Ss OWi 110/03 - sowie vom 11. Juli 2000 - 4 Ss OWi 676/00 -), zwar zutreffend darauf hingewiesen, daß bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren zur Nachzeit wie hier nicht nur Angaben zur Länge der Meßstrecke, zu dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, zur Justierung des Tachos und zur Höhe des Sicherheitsabschlages erforderlich sind, sondern grundsätzlich auch dazu, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren.
  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 2 RBs 18/13
    Jedoch selbst bei Annahme einer hinreichenden Ausleuchtung innerhalb dieses Sichtfeldes (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2006, - 4 Ss OWi 759/06 -), kann bei darüber hinaus gehenden Abständen, so wie hier von 100 Metern, nicht mehr ohne weitere Feststellungen davon ausgegangen werden, dass der Abstand zum Fahrzeug des vorausfahrenden Betroffenen von den Polizeibeamten hinreichend zuverlässig geschätzt werden konnte.
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