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   BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/2004, 4St RR 8/04   

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https://dejure.org/2004,8378
BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/2004, 4St RR 8/04 (https://dejure.org/2004,8378)
BayObLG, Entscheidung vom 03.03.2004 - 4St RR 8/2004, 4St RR 8/04 (https://dejure.org/2004,8378)
BayObLG, Entscheidung vom 03. März 2004 - 4St RR 8/2004, 4St RR 8/04 (https://dejure.org/2004,8378)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • IWW
  • Judicialis

    AO § 396; ; EStG § 22 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 396; EStG § 22 Nr. 3
    Zur Frage, ob unter unter welchen Vorausetzungen ein Strafverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des finanzgerichtlichen Verfahrens ausgesetzt werden soll; "sonstige Leistung" im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Aussetzung des Strafverfahrens; Anspruch auf Aussetzung des Strafverfahrens; Bindung des Strafrichters an die Entscheidung des Steuergerichts; Begriff der Leistung im Einkommensteuerrecht; Provision als Einkünfte aus Leistungen; Provision bei fehlendem aktiven ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 396 AO
    Verfahrensrecht - Zur Aussetzung bei steuerlichen Vorfragen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.10.1990 - 2 BvR 385/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO am Maßstab der Art. 103 Abs. 2 ,

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04
    Hält das Strafgericht die Überlegungen des Finanzgerichts nicht für überzeugend, muss es sie nicht übernehmen (vgl. Gast - de Haan in Franzen/Gast/Joecks, Steuerstrafrecht, RN 21 zu § 96 StPO. Allein die Existenz des § 396 AO belegt, dass dem Strafrichter die Vorfragenkompetenz eingeräumt wurde (vgl. BGH NStZ 1991, 88 m.w.N.).

    Ein Ermessensfehler liegt nicht schon darin, dass die Kammer keine Zweifel an der steuerrechtlichen Vorfrage hatte (BGHSt 34, 272/274 und BGH NStZ 1991, 88).

  • BFH, 26.05.1993 - X R 108/91

    Sonstige Einkünfte - Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04
    Dieser muss auf Grund eines durch Leistungsaustausch gekennzeichneten Verhaltens veranlasst sein; d. h. jemand muss um des Entgelts willen gehandelt haben, was durch die Kammer auch so festgestellt wurde Es bedarf keines gegenseitigen Beitrags (BFH X R 108/91 v. 26.5. 1993, BFHE 171, 500: Gesellschafterbeitrag).

    "Sonstige Leistungen" im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG umfassen jedes Tun, Unterlassen oder Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann, und das um des Entgeltes willen erbracht wird (BFH BStBl II 1994, 96/98).

  • BFH, 19.12.2000 - IX R 96/97

    Keine sonstigen Einkünfte bei Aufgabe eines dinglichen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04
    Die Benennung der der Angeklagten obliegenden Mitwirkung durch die Parteien ist dabei nicht entscheidend, sondern was beide Seiten nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse wirklich gewollt und tatsächlich bewirkt haben (BFH BStBl. II 2001, 391/392).
  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2003 - 12 K 285/99

    Eigenprovisionen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG; Einkommensteuer

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04
    Gemeinsam ist diesen Entscheidungen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.7.2003 - 12 K 285/99; FG München a.a.O., vgl. auch Kithler, DStR 2003, 19) auch immer derselbe Ausgangssachverhalt, dass es nicht zum Geldfluss kam, sondern der Vermögenszugewinn im Ersparen von Aufwendungen durch Verrechnung lag.
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04
    Ein Ermessensfehler liegt nicht schon darin, dass die Kammer keine Zweifel an der steuerrechtlichen Vorfrage hatte (BGHSt 34, 272/274 und BGH NStZ 1991, 88).
  • BFH, 27.05.1998 - X R 94/96

    Eigenprovision als sonstige Einkünfte

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04
    Soweit in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung der Finanzgerichte der Versuch unternommen wird, den Leistungsbegriff bei § 22 Nr. 3 EStG weiter so einzuschränken, dass eine Erwerbstätigkeit hinzukommen müsse (vgl. z.B. FG München BStRE 2003, 340/341), ist der Bundesfinanzhof dem bislang nicht gefolgt (jedenfalls offen gelassen, BStBl II 1998, 619/620).
  • BGH, 24.10.1984 - 3 StR 315/84

    Straffreiheit bei Selbstanzeige in Fällen nicht angezeigter Lohnsteuererklärungen

    Auszug aus BayObLG, 03.03.2004 - 4St RR 8/04
    § 396 gestattet dem Strafgericht die Aussetzung des Verfahrens; ein Anspruch des Angeklagten hierauf besteht nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1985, 126).
  • BVerfG, 26.10.2005 - 2 BvR 720/04

    Grenzen der Auslegung von Straftatbeständen durch die Gerichte

    gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 3. März 2004 - 4 St RR 008/04 -, .
  • OLG Zweibrücken, 14.09.2009 - 1 Ws 108/09

    Steuerstrafverfahren: Wiederaufnahme auf Grund einer vom Strafurteil abweichenden

    An die Steuerfestsetzungen und Bewertungen durch die Finanzbehörden und Finanzgerichte sind sie nicht gebunden (BVerfG NStZ 1991, 88; BayObLG wistra 2004, 239; OLG Hamm NJW 1978, 283, 284; Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze Stand Mai 2009 § 370 AO Rn. 111; § 396 AO Rn. 9; Klein, AO 9. Aufl. § 396 Rn. 1).
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