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   BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99   

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BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99 (https://dejure.org/1999,2075)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1999 - 4St RR 86/99 (https://dejure.org/1999,2075)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - 4St RR 86/99 (https://dejure.org/1999,2075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubter Aufenthalt; Beihilfe; Revision; Sachrüge; Arbeitserlaubnis; Moschee

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; AsylVfG § ... 80; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 27; ; StGB § 15; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 337; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; AFG § 19 Abs. 1 Satz 6; ; AFG § 229 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27; AuslG § 32 Abs. 1 Nr. 1
    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder Verpflegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Nicht-EU-Bürgers; Berufliche Tätigkeit trotz fehlender Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis; Ausnutzen der Abhängigkeit eines sich zu unrecht in Deutschland aufhaltenden Ausländers

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 627
  • StV 2000, 366
  • BayObLGSt 1999, 101
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Das Gewähren von Unterkunft und Verpflegung wie auch das Entlohnen für eine Arbeitsleistung gegenüber einem Ausländer, der sich ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung oder Duldung im Bundesgebiet aufhält, stellt aber für sich alleine in objektiver Hinsicht noch keine Beihilfe zu einem Vergehen nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG dar (BGH NJW 1990, 2207).

    In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter auf jeden Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207/2208 und ihm folgend der Senat in ständiger Rechtsprechung, so zuletzt Urteil v. 9.3.1999 - 4St RR 42/99).

  • BayObLG, 27.02.1998 - 3 ObOWi 14/98

    Arbeitsförderung; vorläufige Beschäftigung eines Ausländers

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Liegen dessen Voraussetzungen nicht vor, so kommt unter Umständen die Ahndung einer Ordnungswidrigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 6, § 229 Abs. 1 Nr. 2 AFG (jetzt § 284 Abs. 1, § 404 Abs. 2 Nr. 2 SGB III) in Betracht (vgl. hierzu BayObLG vom 27.2.1998 - 3 ObOWi 14/98, abgedruckt in AuAS 1998, 113/114).
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Das kann auch dadurch geschehen, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluß bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74

    Anforderungen an die Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes in den

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Ihr Fehlen ist nur dann entbehrlich, wenn sie eindeutig den Darlegungen zur äußeren Tatseite zu entnehmen sind (BayObLG v. 22.9.1989 RReg 4St 200/89 - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1990, 187/188; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1391/1392; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 267 Rn. 41; KK/Engelhardt StPO 4. Aufl. § 267 Rn. 10).
  • BGH, 18.06.1991 - 1 StR 164/91

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Bedingter Vorsatz würde für die innere Tatseite der Beihilfe ausreichen (BGHSt 2, 279/281; BGHR § 27 Abs. 1 StGB Vorsatz 7).
  • OLG Karlsruhe, 19.06.1984 - 3 Ss 25/84
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Das kann auch dadurch geschehen, daß der Gehilfe den Haupttäter in seinem Tatentschluß bestärkt und ihm dadurch etwa ein erhöhtes Sicherheitsgefühl vermittelt (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 8; BayObLGSt 1984, 8; OLG Karlsruhe NStZ 1985, 78).
  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 111/88

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Er muß darüberhinaus auch in der Absicht handeln, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern (BGHR § 27 Abs. 1 StGB Vorsatz 2).
  • BayObLG, 22.09.1989 - RReg. 4 St 200/89

    Zeugnisverweigerungsrecht; Ehegatten; Scheinehe

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Ihr Fehlen ist nur dann entbehrlich, wenn sie eindeutig den Darlegungen zur äußeren Tatseite zu entnehmen sind (BayObLG v. 22.9.1989 RReg 4St 200/89 - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1990, 187/188; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1391/1392; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 267 Rn. 41; KK/Engelhardt StPO 4. Aufl. § 267 Rn. 10).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Als Tathandlungen kommen somit nur Hilfeleistungen in Betracht, bei denen der Täter weiß oder jedenfalls damit rechnet und es billigend in Kauf nimmt, daß sich sein Handeln als Unterstützung einer Straftat erweist (vgl. hierzu BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.1992 - 1 Ss 234/91

    Beihilfe zu einem Vergehen; Beschäftigung; Ausländer; Unterstützungshandlung;

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99
    Das Landgericht hat aber gerade nicht festgestellt, daß der Angeklagte durch seinen Tatbeitrag auch dessen illegalen Aufenthalt unterstützen wollte (vgl. hierzu PfälzOLG Zweibrücken MDR 1992, 894).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51

    Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP -

  • BGH, 08.12.1953 - 5 StR 252/53
  • BayObLG, 07.02.1984 - RReg. 4 St 257/83
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Jedoch ließe eine solche Willenshaltung des B. entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312; KG NStZ 2006, 530) die Strafbarkeit des Angeklagten nicht entfallen.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Als Beihilfehandlung i.S.d. § 27 StGB kommt jede denkbare Hilfeleistung in Betracht, sofern sie dazu beiträgt, daß der Haupttäter unrichtige Angaben macht, um für sich oder einen anderen eine Aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen (vgl. Senat NStZ 1999, 464, 465; BGH NStZ 1990, 443; BayObLG NStZ 1999, 627; Nissen in GK-AuslR § 92 a Rdn. 5 AuslG; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze § 92 a Rdn. 4 AuslG; Stoppa aaO § 92 a Rdn. 23; Hailbronner, Ausländerrecht § 92 a Rdn. 9 f AuslG).
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09

    Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers;

    Eine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und Verpflegung liege nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der Täter seinen weiteren Aufenthalt davon abhängig mache (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2009 - 2 Ss 53/08 - KG, NStZ 2006, 530; KG, Beschluss vom 04.07.2001- 1 Ss 263/00 - BayObLG, NStZ 1999, 627; BayObLG, NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf, StV 2002, 312).
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
    Gemäß § 92 a AuslG ist die Beihilfe zu den in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen als verselbstständigte Beihilfehandlung strafbar (BayObLG StV 2000, 366 L.; Senge, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 92 a AuslG Rn. 3).

