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   BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03, 4St RR 104/2003   

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https://dejure.org/2003,14794
BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03, 4St RR 104/2003 (https://dejure.org/2003,14794)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.2003 - 4St RR 104/03, 4St RR 104/2003 (https://dejure.org/2003,14794)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, 4St RR 104/2003 (https://dejure.org/2003,14794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267
    Darlegungsumfang in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Verwendung eines Kennzeichens iS von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 VereinsG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot der Verwendung der Kennzeichen eines verbotenen Vereins in der Öffentlichkeit; Verein "MC Hells Angels Germany Charter Düsseldorf" ; Emblem auf einem T-Shirt; Verstoß gegen das Vereinsgesetz; Wiedergabe des Kennzeichens in strafrechtlichem Urteil

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01

    Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03
    Sie sind jedoch unabdingbar, weil es bei einem Kennzeichen, das optisch wahrgenommen wird, maßgeblich auf die das äußere Erscheinungsbild prägenden Merkmale und den darin verkörperten Symbolgehalt ankommt (BGH NJW 2002, 3186, 3188).
  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

    Auszug aus BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03
    Auf den Umstand, dass sich das Amtsgericht, das ersichtlich von einem Verbotsirrtum ausgeht, nicht näher mit der Frage befasst hat, ob ein solcher Irrtum vermeidbar war (vgl. hierzu BGH NStZ 1996, 236/237 und 2000, 307, 309) kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Da für die Prüfung der Kennzeicheneigenschaft auf die einzelnen Abzeichen abzustellen ist, stellt sich die Frage nicht, ob durch die Hinzufügung einer abweichenden Ortsbezeichnung ein zum Verwechseln ähnliches Kennzeichen im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG entstanden sein kann (so aber BayObLG, Urteile vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 14 f.; vom 8. März 2005 - 4St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180, 181; kritisch insoweit Stegbauer, NStZ 2014, 621, 622).

    bb) Das Abstellen auf die Ortszusätze als mitprägende Elemente gerade der Kennzeichen der verbotenen Vereine (in diesem Sinne auch BayObLG, Urteil vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 15 f; s. auch OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 161) trägt zudem den Besonderheiten des Falles nicht Rechnung: Ungeachtet ihrer organisatorischen und vereinsrechtlichen Selbständigkeit sind die Chapter nach den Feststellungen des Landgerichts Teilorganisationen einer weltweiten "Bewegung', der "Bandido Nation'.

    Da - ebenfalls ohne ausdrücklichen Verweis - die Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereinigungen nach § 9 Abs. 1 VereinsG unter die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG falle und mit der Regelung in § 9 Abs. 3 VereinsG eine Erweiterung des Kennzeichenverbots nicht verbunden sei, gelte die Strafvorschrift auch in den Fällen der "in im Wesentlichen gleicher Form' verwendeten Kennzeichen (BayObLG, Urteil vom 23. September 2003 - 4St RR 104/03, juris Rn. 16 f.; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; Stegbauer, NStZ 2014, 621, 622 f.; Rau/Zschieschack, NStZ 2008, 131, 134; aA LG Berlin, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 537 Qs 104/02, StraFo 2003, 30; Groh, aaO, § 9 Rn. 12; MüKo-StGB/Heinrich, aaO, § 20 VereinsG Rn. 104; Albrecht/Braun, NJOZ 2014, 1481, 1483; Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240).

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13

    Kennzeichen der Hells Angels

    Gleichermaßen kann der Senat wegen der von der Berufungsstrafkammer festgestellten Identität der Kennzeichen dahin stehen lassen, ob die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG auch vereinsrechtliche Kennzeichenverstöße gegen § 9 Abs. 3 VereinsG erfasst (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; BayObLG, Beschluss v. 23. September 2003 - 4 St RR 104/03; Rau/Zieschack, NStZ 2008, 131, 134; hierzu ablehnend M. Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240 m.w.N.).

    Ein solches wird durch das Normverständnis auch nicht bewirkt (aA wohl noch BayObLG, Beschl. v. 8. März 2005 - 4 St RR 104/03, BayObLGSt 2004, 180; Rau/Zieschack, a.a.O., S. 134; Bock, HRRS 2012, 83, 86).

    Dies gilt gleichermaßen für die Revisionsentscheidungen des - zwischenzeitlich aufgelösten (vgl. zur grundsätzlich weiterbestehenden Vorlagepflicht BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 369 f.) - Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG, Beschluss v. 23. September 2003 - 4 St RR 104/03 und Beschl. v. 8. März 2003 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180).

  • OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07

    Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen

    Kennzeichen ist also nicht etwa erst die Kutte in ihrer Gesamtheit (vgl. BayObLG B. v. 8.3.05, 4 St RR 104/03 juris; LG Cottbus StraFo 2002, 407; OVG Rheinl.-Pfalz, U. v. 22.3.05, 12 a 12101/04 [richtig: 12 A 12101/04 - d. Red.] , juris; BPatG B. v. 23.7.97, 28 W (pat) 245/96, juris; a. A. wohl LG München I B. v. 13.1.03, 23 Qs 91/02; LG Verden B. v. 11.8.03, 1 Qs 161/03).

    Denn eine Verweisung auf die eigentliche (polizeirechtliche) Verbotsnorm des § 9 Abs. 1 S. 1 VereinsG enthält § 20 Abs. 1 VereinsG ebenfalls nicht, so dass sich schon deshalb aus § 9 Abs. 3 VereinsG, der § 9 Abs. 1 VereinsG für entsprechend anwendbar erklärt, unmittelbar nichts für die Auslegung des Kennzeichenbegriffs in § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG herleiten lässt (insoweit noch anders BayObLG Urt. v. 23.9.03, 4 St RR 104/03, juris, wonach sich aus dem gesetzlichen Wortlaut ergebe, dass auch die Verwendung § 9 Abs. 3 VereinsG unterfallender Kennzeichen nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG strafbar ist).

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04

    Ortsbezeichnung in Vereinsemblem als wesentliches Unterscheidungsmerkmal

    Zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Verwendung eines zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens des verbotenen Vereins der "Hells Angels Düsseldorf" gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Nr. 1, § 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG und die Vergleichbarkeit dieses Tatbestands mit § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Senats vom 23.9.2003 (4St RR 104/2003, dort Ziff. II, 3.1) Bezug genommen.
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