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   OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17   

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OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,17676)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.07.2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,17676)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,17676)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf allgemeine Zeugenerstattung umfasst auch Zeitversäumnis; Zumutbarkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel am Gerichtsort; Erstattungsfähigkeit von Taxikosten nur im Ausnahmefall; Notwendigkeit von Übernachtungskosten bei Anreise vom Wohnort vor 6 Uhr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kosten für BahnCard50 als notwendige Auslagen des Verteidigers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 04.11.2014 - L 15 SF 198/14

    Übernachtungskosten

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
    Wenn aber dem Zeugen von der Justizverwaltung ein solches Formular - das nach dem obenstehenden nicht zu beanstanden ist - ausgehändigt wird, darf ihm, wenn er dieses im Vertrauen darauf, mit dem vollständigen Ausfüllen des Formulars seine Rechte umfassend geltend zu machen, ausgefüllt einreicht, erst recht eine Entschädigung für Zeitversäumnis nicht mit dem Argument versagt werden, er habe eine solche Entschädigung nicht ausdrücklich beantragt (zur abweichenden rechtlichen Beurteilung, wenn ein Formular ein Ankreuzfeld für eine Entschädigung für Zeitversäumnis vorsieht, der Antragsteller dieses aber nicht angekreuzt hat, vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 6. November 2013 - L 15 SF191/11 B E, BeckRS 2013, 74227; LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010).

    Das genügt (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010).

    Davon ist auszugehen, wenn der auswärtige Zeuge ohne Übernachtung seine Anreise an seinem Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln vor 06.00 Uhr morgens am Vernehmungstag hätte antreten müssen oder wenn der Zeuge - im Falle einer Anschlussübernachtung - bei einer Rückreise noch am Vernehmungstag nach Abschluss seiner Vernehmung erst nach 24.00 Uhr, also erst am Folgetag, wieder an seinem Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort zurückgekehrt wäre (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010; LSG Bayern, Beschluss vom 1. März 2016 - L 15 RF 28/15; BeckRS 2016, 67298; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 6 JVEG Rn. 4).

    Auf fehlende Ortskenntnis kann sich ein Zeuge regelmäßig nicht berufen; vielmehr ist es Zeugen ebenso wie sonstigen Verfahrensbeteiligten grundsätzlich zumutbar, sich Orientierung auch an ihnen unbekannten Orten zu verschaffen (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010), zumal dies im "Zeitalter des Smartphones und der mobilen Internetnutzung" in aller Regel unschwer möglich ist.

    Sofern gleichwohl - also ohne das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 5 Abs. 3 JVEG - ein Taxi benutzt wird, hat der Zeuge gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 JVEG lediglich Anspruch auf (Teil-)Erstattung der gezahlten Taxikosten bis zur Höhe der Fahrtkosten, die bei (fiktiver) Zurücklegung der Strecke mit einem eigenen Kraftfahrzeug gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG erstattungsfähig gewesen wären (0,25 EUR pro Fahrtkilometer) (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 8. Mai 2014 - L 15 SF 42/12, BeckRS 2014, 69676; LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 5 JVEG Rn. 6; BeckOK-KostR/ Bleutge , 30. Ed. 2020, § 5 JVEG Rn. 27 f.; Schneider , JVEG, 3. Aufl. 2018, § 5 Rn. 58).

    Vielmehr sind (Mehr-)Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke durch die Pauschbeträge des dem Zeugen zu gewährenden Tagegelds nach § 6 Abs. 1 JVEG abgedeckt (LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010; LSG Bayern, Beschluss vom 1. März 2016 - L 15 RF 28/15; BeckRS 2016, 67298).

  • LSG Bayern, 24.11.2016 - L 15 RF 31/16

    Kostenfreiheit des Verfahrens nach JVEG

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
    13 Denn die Entschädigung für Zeitversäumnis setzt keine finanzielle Einbuße durch die Heranziehung als Zeuge voraus (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513).

    Vielmehr ist bereits ein eingetretener Verlust an Freizeit ausreichend, um einen Entschädigungsanspruch entstehen zu lassen (LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 20 JVEG Rn. 2).

