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   BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96, 4 St RR 76/96   

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https://dejure.org/1996,5713
BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96, 4 St RR 76/96 (https://dejure.org/1996,5713)
BayObLG, Entscheidung vom 08.07.1996 - 4St RR 76/96, 4 St RR 76/96 (https://dejure.org/1996,5713)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juli 1996 - 4St RR 76/96, 4 St RR 76/96 (https://dejure.org/1996,5713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33 Abs. 2; StGB § 74 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 51
  • BayObLGSt 1996, 99
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1965 - 2 StR 210/65

    Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96
    Er kann auf diese Weise zur Verfahrensvereinfachung beitragen (vgl. hierzu BGHSt 20, 252, 257) und im Hinblick auf die Strafzumessung (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB ) Reue und Schuldeinsicht zum Ausdruck bringen.
  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

    Auszug aus BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96
    Dies entspricht im Ergebnis der Rechtsprechung des BGH, der in einem ähnlich gelagerten Fall - der Angeklagte hatte auf die Rückgabe sichergestellter Unterlagen verzichtet - einen förmlichen Einziehungsausspruch nicht mehr für erforderlich gehalten hat (BGHSt 20, 253, 257; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1992 - 2 Ws 405/92
    Auszug aus BayObLG, 08.07.1996 - 4St RR 76/96
    Ob hierbei ein Eigentumsübergang zugunsten des Staates eintritt, beurteilt sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (so auch OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452 ).
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    a) Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass es der Anordnung der Einziehung bzw. des Verfalls sichergestellter Gegenstände regelmäßig nicht bedarf, wenn ein Angeklagter auf deren Rückgabe wirksam verzichtet hat (siehe nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 241/05; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, 84, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; KG, NStZ-RR 2005, 358, 359).

    Einer dennoch vorgenommenen Einziehungsanordnung käme ihm gegenüber nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51).

    (5) Schließlich würde das von der Beschwerdeführerin erstrebte Gesetzesverständnis einem Angeklagten die Möglichkeit nehmen, sich - durch eine entsprechende Verzichtserklärung glaubhaft dokumentiert - von seiner Tat zu distanzieren und das Tatgericht so unter dem Gesichtspunkt gezeigter Reue zu einer milderen Strafe zu bewegen (zu diesem Strafmilderungsgrund BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; Brauch, NStZ 2013, 503, 504).

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Der Angeklagte erkläre jedenfalls einen unwiderruflichen Verzicht auf etwa bestehende Rechte an sichergestellten Gegenständen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; OLG Celle, StraFo 2017, 517; siehe auch BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 307/18

    Vermögensabschöpfung (formlose Einziehung; Verzicht des Angeklagten auf

    Der Angeklagte gibt eine etwaige ihm zustehende Rechtsposition auf, um den Strafverfolgungsbehörden unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten sofort eine Verwertung der betreffenden Gegenstände zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; BayObLG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92, NStZ 1993, 452).
  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Dieses gesetzlich nicht geregelte Rechtsinstitut hat sich - von der Rechtsprechung anerkannt - neben den Vorschriften über die förmliche Einziehung entwickelt, um den dabei häufig auftretenden Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen, die in keinem Verhältnis zum Gewicht der ansonsten zu entscheidenden Rechtsfragen stehen (vgl. BGHSt 20, 253, 257; BayObLG NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 452; ablehnend Thode, NStZ 2000, 62 ff.).
  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 67/19

    Anordnung der Einziehung von Bargelderlösen aus Betäubungsmittelgeschäften trotz

    Der Angeklagte gibt eine etwaige ihm zustehende Rechtsposition auf, um den Strafverfolgungsbehörden unter Verzicht auf alle Förmlichkeiten sofort eine Verwertung der betreffenden Gegenstände zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - 6 StE 1/65, BGHSt 20, 253, 257; BayObLG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. September 1992 - 2 Ws 405/92, NStZ 1993, 452; KG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05, NStZ-RR 2005, 358, 359).
  • KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20

    Tatbestandliche Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 StGB und

    Verzichtet der Angeklagte - anders als im vorliegenden Fall die Angeklagte (zur revisionsgerichtlichen Prüfung der Abgabe einer Verzichtserklärung als Verfahrensvoraussetzung vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2006 - 1 Ss 241/06 -, juris Rdnr. 8 m. w. Nachw.; BayOblG, Beschluss vom 8. Juli 1996 - 4 St RR 76/96 -, juris Rdnr. 8) - auf die Rückgabe beschlagnahmter, ihm gehörender oder zustehender, der Einziehung unterliegender Gegenstände und erklärt er sich mit deren "außergerichtlicher Einziehung" einverstanden (vgl. zur Rechtsnatur des Verzichts grundlegend BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 -, juris Rdnr. 11 ff. = BGHSt 63, 305 ff. [betreffend Einziehung nach § 73c StGB]), sind die auch insoweit beachtlichen Umstände in die Feststellungen aufzunehmen (vgl. BGH, a. a. O., juris Rdnr. 32).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2005 - 14 U 221/04

    Schadensersatz; Verwahrungsvertrag; Amtshaftung: Anspruch wegen der Verwertung

    Die rechtlichen Folgen dieser Erklärung sind nach bürgerlichem Recht zu beurteilen (BayObLG BayObLGSt 1996, 99; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Eine förmliche Einziehung bezüglich der von der Polizei sichergestellten Betäubungsmittel war nicht erforderlich, weil der Angeklagte in der Hauptverhandlung unwiderruflich auf die Herausgabe des aufgefundenen Rauschgifts verzichtet hat (vgl. BGHSt 23, 253, 257; BayObLG, NStZ-RR 1997, 51; K/P/V-Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 33 Rn. 51; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 33 Rn. 469).
  • OLG Celle, 22.06.2016 - 1 Ws 136/16

    Verzicht des Angeklagten statt Verfallsanordnung; Beschränkung des staatlichen

    (1) Die im Gesetz nicht vorgesehene Möglichkeit eines Angeklagten, in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren auf Vermögensgegenstände zu verzichten, stellt trotz der erhobenen Kritik in der Literatur (etwa Hüls/Reichling, StraFo 2009, 198 (199); Thode, NStZ 2000, 62 (67)) eine von der Rechtsprechung anerkannte Form der Vermögensübertragung dar, die der Verfahrensvereinfachung dient und ein förmliches Einziehungs- oder Verfallverfahren entbehrlich macht (vgl. BGH, NJW 1965, 1871; BayOblG, NStZ-RR 1997, 51; OLG Düsseldorf, NStZ 1993, 452; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., vor § 430 StPO, Rn. 4a).
  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 56/21

    Verschlechterungsverbot im Berufungsverfahren: Erstmalige Anordnung der

    Die Erklärung eines Verzichts auf den Anspruch auf Herausgabe einer sichergestellten Sache ist jedoch unwiderruflich (vgl. BayObLGSt 1996, 99, 100).
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

  • OLG München, 15.07.2009 - 1 U 2647/09

    Amtshaftung: Wirksamkeit der Zustimmung zu einer formlosen Einziehung

  • OLG Koblenz, 04.09.2006 - 1 Ss 241/06

    Revision im Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikten: Notwendige Begründung

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