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   BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71   

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BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71 (https://dejure.org/1971,198)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1971 - 4 StR 100/71 (https://dejure.org/1971,198)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71 (https://dejure.org/1971,198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1969) §42 e

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 153
  • NJW 1971, 1322
  • MDR 1971, 769
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.1971 - 4 StR 566/70

    Voraussetzungen zur Anordnung der Sicherungsverwahrung - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
    Denn nur wenn von einem Täter infolge seines Hanges Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden wirklich empfindlich stören, besteht ein berechtigtes Interesse daran und ein anzuerkennendes Bedürfnis dafür, durch die Sicherungsverwahrung als eine "letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik" die Allgemeinheit vor diesem Täter zu schützen (Ausschuß-Bericht a.a.O. S. 19; so im Ergebnis auch bereits die Senatsentscheidungen vom 2. April 1970 - 4 StR 21/70 - und vom 4. März 1971 - 4 StR 566/70 -).
  • BGH, 05.04.1968 - 4 StR 67/68
    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
    Während nach der früheren Fassung des Gesetzes (der §§ 20 a und 42 e StGB) und der darauf aufbauenden Rechtsprechung (vgl. die Entscheidung des Senats vom 5. April 1968 in NJW 1968, 1484) die Anordnung der Sicherungsverwahrung auch bei einem Täter in Betracht kam, von dem vorwiegend kleine Diebstähle oder Betrügereien wie übliche Zechprellereien zu erwarten waren, sollte durch die Gesetsesneufassung gerade der "unangemessen hohe" Anteil der Diebe und Betrüger an der Zahl der Sicherungsverwahrten herabgesetzt und bei "Tätern, die zu Diebstahl und Unterschlagung von Sachen mit verhältnismäßig unbedeutendem Wert, zu kleinen Zechprellereien ... und zu anderen Taten neigen, die die öffentliche Sicherheit und damit den Rechtsfrieden nicht schwerwiegend stören", von der Maßregel abgesehen werden (Ausschuß-Bericht a.a.O. S. 18 und 21).
  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 21/70

    Bestrafung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
    Denn nur wenn von einem Täter infolge seines Hanges Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden wirklich empfindlich stören, besteht ein berechtigtes Interesse daran und ein anzuerkennendes Bedürfnis dafür, durch die Sicherungsverwahrung als eine "letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik" die Allgemeinheit vor diesem Täter zu schützen (Ausschuß-Bericht a.a.O. S. 19; so im Ergebnis auch bereits die Senatsentscheidungen vom 2. April 1970 - 4 StR 21/70 - und vom 4. März 1971 - 4 StR 566/70 -).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
    Für diese Würdigung ist von Bedeutung, daß der § 42 e StGB a.F. im Gegensatz zur Neufassung der Vorschrift auf die Gefährlichkeit des Täters im Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft abgestellt hatte (BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51].
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
    Was unter "erheblichen" Straftaten zu verstehen ist, ist dem Wortlaut und dem Zweck der Neufassung des Gesetzes zu entnehmen, wobei dieser Zweck vor allern aus der Entstehungsgeschichte der Gesetzesneufassung und den Absichten des Gesetzgebers, wie sie insbesondere durch den ersten schriftlichen Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform - BT-Drucks. V/4094 S. 18 ff - verdeutlicht worden sind, hervorgeht.
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    Die Hervorhebung von zu erwartenden schweren seelischen oder körperlichen Schäden künftiger Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB stellt einen weiteren entscheidenden Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit dar, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich" zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; vielmehr sollen damit lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 18. Mai 1971 ‒ 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 ‒ 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 ‒ 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).

    Die Hervorhebung von zu erwartenden schweren seelischen oder körperlichen Schäden künftiger Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB stellt einen weiteren entscheidenden Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit dar, wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich" zum Ausdruck bringt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; vielmehr sollen damit lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 27. Juli 2017 ‒ 3 StR 196/17; vom 18. Mai 1971 ‒ 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 ‒ 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 ‒ 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 33).