    Zudem ist die Verwendung von Freizeit sehr vielgestaltig und steht sie im Belieben des Einzelnen, weshalb es weder dem Kostenbeamten noch dem Kostenrichter zusteht, die Wertigkeit der Freizeitgestaltung des Zeugens zu beurteilen (LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513).

    Es besteht vielmehr eine widerlegbare gesetzliche Vermutung dahingehend, dass ein Nachteil entstanden ist (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 20 JVEG Rn. 2).

    Generell gilt, dass die Anforderungen an die Prüfungspflicht des Kostenbeamten und des Kostenrichters angesichts der gesetzlichen Vermutung für das Vorliegen eines Nachteils sehr gering sind (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513).

  • LSG Bayern, 30.07.2012 - L 15 SF 439/11

    Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren; Übernahme der Kosten

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
    13 Denn die Entschädigung für Zeitversäumnis setzt keine finanzielle Einbuße durch die Heranziehung als Zeuge voraus (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513).

    Daher kann von einem Zeugen auch nicht verlangt werden darzulegen, welche (sinnvolle) Tätigkeit er nicht ausüben konnte (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162).

    Es besteht vielmehr eine widerlegbare gesetzliche Vermutung dahingehend, dass ein Nachteil entstanden ist (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 20 JVEG Rn. 2).

    Generell gilt, dass die Anforderungen an die Prüfungspflicht des Kostenbeamten und des Kostenrichters angesichts der gesetzlichen Vermutung für das Vorliegen eines Nachteils sehr gering sind (LSG Bayern, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 15 SF 439/11, BeckRS 2012, 72162; LSG Bayern, Urteil vom 24. November 2016 - L 15 RF31/16, BeckRS 2016, 74513).

  • LSG Bayern, 01.03.2016 - L 15 RF 28/15

    Keine Entschädigung für Verdienstausfall bei selbstständiger Tätigkeit von nur

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
    Gerade der vorliegende Fall, in dem eine gerichtliche Festsetzung wegen eines Disputs zwischen der Kostenbeamtin und der Vertreterin der Staatskasse über die Rechtslage erfolgt, zeigt, dass eine gerichtliche Festsetzung auch dann angemessen sein kann, wenn die Sache weder besonders schwierig ist noch grundsätzliche Bedeutung hat, also nach dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich in der Regelung des § 4 Abs. 7 JVEG manifestiert, der Einzelrichter entscheiden soll (wie hier, also Einzelrichterentscheidung auch bei Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 1 letzte Variante, z.B. auch LSG Bayern, Beschluss vom 1. März 2016 - L 15 RF 28/15; BeckRS 2016, 67298).

    Davon ist auszugehen, wenn der auswärtige Zeuge ohne Übernachtung seine Anreise an seinem Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln vor 06.00 Uhr morgens am Vernehmungstag hätte antreten müssen oder wenn der Zeuge - im Falle einer Anschlussübernachtung - bei einer Rückreise noch am Vernehmungstag nach Abschluss seiner Vernehmung erst nach 24.00 Uhr, also erst am Folgetag, wieder an seinem Wohn- beziehungsweise Aufenthaltsort zurückgekehrt wäre (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010; LSG Bayern, Beschluss vom 1. März 2016 - L 15 RF 28/15; BeckRS 2016, 67298; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 6 JVEG Rn. 4).

    Vielmehr sind (Mehr-)Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke durch die Pauschbeträge des dem Zeugen zu gewährenden Tagegelds nach § 6 Abs. 1 JVEG abgedeckt (LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010; LSG Bayern, Beschluss vom 1. März 2016 - L 15 RF 28/15; BeckRS 2016, 67298).

  • LSG Bayern, 08.05.2014 - L 15 SF 42/12

    Zur Kostenerstattung bei Benutzung eines Taxis:

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
    Taxikosten sind demgegenüber gemäß § 5 Abs. 3 JVEG nur im Ausnahmefall in vollem Umfang erstattungsfähig, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine Benutzung regelmäßig verkehrender öffentlicher Verkehrsmittel unmöglich oder unzumutbar machen, etwa bei erheblichen körperlichen Beeinträchtigungen (Mobilitätseinschränkungen) oder wenn die betreffenden Örtlichkeiten generell oder zur betreffenden Uhrzeit nicht an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sind (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 8. Mai 2014 - L 15 SF 42/12, BeckRS 2014, 69676; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 5 JVEG Rn. 10).

