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   BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97   

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BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97 (https://dejure.org/1998,1610)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1998 - 4 StR 100/97 (https://dejure.org/1998,1610)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97 (https://dejure.org/1998,1610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2753
  • NStZ 1998, 366
  • StV 1999, 471
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    a) Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGHSt 23, 8, 12).

    Psychiater oder einen Psychologen zu Rate zieht (BGHSt 23, 8, 12).

    Dagegen bedarf es zur Beurteilung nicht-krankhafter Zustände und ihrer Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit nicht auch grundsätzlich der Hinzuziehung eines Psychologen, denn für die Beurteilung der damit zuammenhängenden Fragen besitzt im Regelfall auch der Psychiater die nötige Sachkunde (vgl. BGHSt 23, 8, 12; zur Beurteilung der Schuldfähigkeit BGHSt 34, 355, 358; BGH NStZ 1990, 400, 401).

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Insoweit hatte das Landgericht zu berücksichtigen, daß es sich bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit um eine normative, nicht aber um eine ausschließlich medizinisch-psychiatrisch zu beantwortende Frage handelt (vgl. BGHR StGB § 20 Affekt 4) und in der Rechtsprechung anerkannt ist, daß Zustände, die den schweren anderen seelischen Abartigkeiten zuzuordnen sind (zur Borderline-Störung vgl. BGH NJW 1997, 1645), überhaupt nur in seltenen Fällen zur Annahme von Schuldunfähigkeit und damit zur Exkulpation führen (BGH StV 1997, 628, 629).

    Konkrete Anhaltspunkte dafür, der Zustand des Angeklagten könne - und zwar auch unter Berücksichtigung seiner Alkoholisierung - bei ihm zu einem völligen Kontrollverlust oder unwiderstehlichen Zwang zu den sexuellen Übergriffen geführt haben, wie dies die Annahme vollständiger Aufhebung der Steuerungsfähigkeit voraussetzt (vgl. BGH NJW 1997, 1645, 1646; StV 1997, 629; BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 13 - Borderline-Syndrom), sind aber weder den Beweisanträgen zu entnehmen, noch bieten die festgestellten Tatumstände dafür eine Grundlage.

  • BGH, 21.04.1987 - 1 StR 77/87

    Sachverständige verschiedener Fachrichtungen; Strafzumessung bei verhältnismäßig

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Dagegen bedarf es zur Beurteilung nicht-krankhafter Zustände und ihrer Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit nicht auch grundsätzlich der Hinzuziehung eines Psychologen, denn für die Beurteilung der damit zuammenhängenden Fragen besitzt im Regelfall auch der Psychiater die nötige Sachkunde (vgl. BGHSt 23, 8, 12; zur Beurteilung der Schuldfähigkeit BGHSt 34, 355, 358; BGH NStZ 1990, 400, 401).

    Wenn das Landgericht hiernach - sachverständig beraten - zu der Überzeugung gelangte, die "Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit der Aussage (könne) nach den gleichen Kriterien wie bei einer psychisch Gesunden beurteilt werden" (UA 17), so brauchte es dem Antrag auf Hinzuziehung eines Psychologen als weiterem Sachverständigen im Sinne des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO (BGHSt 34, 355, 356) nicht stattzugeben.

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Damit verkennt der Beschwerdeführer, daß die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen nicht zwingend zu sein brauchen; es genügt vielmehr, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 6).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Damit verkennt der Beschwerdeführer, daß die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen nicht zwingend zu sein brauchen; es genügt vielmehr, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 6).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Dabei kann dahinstehen, ob damit überhaupt eine hinreichend bestimmte Tatsache behauptet wurde (vgl. BGHSt 37, 162, 164), ferner, ob sich das Landgericht auch insoweit zu Recht auf die eigene Sachkunde berufen hat.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Damit verkennt der Beschwerdeführer, daß die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen nicht zwingend zu sein brauchen; es genügt vielmehr, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 6).
  • BGH, 07.03.1989 - 1 StR 755/88

    Annahme einer Erörterungslücke bei Fehlen einer Auseinandersetzung mit Umständen

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Damit verkennt der Beschwerdeführer, daß die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen nicht zwingend zu sein brauchen; es genügt vielmehr, daß sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 6).
  • BGH, 02.12.1992 - 2 StR 451/92

    Fehlerhafte Gewinnung einer Zeugenaussage - Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Danach hatte das Landgericht auch bei dieser Zeugin gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, daß sie ausreichend in der Lage war, das Tatgeschehen wahrzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1992 - 2 StR 451/92).
  • BGH, 27.10.1994 - 1 StR 597/94

    Tatsachen - Sachaufklärung - Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97
    Der Beschwerdeführer hat damit keine Umstände aufgezeigt, die dem gehörten Sachverständigen unbekannt waren und deshalb zu weiterer Begutachtung hätten Anlaß geben müssen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 7).
  • BGH, 26.06.1997 - 4 StR 153/97

    Vergewaltigung im Zustand der Schuldunfähigkeit - Eifersuchtswahn als krankhafte

  • BGH, 23.02.1966 - 2 StR 15/66

    Aufgaben eines psychologischen Sachverständigen bei der Beurteilung der

  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 353/97

    Absehen von der Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen zur

  • BGH, 15.03.1988 - 1 StR 8/88

    Gutachter - Sachkunde - Sachverständigengutachten - Zweifelhaftigkeit

  • BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90

    Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
  • BGH, 14.01.1982 - 1 StR 640/81

    Nötige Sachkunde des Tatrichters in Bezug auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 290/89