  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Hierbei handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung um solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12 ff.; vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16 Rn. 13; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 8 und vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154).

    Ein weiteres gewichtiges Kriterium zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Betonung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB ("namentlich'), wobei aber auch damit keine abschließende Festlegung verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 10; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01 Rn. 10 f. und vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71 Rn. 16, BGHSt 24, 153, 154 f.).

    Nur Taten, durch die der Täter beträchtliche Freiheitsstrafen sowohl bei den Vortaten verwirkt hat als auch bei den nunmehr zur Aburteilung stehenden Taten verwirkt, können dabei - schon formell - als Grundlage für die Anordnung der Maßregel dienen (BGH, Urteil vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153 ff.).

    Insoweit kommt es darauf an, ob die vom Täter infolge seines Hanges zu erwartenden Straftaten ihrem äußeren Erscheinungsbild beziehungsweise ihrer Begehungsweise nach ein solches Unrecht enthalten und so gewichtig sind, dass die Allgemeinheit vor ihnen durch die Maßregel der Sicherungsverwahrung geschützt werden muss (BGH, Urteil vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71 Rn. 18, BGHSt 24, 153, 155).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Dies sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteil vom 18.05.1971 - 4 StR 100/71 - NJW 1971, 1322; BGH, Urteil vom 24.05.2018 - 4 StR 643/17 - NStZ-RR 2018, 305; BGH, Urteil vom 29.11.2018 - 3 StR 300/18 - NStZ-RR 2019, 140).

    Ein weiterer entscheidender Maßstab ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer im Gesetzeswortlaut, wobei sich aus "namentlich" im Sinne von "beispielsweise" ergibt, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist, sondern vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschlossen werden sollen (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2018 - 3 StR 300/18 - NStZ-RR 2019, 140; BGH, Urteil vom 24.05.2018 - 4 StR 643/17 - NStZ-RR 2018, 305; BGH, Urteil vom 18.05.1971 - 4 StR 100/71 - NJW 1971, 1322).

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

    aa) Erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17).

    Ein weiteres gewichtiges Kriterium zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB ("namentlich'), wobei aber auch damit keine abschließende Festlegung verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38).

    Denn das Gesetz hat, wie bereits ausgeführt, mit den Worten, dass unter erheblichen Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB "namentlich' solche zu verstehen seien, "durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden', keine abschließende Festlegung vorgenommen, wann eine Straftat in diesem Sinne erheblich ist, sondern erfordert stets eine Prüfung und Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38 f.).

  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    aa) Erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB sind nach ständiger Rechtsprechung solche, die den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGH, Urteile vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154).

    Ein weiteres gewichtiges Kriterium zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB ("namentlich'), wobei aber auch damit keine abschließende Festlegung verbunden ist (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154).

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Denn diese Merkmale sind nicht die einzigen, die ein Vergehen oder Verbrechen als erheblich kennzeichnen (vgl. BGHSt 24, 153, 154 f [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163).

    Auch vorsätzliche Straftaten, die an sich in den Bereich der mittleren Kriminalität fallen, können bei einem genügenden Schweregrad als Grundlage der Maßregel ausreichen (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; BGH GA 1974, 175, 176).

    Als erheblich erfaßt werden alle Taten, die geeignet sind, den Rechtsfrieden in empfindlicher oder besonders schwerwiegender Weise zu stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162; Hanack a.a.O. Rdn. 108; vgl. auch Dreher/Tröndle a.a.O. Rdn. 14).

  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

    Ein weiterer entscheidender Maßstab zur Bestimmung der Erheblichkeit ergibt sich aus der Hervorhebung der schweren seelischen oder körperlichen Schädigung der Opfer in § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB (MüKoStGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern aaO, § 66 Rn. 98, 103 f.; LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO, § 66 Rn. 149; SSWStGB/Jehle/Harrendorf aaO), wobei das Gesetz durch die Verwendung des Wortes "namentlich', welches der Wortbedeutung und dem Sinne nach wie "beispielsweise' oder "vor allem' zu verstehen ist, zum Ausdruck gebracht hat, dass mit der Nennung solcher Folgen keine abschließende Festlegung verbunden ist; damit sollen vielmehr lediglich Straftaten von geringerem Schweregrad ausgeschieden werden (BGH, Urteile vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 154 f.; vom 17. Dezember 1985 - 1 StR 539/85, NStZ 1986, 165; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; S/S/Stree/Kinzig aaO; LK/Rissing-van Saan/Peglau aaO).