    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2009 - 2 Ss 53/08

    Voraussetzungen für die Annahme von Beihilfe zum illegalen Aufenthalt

    Werden einem solchen in seinem Tatentschluss gefestigten Täter Wohn- und Arbeitsmöglichkeiten geboten, die ihm den Aufenthalt zwar erleichtern, von denen er sein ungesetzliches Verbleiben im Inland aber nicht abhängig macht, vermag dies die durch den Täter verwirklichte Rechtsgutsverletzung, nämlich die Verbotswidrigkeit seines Aufenthaltes, nicht zu fördern (BGH NStZ 1990, 443; BayObLG NStZ 1999, 627; NJW 2002, 1663; KG (4) 1 Ss 263/00, bei JURIS; OLG Düsseldorf StV 2002, 312).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des

    Diese in der obergerichtlichen Rechtssprechung zum Teil vertretene Auffassung (vgl. BayOblG, Beschluß vom 21.05.1999 - 4 St RR 86/99 - und Beschluß vom 25.06.2001 - 4 St RR 77/01; OLG Düsseldorf StV 2002, 312, KG, Beschluß vom 04.07.2001 - (4) 1 Ss 263/00 (195/00)) hat ihren Ausgangspunkt in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.06.1990 (BGH NJW 1990, 2207).
  • OLG Frankfurt, 04.03.2003 - 1 Ss 42/02

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Verstoß gegen das Ausländergesetz;

    Für deren Auslegung hat die im Rahmen der Anwendung der allgemeinen Beihilfevorschrift des § 27 StGB in Bezug auf das Dauerdelikt des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet (§ 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) vorgenommene Konkretisierung zu gelten, dass die bloße Gewährung von Unterkunft und die Entlohnung von Arbeitsleistungen zur Tatbestandsverwirklichung nicht genügt, wenn der Ausländer unabhängig hiervon zur Fortsetzung des Aufenthalts entschlossen war und er auch keiner Bestärkung in seinem Tatentschluss mehr bedurfte (BGH NJW 1990, 2207; BayObLG NStZ 1999, 627 f.; Tröndle Fischer, a.a.O., Rdnr. 2c).

    Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen ist es offen, ob der Angeklagte den illegalen Aufenthalt des B oder nur zeitweise dessen unerlaubte Beschäftigung habe unterstützen wollen, die aber an der bereits getroffenen Vorentscheidung des B für ein die festgestellte kurzfristige Beschäftigung bei der Fa. A übergreifendes illegales Verbleiben in Deutschland nichts änderte (vgl. hierzu BayObLG NStZ 1999, 627 (628)).

  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Gemäß § 92 a AuslG ist die Beihilfe zu den in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen als verselbstständigte Beihilfehandlung strafbar (BayObLG StV 2000, 366 L.; Senge, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 92 a AuslG Rn. 3).

    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 2a Ss 149/01

    Beihilfevoraussetzungen; Aufenthalt eines Ausländers; Beihilfe zum illegalen

    In diesem Sinne ist die Bewertung zu verstehen, an einer Beihilfehandlung durch Gewähren von Wohnung o.a. könne es bereits in objektiver Hinsicht fehlen, wenn der Haupttäter in jedem Fall entschlossen war, seiner Ausreisepflicht zuwiderzuhandeln (so BGH NJW 1990, 2207 f; BayObLG NStZ 1999, 627 f).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 184/04

    Förderung des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern durch Gewährung

    Es kann dahinstehen, ob weiterhin an der Rechtsprechung des BayObLG festzuhalten ist, wonach einem zur Fortsetzung seines illegalen Aufenthaltes fest entschlossenen Ausländer durch Gewährung von Erwerbsmöglichkeit oder Unterkunft regelmäßig keine Beihilfe geleistet werden kann (vgl. BayObLG NStZ 1999, 627; BGH NJW 1990, 2207), denn diese Rechtsprechung hatte jeweils Fälle zum Gegenstand, bei denen sich ein Ausländer bereits illegal in der Bundesrepublik aufhielt und fraglich war, ob durch die Hilfehandlungen der illegale Aufenthalt weiter gefördert werden konnte (vgl. dazu auch Kritik von König NJW 2002, 1663).
  • BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne

  • LG Landshut, 24.06.2008 - 4 Qs 196/08

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt: Gewähren von Unterkunft für peruanischen

  • BayObLG, 03.02.2000 - 4St RR 8/00

    Ausländerrecht: Anforderungen an die Annahme von Mittäterschaft bzw. Beihilfe

  • LG Münster, 16.09.2004 - 3 Qs 51/04

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nach dem Ausländergesetz; Erleichterung des

  • BayObLG, 10.12.2002 - 4St RR 118/02

    Visumpflicht für rumänische Reinigungskräfte

  • KG, 23.08.2000 - 1 Ss 157/00
  • KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00
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