    Sofern gleichwohl - also ohne das Vorliegen besonderer Umstände im Sinne des § 5 Abs. 3 JVEG - ein Taxi benutzt wird, hat der Zeuge gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 JVEG lediglich Anspruch auf (Teil-)Erstattung der gezahlten Taxikosten bis zur Höhe der Fahrtkosten, die bei (fiktiver) Zurücklegung der Strecke mit einem eigenen Kraftfahrzeug gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG erstattungsfähig gewesen wären (0,25 EUR pro Fahrtkilometer) (vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 8. Mai 2014 - L 15 SF 42/12, BeckRS 2014, 69676; LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 5 JVEG Rn. 6; BeckOK-KostR/ Bleutge , 30. Ed. 2020, § 5 JVEG Rn. 27 f.; Schneider , JVEG, 3. Aufl. 2018, § 5 Rn. 58).

  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 15 SF 191/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung von Auslagen - Fahrtkostenersatz -

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
    Wenn aber dem Zeugen von der Justizverwaltung ein solches Formular - das nach dem obenstehenden nicht zu beanstanden ist - ausgehändigt wird, darf ihm, wenn er dieses im Vertrauen darauf, mit dem vollständigen Ausfüllen des Formulars seine Rechte umfassend geltend zu machen, ausgefüllt einreicht, erst recht eine Entschädigung für Zeitversäumnis nicht mit dem Argument versagt werden, er habe eine solche Entschädigung nicht ausdrücklich beantragt (zur abweichenden rechtlichen Beurteilung, wenn ein Formular ein Ankreuzfeld für eine Entschädigung für Zeitversäumnis vorsieht, der Antragsteller dieses aber nicht angekreuzt hat, vgl. LSG Bayern, Beschluss vom 6. November 2013 - L 15 SF191/11 B E, BeckRS 2013, 74227; LSG Bayern, Beschluss vom 4. November 2014 - L 15 SF 198/14, BeckRS 2014, 74010).
  • LSG Thüringen, 30.10.2012 - L 6 SF 1252/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zeugenentschädigung - Bezifferung des Anspruches

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
    Es genügt aber, wenn der entschädigungsberechtigte Zeuge allgemein und pauschal einen Antrag auf Entschädigung stellt und die für die Feststellung der in Betracht kommenden Entschädigungstatbestände im Sinne des § 19 Abs. 1 JVEG und die Ermittlung der Höhe der Einzelansprüche und des Gesamtanspruchs erforderlichen Informationen mitteilt (ThürLSG, Beschluss vom 30.10.2012 - L 6 SF 1252/12 E, BeckRS 2012, 76006; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 2 JVEG Rn. 3; Schneider , JVEG, 3. Aufl. 2018, § 2 Rn. 3; Weber , in: Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 49. Aufl. 2019, § 2 JVEG Rn. 4, 14).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A

    Sachverständigenentschädigung - Gesetzesänderung - Stundensatz

    Auszug aus OLG Celle, 01.07.2020 - 4 StE 1/17
    Zwar könnte die Regelung des § 4 Abs. 7 Satz 1 JVEG bei einem streng am Wortlaut orientierten Verständnis dahingehend interpretiert werden, dass keine originäre Einzelrichterzuständigkeit gegeben ist, wenn eine gerichtliche Festsetzung nicht aufgrund eines hierauf - also einer gerichtlichen Entscheidung - gerichteten Antrages, sondern - wie hier - allein deshalb erfolgt, weil das Gericht sie für angemessen erachtet (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. September 2004 - L 12 RJ 3686/04 KO-A, Justiz 2005, 91; Binz , in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 4 JVEG Rn. 18).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - L 15 U 10/17

    Anspruch auf Entschädigung Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren für die

