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   BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02   

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BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02 (https://dejure.org/2002,21858)
BayObLG, Entscheidung vom 08.10.2002 - 4St RR 92/02 (https://dejure.org/2002,21858)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 4St RR 92/02 (https://dejure.org/2002,21858)
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Volltextveröffentlichung

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    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 261
    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch, Feststellung des Mindestschuldumfangs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder

    Auszug aus BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02
    Damit hat es außer acht gelassen, daß die Schuld der Angeklagten in dem Maße geringer ist, in dem andere Personen - wegen des Eigenkonsums der Angeklagten - durch das Betäubungsmittel nicht gefährdet wurden (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH bei Schoreit NStZ 1993, 326/330; BayObLG bei Kotz/Rahlf NStZ-RR 2001, 65/76; Körner BtMG 5.Aufl. § 29 Rn.425, 540, 1032 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.06.2002 - 4St RR 58/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 12.6.2002 - 4St RR 58/02 -) führt das zur Aufhebung der Schuldfeststellungen in ihrer Gesamtheit.
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02
    Die Feststellungen zum Schuldspruch weisen, wie sich im folgenden ergibt, so weitgehende Lücken auf, daß sich der Umfang der Schuld der Angeklagten nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen läßt und die sonst in der Regel gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch ausnahmsweise zu verneinen ist (vgl. BGHSt 33, 59 ; BayObLGSt 1994, 253/254).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02
    1.2.2 Der objektive Unrechtsgehalt der Tat, der die Grundlage jeglicher Strafmessung darstellt, ist auch deshalb nicht ausreichend bestimmt, weil sich den Feststellungen zu den Fällen II 1 und II 2 nicht entnehmen läßt, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich in dem erworbenen Rauschgift befunden haben (vgl. hierzu BayObLGSt 1997, 95/96; 1999, 99/100 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1992 - 3 StR 398/91

    Vollendung - Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln - Hoheitsgrenze -

    Auszug aus BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02
    Damit hat es außer acht gelassen, daß die Schuld der Angeklagten in dem Maße geringer ist, in dem andere Personen - wegen des Eigenkonsums der Angeklagten - durch das Betäubungsmittel nicht gefährdet wurden (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH bei Schoreit NStZ 1993, 326/330; BayObLG bei Kotz/Rahlf NStZ-RR 2001, 65/76; Körner BtMG 5.Aufl. § 29 Rn.425, 540, 1032 m.w.N.).
  • BayObLG, 18.05.1999 - 4St RR 104/99

    "Geringe Menge" Heroin

    Auszug aus BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02
    1.2.2 Der objektive Unrechtsgehalt der Tat, der die Grundlage jeglicher Strafmessung darstellt, ist auch deshalb nicht ausreichend bestimmt, weil sich den Feststellungen zu den Fällen II 1 und II 2 nicht entnehmen läßt, welche betäubungsmittelrelevanten Wirkstoffmengen sich in dem erworbenen Rauschgift befunden haben (vgl. hierzu BayObLGSt 1997, 95/96; 1999, 99/100 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 07.12.1994 - 1St RR 195/94
    Auszug aus BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02
    Die Feststellungen zum Schuldspruch weisen, wie sich im folgenden ergibt, so weitgehende Lücken auf, daß sich der Umfang der Schuld der Angeklagten nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maße bestimmen läßt und die sonst in der Regel gegebene Trennbarkeit zwischen Schuld- und Strafausspruch ausnahmsweise zu verneinen ist (vgl. BGHSt 33, 59 ; BayObLGSt 1994, 253/254).
  • BayObLG, 08.07.2003 - 4St RR 66/03

    Überprüfbarkeit der Anordnung von Wertersatzverfall

    Wurde das Rauschgift immer vom gleichen Verkäufer zum annähernd gleichen Preis erworben, so kann der Tatrichter allerdings unter Umständen aus dem Wirkstoffgehalt einer sichergestellten Rauschgiftmenge auf die Qualität der bereits veräußerten oder verbrauchten Menge Rückschlüsse ziehen, falls keine Anhaltspunkte für eine unterschiedliche Konzentration vorliegen (st. Rsp. vgl. zuletzt BayObLG Urteil vom 8.10.2002 - 4 St RR 92/2002; Körner BtMG 5. Aufl. § 29a Rn. 98 m. w. N.).
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