    Bei der Beurteilung, ob die von dem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kommt es danach auf die Umstände des Einzelfalles an, die im Wege einer sorgfältigen Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten in den Blick zu nehmen sind (BGH, Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; vom 18. Mai 1971 - 4 StR 100/71, BGHSt 24, 153, 155).

  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 334/02

    Fehlerhaft begründete Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung (erhebliche

    Als erheblich erfaßt werden alle Taten, die geeignet sind, den Rechtsfrieden in empfindlicher oder besonders schwerwiegender Weise zu stören (vgl. BGHSt 24, 153, 154; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3).

    Die Erheblichkeit kann sich aber auch aus einer Vielzahl von Einzeltaten ergeben, wobei auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit von Bedeutung sein kann (vgl. BGHSt 24, 153, 155; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 2).

  • BGH, 20.05.1980 - 4 StR 187/80

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Hang des Angeklagten zur Begehung

    Was unter "erheblichen" Straftaten im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB zu verstehen ist, muß dem Wortlaut und dem Zweck der Neufassung des Gesetzes durch das Zweite Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 4. Juli 1969 (BGBl. I S. 717) entnommen werden (BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]).

    Denn nur, wenn von einem Täter infolge seines Hanges Straftaten zu erwarten sind, die den Rechtsfrieden wirklich empfindlich stören, besteht ein berechtigtes Interesse daran und ein anzuerkennendes Bedürfnis dafür, durch die Sicherungsverwahrung als eine "letzte Notmaßnahme der Kriminalpolitik" die Allgemeinheit vor diesem Täter zu schützen (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] m.w.Nachw.).

    Dabei kommt es zunächst auf den durch die einzelne Tat verursachten Schaden an; jedoch ist von dem Gesamtschaden auszugehen, wenn mehrere Taten in einem besonders engen Zusammenhang stehen, z.B. "planmäßig auf Wiederholung angelegt waren oder jedenfalls gerade infolge des Hanges in rascher Folge begangen worden sind, wenn durch die planmäßige Wiederholung (die nicht mit der Frage eines Gesamtvorsatzes und damit einer fortgesetzten Handlung zu verwechseln ist) oder durch die Häufigkeit der Begehung, die nur durch die Festnahme des Täters oder durch seine Verurteilung vorerst abgebrochen wurde, insgesamt ein Schaden angerichtet werden sollte, der als schwerer wirtschaftlicher Schaden zu erachten ist" (BGHSt 24, 153, 157) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71].

  • BGH, 21.12.1977 - 3 StR 437/77

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Vorliegen eines Hangs zu

    Zu diesen Taten gehören nicht nur die gerade zur Aburteilung stehenden, sondern auch die, auf die es gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB ankommt und alle übrigen vorsätzlichen Straftaten, für welche Freiheitsstrafe in der vom Gesetz vorgesehenen Dauer verhängt worden ist (BGHSt 24, 153, 156).

    Diese Symptomtaten müssen darauf geprüft werden, ob aus ihnen auf den Hang des Täters zu erheblichen Straftaten geschlossen werden kann (BGHSt 24, 153, 156).

    Dabei kann auch der Gesamtschaden nicht unberücksichtigt bleiben (BGHSt 24, 153, 155, 158).

