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   BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97   

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BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97 (https://dejure.org/1997,9317)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1997 - 4St RR 15/97 (https://dejure.org/1997,9317)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1997 - 4St RR 15/97 (https://dejure.org/1997,9317)
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    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5; StPO § 318
    Betäubungsmittelstrafrecht: Wirkung der Berufungsbeschränkung bei doppelrelevanten Tatsachen - Geringe Menge Kokain

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    Hiervon abzugehen sieht sich der Senat auch durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 20.12.1995 (NStZ 1996, 139 ) nicht veranlaßt.

    Insoweit hat der Bundesgerichtshof lediglich in einem obiter dictum zum Ausdruck gebracht (hierzu Körner NStZ 1996, 195 [196]), 10 g Haschisch würden unter Zugrundelegung einer recht schlechten Qualität von 1, 5 % THC eine geringe Menge sein.

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    Wegen der Notwendigkeit des Zusammenhangs und der Einheitlichkeit des Urteils unterliegen dieser Bindungswirkung auch die doppelrelevanten Tatsachen, die für den Schuld-, aber auch für den Strafausspruch von Bedeutung sind (BGHSt 30, 340 [342]; BayObLGSt 1988, 173 und BayObLGSt 1993, 135).

    Es handelt sich aber insoweit um einen Umstand, der zur Unverwechselbarkeit der Tat als geschichtlichem Vorgang wesentlich beiträgt und deshalb zu den tragenden Grundlagen des Schuldspruchs zählt (BGHSt 30, 340 [345]).

  • BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 170/94
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    An diesem Mengenbegriff im Sinn des § 29 Abs. 5 BtMG , soweit er auf 2 - 3 Konsumeinheiten und die Einstiegsdosis abstellt, hat der Senat auch in seiner ausführlich begründeten Entscheidung vom 14.2.1995 (BayObLGSt 1995, 22) grundsätzlich festgehalten.
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    In Anlehnung an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4.1994 (NJW 1994, 1577 [1583]) hat er darüber hinaus bekräftigt, daß es mit einer Beschränkung der Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG auf Probierer und Gelegenheitskonsumenten wie auch mit dem durch das Betäubungsmittelgesetz beabsichtigten Rechtsgüterschutz nicht mehr zu vereinbaren wäre, wenn unter den Begriff der geringen Menge nunmehr ein Rauschgiftpotential fiele, das mehr als drei Rauschzustände erlauben würde.
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 68/55

    Wegnahme eines Fahrrades und Veräußerung desselben am darauf folgenden Morgen als

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    Der aufgezeigte Verstoß stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel des angegriffenen Urteils dar, der unabhängig von den Ausführungen der Revisionsführerin von Amts wegen zu beachten ist (BGHSt 7, 283 [285]).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    Das Landgericht verkennt hierbei, daß die Rauschgiftmenge (ebenso wie deren Wirkstoffgehalt) den Schuldumfang wesentlich bestimmt (vgl. BGH NStZ 1991, 591 n.w.N.).
  • BayObLG, 29.11.1988 - RReg. 1 St 242/88
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    Wegen der Notwendigkeit des Zusammenhangs und der Einheitlichkeit des Urteils unterliegen dieser Bindungswirkung auch die doppelrelevanten Tatsachen, die für den Schuld-, aber auch für den Strafausspruch von Bedeutung sind (BGHSt 30, 340 [342]; BayObLGSt 1988, 173 und BayObLGSt 1993, 135).
  • BayObLG, 26.05.1982 - RReg. 4 St 69/82
    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    Demgegenüber hat der Senat in seiner Entscheidung vom 26.5.1982 (BayObLGSt 1982, 62) dargelegt, daß die geringe Menge im Sinn von § 29 Abs. 5 BtMG höchstens 2 bis 3 Konsumeinheiten umfaßt und daß diese nach der Einstiegsdosis zu bemessen sind.
  • BayObLG, 29.07.1993 - 4St RR 118/93

    Feststellung; Angeklagter; Spontan; Doppelrelevante Tatsache; Berufungsgericht;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.1997 - 4St RR 15/97
    Wegen der Notwendigkeit des Zusammenhangs und der Einheitlichkeit des Urteils unterliegen dieser Bindungswirkung auch die doppelrelevanten Tatsachen, die für den Schuld-, aber auch für den Strafausspruch von Bedeutung sind (BGHSt 30, 340 [342]; BayObLGSt 1988, 173 und BayObLGSt 1993, 135).
  • BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 24/03

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Kokainmißbrauch; Geringe Menge im

    Nach dieser Maßgabe hat der Senat bei Kokain, ohne auf den konkreten Wirkstoffgehalt abzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 18.3.1997 - 4 St RR 15/97), die Obergrenze der geringen Menge bei 300 mg Kokainzubereitung festgesetzt (BayObLGSt 1982, 62; StV 1998, 590/591; vgl. auch KG DRsp Nr. 2001/6196; Weber BtMG § 29 Rn. 1034, Joachimski/Haumer BtMG 7. Aufl. § 29 Rn. 380; ungenau: Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 1658, der unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats auf 300 mg Wirkstoff abstellt).
  • BayObLG, 23.06.1997 - 4St RR 143/97
    Es legt seiner Entscheidung zum Strafmaß eine Feststellung zugrunde, die im Widerspruch zu den den Schuldspruch tragenden Feststellungen des Erstgerichts steht (vgl. hierzu BGHSt 30, 340 ; Senatsurteil vom 18.3.1997 - 4St RR 15/97 - DRsp Nr. 2004/3016 - Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 327 Rn. 6).
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