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   BayObLG, 22.04.1992 - 4St RR 65/92   

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https://dejure.org/1992,4093
BayObLG, 22.04.1992 - 4St RR 65/92 (https://dejure.org/1992,4093)
BayObLG, Entscheidung vom 22.04.1992 - 4St RR 65/92 (https://dejure.org/1992,4093)
BayObLG, Entscheidung vom 22. April 1992 - 4St RR 65/92 (https://dejure.org/1992,4093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Vernehmung; Verspätet; Rüge; Verletzung; Grundsatz; Faires Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 25 Abs. 2, § 338 Nr. 8, § 344 Abs. 2, § 147

  • rechtsportal.de

    StPO § 25 Abs. 2, § 338 Nr. 8, § 344 Abs. 2, § 147

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2242
  • NStZ 1992, 509
  • StV 1992, 411
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 Ss OWi 598/03

    Akteneinsicht, während der Hauptverhandlung; Aussetzung der Hauptverhandlung;

    Die Generalstaatsanwaltschaft weist zutreffend daraufhin, dass eine Akteneinsichtnahme während der Hauptverhandlung in Verbindung mit einer Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung nur dann geboten ist und in Betracht kommt, wenn der Verteidiger an einer rechtzeitigen Akteneinsicht gehindert war (OLG Stuttgart, a.a.O.), er keine vollständige Akteneinsicht erhalten hat (so wohl BayObLG NJW 1992, 2242) oder während der Hauptverhandlung weitere verfahrensbezogene Ermittlungen angestellt worden sind (Vgl. BGH NStZ 1990, 193, 195; StV 2001, 4).
  • BayObLG, 28.09.2020 - 201 ObOWi 991/20

    Standardisiertes Messverfahren, Riegel FG 21 P, Messunterlagen

    Sofern lediglich Teilakteneinsicht gewährt wurde, ist der Vortrag unerlässlich, welche konkreten Aktenbestandteile noch nicht Gegenstand der gewährten Akteneinsicht waren (vgl. BayObLG, Beschl. v. 22.04.1992 - 4 St RR 65/92 bei juris Rn. 11; BGH, Beschl. v. 30.10.2003 - 5 StR 274/03 = NStZ-RR 2004, 56; OLG Hamm NJW 2004, 381).
  • KG, 07.09.1998 - 5 Ws (B) 362/98

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung

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