    Wenn, wie hier, öffentliche Verkehrsmittel tatsächlich nicht benutzt wurden und ein Taxi als nicht erforderliches Verkehrsmittel benutzt wurde, kommt nur eine Entschädigung für die gefahrene Fahrtstrecke gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JVEG in Betracht (so auch Bayerisches LSG, Beschl. v. 04.11.2014 - L 15 SF 198/14 -, juris Rn. 71 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 01.07.2020 - 4 StE 1/17 u.a. -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2022 - 13 PS 135/22

    Ehrenamtlicher Richter; Entschädigung; Festsetzung; Übernachtungskosten;

    Von einer objektiven Notwendigkeit ist dann auszugehen, wenn dem Beteiligten die An- bzw. Rückreise zu dem gerichtlich angeordneten Termin nicht am selben Tag mehr möglich im Sinne von zumutbar ist (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 1.7.2020 - 4 StE 1/17-, Rn. 16 veröffentlicht unter www.rechtsprechung.niedersachsen.de; OLG Braunschweig, Beschl. v. 26.5.2015 - 3 U 31/14 -, juris Rn. 4; Thüringer LSG, Beschl. v. 11.1.2016 - L 6 JVEG 1340/15 -, juris Rn. 16; Bayerisches LSG, Beschl. v. 4.11.2014 - L15 SF 198/14 -, juris Rn. 99 ff.; Jahnke/Pflüger, a.a.O., § 6, Rn. 4; Bleutge, in: BeckOK KostR, 37. Ed., Stand 1.4.2022, JVEG § 6 Rn. 6; Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, JVEG § 6 Rn. 7; Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, § 7 JVEG, Rd-Nr. 8.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17, 2 StE 13/17 - 3 GBA, 2 BJs 116/15-3 GBA   

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https://dejure.org/2019,13871
OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17, 2 StE 13/17 - 3 GBA, 2 BJs 116/15-3 GBA (https://dejure.org/2019,13871)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Keine rückwirkende Bestellung eines Zeugenbeistandes für die Beratung eines Zeugen im Vorfeld einer Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 68b Abs. 2
    Keine rückwirkende Bestellung eines Zeugenbeistandes für die Beratung eines Zeugen im Vorfeld einer Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 68b Abs. 2
    Keine Beiordnung eines Zeugenbeistands für Beratung des Zeugen vor dessen Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 68b Abs. 2 S. 1
    Beiordnung als Zeugenbeistand: Beiordnung für Tätigkeit im Vorfeld der Zeugenvernehmung; Beiordnung für eine bereits abschließend erbrachte Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 68b Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der rückwirkenden Beiordnung eines Zeugenbeistandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Bestellung des Zeugenbeistandes: Nicht für Tätigkeiten im Vorfeld

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für Dauer der Zeugenvernehmung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17
    Da aufgrund der anwaltlichen Erklärung kein Zweifel an der definiten Entscheidung der Zeugin besteht, sich auf ihr vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen und in der Hauptverhandlung keine Angaben zu machen, bedarf es ihres Erscheinens in der Hauptverhandlung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 2 StR 563/84, NStZ 1986, 181; MüKo-StPO- Maier , Bd. 1, 2014, § 55 Rn. 117).
  • LG Dortmund, 31.01.2006 - 14 (I) Qs 80/05

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17
    Der eindeutige Wortlaut des § 68b Abs. 2 Satz 1 StPO gestattet es - anders als in der Rechtsprechung und Literatur zum Teil vertreten wird (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 14 (I) Qs 80/05, NStZ 2007, 240; MüKo-StPO/ Maier , Bd. 1, 2014, § 68b Rn. 62 mwN; Meyer-Goßner/ Schmitt , 62. Aufl. 2019, § 68b Rn. 12; KK-StPO/ Slawik , 8. Aufl. 2019, § 68b Rn. 5) - nicht, unter rein teleologischer Berufung auf Belange des Opferschutzes eine Beistandsbestellung für eine Tätigkeit im Vorfeld einer Zeugenvernehmung vorzunehmen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.02.2021 - 4 StE 1/17   

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https://dejure.org/2021,2937
OLG Celle, 24.02.2021 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2021,2937)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.02.2021 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2021,2937)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2021,2937)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mutmaßlicher Deutschlandchef des IS muss in Haft

  • dw.com (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.12.2018)

    Salafist Abu Walaa: Der Mann ohne Gesicht

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21

    Verurteilung von Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") und weiterer

    OLG Celle, 24.02.2021 - 4 StE 1/17

    Salafist Abu Walaa zu zehn Jahre Haft verurteilt

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Abu Walaa

Sonstiges (2)

  • niedersachsen.de (Terminmitteilung)

    Verfahren gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah A. u.a.

