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BayObLG, 17.09.1986 - RReg. 4 St 155/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AO § 371 Abs. 2 Nr. 1a
Besprechungen u.ä.
- jrm-legal.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Löst eine rechtswidrige Betriebsprüfung die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO aus? (Stbg 2006, 137-144)
Papierfundstellen
- NJW 1987, 792 (Ls.)
- MDR 1987, 433
- NStZ 1987, 130
- NStZ 1987, 285 (Ls.)
- BayObLGSt 1986, 97
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 19.06.2007 - VIII R 99/04
Keine Strafbefreiung nach dem StraBEG bei inhaltlichen und/oder formellen …
Der Prüfer, der den Steuerpflichtigen zur Vorlage von Unterlagen für einen bestimmten Prüfungszeitraum auffordert (z.B. von Bankbelegen oder wie hier: von Ausgangsrechnungen), ist insoweit auch zur steuerlichen Prüfung erschienen (s. Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts --BayObLG-- vom 17. September 1986 RReg 4 St 155/86, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht --wistra-- 1987, 77, 78;… Vogelberg in Wannemacher, a.a.O., Rz 2174). - BGH, 13.05.1987 - 3 StR 37/87
Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob sich die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1 a AO, wie die Revision hervorhebt, bei einer steuerlichen Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) allein nach dem Inhalt der Prüfungsanordnung richtet (vgl. BayObLG wistra 1985, 117, 118; 1987, 77; LG Verden wistra 1986, 228;… Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 371 Rdn. 28;… Hübner a.a.O. § 371 Rdn. 82) oder ob sie sich bei unmittelbarem Sachzusammenhang, insbesondere bei Fortsetzungszusammenhang, auch auf Steuerarten und Veranlagungszeiträume beziehen kann, auf die sich die Prüfungsanordnung nicht erstreckt (…vgl. Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 371 Anm. 6;… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 371 AO Rdn. 85 ff.). - OLG Celle, 27.03.2000 - 2 Ws 33/00
Steuerhinterziehung; Hinreichender Tatverdacht ; Wirksame Selbstanzeige; …
Auch die Nachschau im Rahmen der Steueraufsicht oder der Aufklärung dienende Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit einem bestimmten Vorgang im Steuerermittlungsverfahren sind steuerliche Prüfung im Sinne des § 371 AO (vgl. BayObLG wistra 1987, 77); darunter können Vorfeldermittlungen fallen.