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   BayObLG, 25.06.1991 - RReg. 4 St 124/90   

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https://dejure.org/1991,4088
BayObLG, 25.06.1991 - RReg. 4 St 124/90 (https://dejure.org/1991,4088)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1991 - RReg. 4 St 124/90 (https://dejure.org/1991,4088)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - RReg. 4 St 124/90 (https://dejure.org/1991,4088)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jäger; Hunde; Erschießen; Jagdrevier; Wild; Garten; Wohngrundstück; Umzäunt; Verfolgung; Gefährdung; Vorbeugung; Irrige Annahme; Grenzen; Jagdschutzrecht; Verbotsirrtum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BJagdG §§ 6, 23; BayJagdG § 40; StGB § 17

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2306
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2001 - 3 Ss 35/01

    Einziehung eines Pitbullterriers ; Strafrechtlicher Sachbegriff; Nötigung;

    Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität- vom 27.06.1994 (BGBl. I, S. 1440) novellierten Vorschriften der §§ 324 a Abs. 1 Nr. 1, 325 Abs. 1 Satz 1 StGB ("Tiere, Pflanzen oder andere Sachen") klar ergibt (vgl. auch: Küper JZ 1993, 435 ff; BayObLG NJW 1992, 2306).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 4St RR 29/93
    Zwar handelt es sich bei dem Hund um eine Sache im strafrechtlichen Sinn (BayObLG NJW 1992, 2306 /2307; Dreher/Tröndle § 242 Rn. 2; Schönke/Schröder/Eser § 242 Rn. 9; Schönke/Schröder/Stree § 303 Rn. 3; LK/Wolff StGB 11. Aufl. § 303 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ss 28/09

    Befugnis des Jagdberechtigten zur Tötung eines sich im Jagdrevier frei bewegenden

    (1) Ein solcher Erlaubnisirrtum, der den in § 17 StGB normierten Regeln des direkten Verbotsirrtums folgt, ist gegeben, wenn der Täter die rechtlichen Grenzen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes zu weit zieht (vgl. Wessels/Beulke, Strafrecht, AT, Rn. 482f.; BGHSt 39, 374, die Grenzen des Notwehrrechts betreffend; BayObLG, Beschlüsse vom 25. Juni 1991 - 4 St 124/90 - und vom 26. Juni 1991 - 4 St 194/90 - den Jagdschutz betreffend).
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