  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; erhebliche Straftaten); unwirksame Beschränkung der

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83

    Umfassende Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Taten vor Anordnung einer

  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80

    Sicherungsverwahrung bei Wirtschaftsstraftaten

  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu

  • BGH, 22.02.1973 - 1 StR 398/72

    Verurteilung wegen fortgesetzten Diebstahls - Vorliegen einer fortgesetzten

  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 448/72

    Verurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten Diebstahls - Anordnung der

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

  • BGH, 23.07.1974 - 1 StR 264/74

    Stützen von Feststellungen auf uneidliche Zeugenaussagen - Steigerung der

  • BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72

    Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches

  • BGH, 14.07.1999 - 3 StR 209/99

    Voraussetzungen für Anordnung der Sicherungsverwahrung; tateinheitliche

  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 360/01

    Sicherungsverwahrung; Vorsatz (Feststellung aus dem äußeren Tatablauf);

  • BGH, 07.12.2004 - 1 StR 395/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten bei

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

  • BGH, 17.01.1973 - 3 StR 232/72

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung

  • BGH, 10.06.1980 - 1 StR 199/80

    Anforderugen an Zulässigkeit der Verlesung eines richterlichen

  • KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 343/02

    Sicherungsverwahrung (Hang; verschiedenartige Symptomtaten; eingewurzelte Neigung

  • BGH, 10.08.1972 - 4 StR 358/72

    Die Voraussetzungen eines besonders schweren Falls des Diebstahls - Das

  • LG Landau/Pfalz, 09.09.2016 - 1 StVK 227/13

    Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

  • BGH, 18.11.1971 - 4 StR 435/71

    Zweimalige Verurteilung des Täter wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer

  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

  • BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88

    Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 539/85

    Anforderungen an den Ausschluss einer Sicherungsverwahrung des Angeklagten

  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten bei der Gefährlichkeitsprognose -

  • BGH, 24.02.1972 - 4 StR 458/71

    Auswirkungen der Nichtvernehmung eines Zeugen und der Verurteilung eines

  • LG Bonn, 06.08.2004 - 41 Js 219/02

    Straftaten bei Veröffentlichung von Plagiaten im eigenen Namen und unter anderem

  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 137/83

    Voraussetzungen einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Zusammenhang

  • KG, 30.01.1997 - 5 Ws 44/97

    Maßregeln der Besserung und Sicherung: Voraussetzungen für den Widerruf der

  • BGH, 12.02.1980 - 5 StR 28/80

    Aufhebung einer Sicherungsverwahrung im Revisionsverfahren - Fehlerhafte

  • BGH, 22.06.1976 - 1 StR 295/76

    Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Subsidiarität der

  • BGH, 10.11.1987 - 1 StR 537/87

    Formelle Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung -

  • BGH, 30.05.1972 - 1 StR 117/72

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Raubs und wegen gemeinschaftlichen schweren

  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 432/71

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen als Verfahrensfehler -

  • BGH, 28.09.1971 - 5 StR 590/70

    Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls mit gefährlicher Körperverletzung und

  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 566/80

    Formelle und materielle Voraussetzungen für die Anordnung der

  • BGH, 27.10.1976 - 2 StR 366/76

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

  • BGH, 25.02.1976 - 3 StR 476/75

    Anforderungen an eine Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 25.06.1975 - 3 StR 193/75

    Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung - Maßstab für die

  • BGH, 03.06.1980 - 5 StR 276/80

    Auseinandersetzung mit der Neigung des Angeklagten zur Selbstüberschätzung und

  • BGH, 22.01.1980 - 5 StR 752/79

    Anforderungen an eine ausreichende gerichtliche Darlegung der formellen

  • BGH, 14.08.1973 - 1 StR 305/73

    Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 22.06.1972 - 4 StR 237/72

    Strafschärfung wegen Rückfalls - Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 17.02.1972 - 4 StR 29/72

    Verurteilung wegen Betrugs in 30 Fällen - Anordnung der Sicherungsverwahrung -

  • BGH, 16.12.1980 - 5 StR 666/80

    Unmögliche Überprüfung einer Anordnung zur Unterbringung in der

  • BGH, 04.07.1972 - 5 StR 232/72

    Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Falle der wiederholten Begehung von

  • BGH, 30.04.1974 - 1 StR 579/73

    Verhandlungsunfähigkeit bei Urteilsverkündung - Vorliegen eines Verfahrensfehlers

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