  • niedersachsen.de (Terminmitteilung)

    Staatsschutzverfahren gegen Ahmad Abdulaziz Abdullah A. u.a. - Termin am 14. November 2017 beginnt um 10.30 Uhr

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   OLG Celle, 21.12.2020 - 4 StE 1/17 - 2 StE 13/17 - 3   

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https://dejure.org/2020,44407
OLG Celle, 21.12.2020 - 4 StE 1/17 - 2 StE 13/17 - 3 (https://dejure.org/2020,44407)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2020 - 4 StE 1/17 - 2 StE 13/17 - 3 (https://dejure.org/2020,44407)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2020 - 4 StE 1/17 - 2 StE 13/17 - 3 (https://dejure.org/2020,44407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Welche Reisekosten des Verteidigers sind erforderlich? - Ersatz der Kosten für eine Bahncard 50?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2021, 246
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.02.2020 - 4 StE 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3022
OLG Celle, 26.02.2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,3022)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,3022)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,3022)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.08.2019 - StB 19/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2020 - 4 StE 1/17
    Die gegen diesen Beschluss gerichtete Haftbeschwerde hat der BGH mit der Begründung verworfen, dass nach dem Verlauf der bis dahin durchgeführten Hauptverhandlung weiterhin von dringendem Tatverdacht auszugehen sei und nach wie vor der Haftgrund der Fluchtgefahr bestehe (BGH, Beschl. v. 08.08.2019 - StB 19/19).

Redaktioneller Hinweis

  • Haftbefehl gegen Mitangeklagten aufgehoben

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.08.2017 - 4 StE 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,71907
OLG Celle, 22.08.2017 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2017,71907)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.08.2017 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2017,71907)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. August 2017 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2017,71907)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 08.08.2019 - StB 19/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die

    Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftbefehl des Oberlandesgerichts Celle vom 22. August 2017 - 4 StE 1/17 - in Verbindung mit dem Haftfortdauerbeschluss vom 16. Mai 2019 wird verworfen.

    Der Angeklagte wurde am 8. November 2016 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 2016 (2 BGs 709/16) und nunmehr aufgrund des angefochtenen Haftbefehls des Oberlandesgerichts Celle vom 22. August 2017 (4 StE 1/17).

    Zuletzt mit Beschluss vom 16. Mai 2019 (4 StE 1/17) hat das Oberlandesgericht in einem durch die Verteidiger des Angeklagten beantragten Haftprüfungsverfahren (§ 117 Abs. 1 StPO) den Haftbefehl aufrechterhalten und Haftfortdauer angeordnet.

  • OLG Celle, 29.04.2020 - 4 StS 2/20

    Strafbarkeit der Unterstützung des "Islamischen Staats" durch gezielte Förderung

    Der Angeklagte wurde aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2016 (2 BGs 709/16) am 8. November 2016 in vorliegender Sache festgenommen und befand sich - zunächst auf der Basis des genannten Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, sodann auf der Basis eines Haftbefehls des Senats vom 22. August 2017 (4 StE 1/17) - bis zum 26. Februar 2020 ununterbrochen in Untersuchungshaft.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.06.2020 - 4 StE 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21177
OLG Celle, 18.06.2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,21177)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,21177)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,21177)
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   OLG Celle, 15.04.2020 - 4 StE 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,83773
OLG Celle, 15.04.2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,83773)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.04.2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,83773)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. April 2020 - 4 StE 1/17 (https://dejure.org/2020,83773)
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Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Staatsschutzverfahren gegen Abu Walaa u.a.: Abtrennung und Beendigung des Verfahrens gegen einen Mitangeklagten

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