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   BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/2003, 4St RR 18/03   

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BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/2003, 4St RR 18/03 (https://dejure.org/2003,8807)
BayObLG, Entscheidung vom 31.03.2003 - 4St RR 18/2003, 4St RR 18/03 (https://dejure.org/2003,8807)
BayObLG, Entscheidung vom 31. März 2003 - 4St RR 18/2003, 4St RR 18/03 (https://dejure.org/2003,8807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 6; ; AuslG § 92a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 19; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 2 § 47 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einschleusen illegaler Ausländer ; Tatbegehung durch Einschleusung strafunmündiger Kinder; Straferschwerende Auswirkungen der Tat

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 275
  • BayObLGSt 2003, 33
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 252/53
    Auszug aus BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03
    Nähere Ausführungen dazu, worauf die Feststellungen zur inneren Tatseite beruhen, sind nur geboten, soweit sich das nicht schon aus der Schilderung des äußeren Sachverhalts ergibt (vgl. BGHSt 5, 143/146; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. § 267 Rn. 7).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03
    Eine zulässige Aufklärungsrüge setzt voraus, dass ein bestimmtes Beweismittel (BGHSt 2, 168; BGH VRS 30, 101) benannt wird.
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03
    Die Rüge ist unbegründet, weil der Unmittelbarkeitsgrundsatz dadurch nicht verletzt wird (vgl. BGH StV 1988, 91/92).
  • BayObLG, 03.02.2000 - 4St RR 8/00

    Ausländerrecht: Anforderungen an die Annahme von Mittäterschaft bzw. Beihilfe

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03
    Eine Bestrafung nach dieser Bestimmung setzt somit den Nachweis einer Beihilfehandlung zu einer strafbaren Haupttat im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB voraus (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG StV 2000, 367/368).
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03
    Damit ist die Verfahrensrüge auch in diesem Punkt unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1999, 45/46).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 31.03.2003 - 4St RR 18/03
    In diesem Zusammenhang ist eine Gesamtwürdigung aller die Tat und die Persönlichkeit des Täters kennzeichnenden Umstände vorzunehmen (BGH StV 1994, 370).
  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 212/18

    Einschleusen von Ausländern (Erforderlichkeit einer vorsätzlichen und

    Bei Jugendlichen (§ 1 Abs. 2 JGG) liegt es zwar keineswegs fern, dass der subjektive Tatbestand der unerlaubten Einreise zu bejahen ist (vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 31. März 2003 - 4 St RR 18/2003, NStZ-RR 2003, 275, 276).

    Ob die weitere Annahme des Landgerichts rechtsfehlerfrei ist, dass Kinder unter sieben Jahren schon deshalb als Haupttäter ausscheiden, weil sie "nicht handlungsfähig seien' (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. März 2003 - 4 St RR 18/2003, NStZ-RR 2003, 275, 276; Westphal/Stoppa, NJW 1999, 2137, 2143; kritisch Bergmann in Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl., Vorbem. zu §§ 96 f. Rn. 11), braucht der Senat nicht zu entscheiden.

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 233/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    aa) Alle von dem Angeklagten unterstützten syrischen Staatsbürger - auch die Minderjährigen (vgl. dazu BayObLG, NStZ-RR 2003, 275, 276) - sind ohne den nach § 3 Abs. 1 AufenthG erforderlichen Pass und ohne den nach § 4 Abs. 1 AufenthG erforderlichen Aufenthaltstitel (Sichtvermerk) in das Bundesgebiet eingereist.
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 178/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    a) Alle von dem Angeklagten unterstützten syrischen Staatsbürger - auch die Minderjährigen (vgl. dazu BayObLG, NStZ-RR 2003, 275, 276) - sind ohne den nach § 3 Abs. 1 AufenthG erforderlichen Pass und ohne den nach § 4 Abs. 1 AufenthG erforderlichen Aufenthaltstitel (Sichtvermerk) in das Bundesgebiet eingereist.
  • LG Kiel, 20.12.2018 - 8 Ks 6/18
    Soweit ersichtlich, besteht in Literatur und Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber, dass es einerseits zwar auf eine konkrete Strafbarkeit der geschleusten Personen nicht ankommt, dass eine Strafbarkeit nach § 96 AufenthG im Hinblick auf die dortige Bezugnahme auf "Handlungen" im Sinne des § 95 AufenthG aber jedenfalls voraussetzt, dass die Schleusung zugunsten einer handlungsfähigen und damit in Anknüpfung an § 104 BGB einer solchen Person erfolgt, die das siebente Lebensjahr vollendet hat (vgl. Westphal/Stoppa, Ausländerrecht für die Polizei, 3. Auf., S. 741; Bergmann/Diehnelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 96 Rn. 5; Gericke a. a. O., § 97 Rn. 5, Senge a. a. O., AufenthG § 96 Rn. 4; Mosbacher a. a. O., § 96 Rn. 5; aus der Rechtsprechung BayObLG, Beschluss vom 19.10.1999 - 4 St RR 205/99; NStZ-RR 2003, 275 f.) oder unabhängig von ihrem Alter über die Verstandesreife verfügt, die erforderlich ist, um die Illegalität der Einreise in die (hier:) EU-Zone zu erfassen (vgl. BGH, NJW 2018, 3658 ff.).

