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   BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/2002, 4St RR 95/02   

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https://dejure.org/2002,11577
BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/2002, 4St RR 95/02 (https://dejure.org/2002,11577)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.2002 - 4St RR 95/2002, 4St RR 95/02 (https://dejure.org/2002,11577)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 2002 - 4St RR 95/2002, 4St RR 95/02 (https://dejure.org/2002,11577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliches Verfahren wegen Verbreitung pornographischer Schriften; Verstoß gegen Strafvorschriften durch das Aufstellen eines Videoverleihautomaten; Abgabe von Videobändern mit pornographischem Inhalt am Automaten; Begriff des "Ladengeschäfts"; Wahrscheinlichkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des Ladengeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2002, 170
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Essen, 26.06.1985 - 25 Qs 24/85
    Auszug aus BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
    Dies wurde im übrigen in der Rechtsprechung, soweit sie darauf eingegangen ist, ohne nähere Begründung als selbstverständlich bejaht (vgl. etwa LG Verden NStZ 1986, 118 -119; LG Hamburg NStZ 1989, 181; LG Essen NStZ 1985, 510 ), weil seit jeher das Vorhandensein von Personal, sei es zum Verkauf oder zur Überwachung, als typisch für ein Ladengeschäft im Einzelhandel angesehen wurde.
  • LG Verden, 14.11.1985 - 11 Qs 106/85
    Auszug aus BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
    Dies wurde im übrigen in der Rechtsprechung, soweit sie darauf eingegangen ist, ohne nähere Begründung als selbstverständlich bejaht (vgl. etwa LG Verden NStZ 1986, 118 -119; LG Hamburg NStZ 1989, 181; LG Essen NStZ 1985, 510 ), weil seit jeher das Vorhandensein von Personal, sei es zum Verkauf oder zur Überwachung, als typisch für ein Ladengeschäft im Einzelhandel angesehen wurde.
  • LG Hamburg, 02.12.1988 - Qs 36/88
    Auszug aus BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
    Dies wurde im übrigen in der Rechtsprechung, soweit sie darauf eingegangen ist, ohne nähere Begründung als selbstverständlich bejaht (vgl. etwa LG Verden NStZ 1986, 118 -119; LG Hamburg NStZ 1989, 181; LG Essen NStZ 1985, 510 ), weil seit jeher das Vorhandensein von Personal, sei es zum Verkauf oder zur Überwachung, als typisch für ein Ladengeschäft im Einzelhandel angesehen wurde.
  • BayObLG, 04.11.1975 - 5 St 205/75
    Auszug aus BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
    Ladengeschäfte sind aber unzweifelhaft Orte, in denen öffentlich, nämlich entweder an einen gänzlich unbestimmten Personenkreis oder an einen bestimmten Personenkreis, der nicht durch persönliche Beziehungen verbunden ist (vgl. hierzu BGHSt 11, 282; BayObLG NJW 1976, 527/528), Waren angeboten werden.
  • BGH, 13.03.1958 - 4 StR 27/58
    Auszug aus BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
    Ladengeschäfte sind aber unzweifelhaft Orte, in denen öffentlich, nämlich entweder an einen gänzlich unbestimmten Personenkreis oder an einen bestimmten Personenkreis, der nicht durch persönliche Beziehungen verbunden ist (vgl. hierzu BGHSt 11, 282; BayObLG NJW 1976, 527/528), Waren angeboten werden.
  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 247/87

    Begriff des Ladengeschäftes

    Auszug aus BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
    In der Begründung des Gesetzes über die Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit vom 25.2.1985 wurde der Begriff nicht definiert (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 272 ).
  • BayObLG, 11.03.1986 - RReg. 4 St 226/85

    Vermietung; Jugendgefährdende Schriften; Strafbar; Ladengeschäft; Pornographische

    Auszug aus BayObLG, 28.11.2002 - 4St RR 95/02
    Hiervon ausgehend wird von der Rechtsprechung zu § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB der Begriff "Ladengeschäft" in erster Linie dahingehend verstanden, dass hierunter räumlich und organisatorisch selbständige Einzelhandelsgeschäfte fallen, die in einem Ladenlokal betrieben werden, das entweder direkt von der Straße her oder über einen bloß als Verkehrsfläche genutzten Raum (Passage, Flur, Treppenhaus u. ä.) zu betreten ist (vgl. BayObLGSt 1986, 31/33; Tröndle/ Fischer StGB 50. Aufl. § 184 Rn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    bb) Auch in neueren Entscheidungen wird, insbesondere vom Bayerischen Obersten Landesgericht (Urteil vom 28. November 2002 - 4 St RR 95/2002), weiterhin die Ansicht vertreten, daß der Begriff des Ladengeschäfts stets die Anwesenheit von Personal voraussetze; dieses Erfordernis könne nicht durch technische Vorkehrungen ersetzt werden.
  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 4 Ss 1123/02

    Ladengeschäft, Inverkehrbringen

    Aus diesem Verbot und der in § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB normierten Regelung, wonach Bildträger pornografischen Inhalts nur in speziellen Ladengeschäften angeboten werden dürfen, folgt nach Auffassung des Senats der eindeutige gesetzgeberische Wille, dass Ladengeschäfte i. S. d. § 184 Abs. 1 Nr. 3 a StGB aus Gründen effektiven Jugendschutzes ein ausreichendes Maß an Aufsicht und Überwachung aufweisen müssen, das, in aller Regel, nur durch den Einsatz entsprechenden Personals sichergestellt werden kann (so auch BayObLG, Urteil vom 28. November 2002 - 4 St RR 95/02).
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