    Bereits unter der Geltung der Strafvorschriften des Ausländergesetzes, das eine dem § 97 Abs. 1 AufenthG vergleichbare Erfolgsqualifikation noch nicht kannte, hat das BayObLG (NStZ-RR 2003, 275 f.) zutreffend darauf hingewiesen, dass auch ein Einschleusen nicht handlungsfähiger Kleinkinder, das den Straftatbestand des § 92 a AuslG nicht erfülle, im Rahmen der Strafzumessung strafschärfend zu berücksichtigen sei, da auch deren Schleusung zu den verschuldeten Auswirkungen der Tat im Sinne des § 46 Abs. 2 StGB zähle.

  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Es ist anhand konkreter Tatsachen in gründlicher Würdigung der Persönlichkeit, der Taten und ihrer Hintergründe, der Einstellung des Angeklagten sowie der den einschlägigen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten darzustellen, warum jedes andere zulässige Reaktionsmittel keine Einwirkung auf den Angeklagten gewährleistet (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 275; OLG Nürnberg OLGSt StGB § 47 Nr. 10) oder die Wahrung der Rechtsordnung unbedingt die Freiheitsstrafe fordert (vgl. OLG Naumburg OLGSt StGB § 47 Nr. 15).
  • KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17

    Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Es ist anhand konkreter Tatsachen in gründlicher Würdigung der Persönlichkeit, der Taten und ihrer Hintergründe, der Einstellung des Angeklagten sowie der den einschlägigen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten darzustellen, warum jedes andere zulässige Reaktionsmittel keine Einwirkung auf den Angeklagten gewährleistet (vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 275, 276; OLG Nürnberg OLGSt StGB § 47 Nr. 10 - juris Rdn. 14) oder die Wahrung der Rechtsordnung unbedingt die Freiheitsstrafe fordert (vgl. OLG Naumburg OLGSt StGB § 47 Nr. 15 - juris Rdn. 19 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ws 10/04

    Ausländerstrafrecht: Strafbarkeit eines Deutschen bei fremdnützig unrichtigen

    Der Straftatbestand des § 92 a Abs. 1 AuslG erfasst u. a. besondere Formen der zur Täterschaft verselbstständigten Teilnahme an einem Vergehen nach § 92 Abs. 2 Nr. 2 1.Alt. AuslG (vgl. BGHR AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2 Mehrere Ausländer 1; BGH StV 2000, 357, 359; BayObLG NStZ-RR 2003, 275).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Es ist anhand konkreter Tatsachen in gründlicher Würdigung ihrer Persönlichkeit, der Taten, deren Hintergründe, der Einstellung der Angeklagten sowie der den einschlägigen Vorstrafen zugrunde liegenden Taten darzustellen, warum jedes andere zulässig Reaktionsmittel keine Einwirkung auf die Angeklagte gewährleistet (BayObLG NStZ-RR 2003, 275, 276; OLG Nürnberg a.a.O.; Senat a.a.O.; Franke, § 47 Rdn. 14) oder die Wahrung der Rechtsordnung unbedingt die Freiheitsstrafe fordert (OLG München, Urteil vom 10. August 2009, 5 St RR 201/09 - zitiert in juris).
  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Solche besonderen Umstände in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen vor, wenn entweder bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben oder wenn bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen von durchschnittlichen Tätern solcher Taten unterscheiden (ständige Rspr., vgl. BayObLG NStZ-RR 2003, 275, 276; OLG Frankfurt StV 2005, 13; Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 47 Rn. 6).
  • LG Augsburg, 19.06.2023 - 6 NBs 408 Js 102930/22

    Verhängung einer Freiheitsstrafe statt Geldstrafe

    Es müssen deswegen bestimmte Tatsachen die konkrete Tat in einer bestimmten Beziehung aus dem Durchschnitt der praktisch vorkommenden Taten dieser Art herausheben oder bestimmte Eigenschaften und Verhältnisse beim Täter diesen vom durchschnittlichen Täter solcher Taten unterscheiden (so etwa: BayObLG, Beschluss vom 31.03.2003, Az. 4St RR 18/2003; OLG München, Urteil vom 09.06.2009, Az. 5St RR 128/09).
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