    Aufhebung des Urteils wegen eines Darstellungsmangels hinsichtlich des

  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

  • BGH, 05.02.1997 - 3 StR 436/96

    Zulässigkeit des Heranziehens früherer Verhaltensweisen des Täters bei der Frage

  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 334/97

    Erforderlichkeit der Einholung eines psychologischen Gutachtens

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 561/81

    Voraussetzungen der Rüge einer Zeugenvereidigung - Entscheidung über den

  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89

    Geistige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Zurückweisung

  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    f) Schließlich lässt die Ablehnung der beantragten Einholung eines schalltechnischen Gutachtens zur Hörbarkeit etwaiger Hilferufe wegen eigener, durch den vorangegangenen Augenschein und die Angaben von Passanten vermittelter Sachkunde keinen Verstoß gegen § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO erkennen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97, NStZ 1998, 366; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 436/09, NStZ 2010, 586).
  • ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15

    Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung

    Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ("Glaubhaftigkeit") von Zeugen und anderen Auskunftspersonen vor Gericht ist - nicht nur im Strafverfahren - in erster Linie die Aussagepsychologie (s. BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NStZ 1998, 336 [I.2 b.]; 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]; AK-ZPO/Rolf Rüßmann, Vorb.

    bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    Dazu zählen insbesondere die wissenschaftlichen Grundsätze der Aussagepsychologie, die der Bundesgerichtshof - BGH - hinsichtlich der Bewertung von Zeugenaussagen fordert (vgl. hierzu BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - mit zahlreichen wissenschaftlichen Nachweisen aus der Aussagepsychologie"); s. schließlich schon den anschaulichen Überblick in Gerhard Binkert/Bernd Preis , Zeugenbeweis und (arbeits-)gerichtliche Praxis, ArbuR 1995, 77-82; Gerhard Reinecke , Die Krise der freien Beweiswürdigung im Zivilprozess oder: Über die Schwierigkeit, einem Zeugen nicht zu glauben, MDR 1986, 633-637.S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    131) S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Dabei geht der Bundesgerichtshof bei seinen Anforderungen an die Beweiswürdigung weiterhin davon aus, dass grundsätzlich die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nur möglich, nicht aber zwingend sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 1 StR 247/96 -, NStZ-RR 1997, S. 42 ; Urteil vom 28. Januar 1998 - 3 StR 575/96 -, NJW 1998, S. 1234 ; Urteil vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97 -, NJW 1998, S. 2753 ).
  • ArbG Berlin, 02.04.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ("Glaubhaftigkeit") von Zeugen und anderen Auskunftspersonen vor Gericht ist - nicht nur im Strafverfahren - in erster Linie die Aussagepsychologie (s. BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NStZ 1998, 336 [I.2 b.]; 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]; AK-ZPO/Rolf Rüßmann, Vorb.

    bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    Dazu zählen insbesondere die wissenschaftlichen Grundsätze der Aussagepsychologie, die der Bundesgerichtshof - BGH - hinsichtlich der Bewertung von Zeugenaussagen fordert (vgl. hierzu BGH 30.7.1999 - 1 StR 618/98 - mit zahlreichen wissenschaftlichen Nachweisen aus der Aussagepsychologie"); s. schließlich schon den anschaulichen Überblick in Gerhard Binkert/Bernd Preis , Zeugenbeweis und (arbeits-)gerichtliche Praxis, ArbuR 1995, 77-82; Gerhard Reinecke , Die Krise der freien Beweiswürdigung im Zivilprozess oder: Über die Schwierigkeit, einem Zeugen nicht zu glauben, MDR 1986, 633-637.S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

    45) S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil , Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

  • OLG Hamm, 03.02.2006 - 9 U 117/05

    Schadensersatz, Strafanzeige, Glaubwürdigkeit, aussagepsychologisches Gutachten,

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit von erwachsenen Aussagepersonen und der Glaubhaftigkeit ihrer Bekundungen ist in der Regel ureigene Aufgabe des Richters, die von ihm persönlich zu leisten ist und zum Wesen richterlicher Rechtsfindung gehört; vgl. nur Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. § 373 Rz. 10 a. E., § 402 Rz. 7. Die - auch stillschweigende - Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens ist nur dann fehlerhaft, wenn etwa bei einem Zeugen dessen Persönlichkeit solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel an der Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit berechtigt sind; BGH NJW-RR 1997, 1110 = MDR 1997, 739 = VersR 1997, 834; BGH NJW 1998, 2753/4.
  • BGH, 21.02.2006 - 1 StR 456/05

    Urteil im Fall einer Kindstötung im Strafausspruch aufgehoben

    Damit verkennen die Beschwerdeführer, dass die vom Tatrichter gezogenen Schlussfolgerungen nicht zwingend zu sein brauchen; es genügt vielmehr, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 20; BGH NStZ 1998, 366, 368).
  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

    Die Inanspruchnahme eigener Sachkunde ist nach Vernehmung der sachverständigen Zeugin L., die die Nebenklägerin in der stationären Therapie betreut hatte, im Ergebnis nicht zu beanstanden (UA S. 9 f.; 25; vgl. BGH NJW 1998, 2753, 2754).
  • ArbG Berlin, 09.01.2015 - 28 Ca 4629/14

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Diebstahl - Beweiswürdigung -

    Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit ("Glaubhaftigkeit") von Zeugen und anderen Auskunftspersonen vor Gericht ist - nicht nur im Strafverfahren - in erster Linie die Aussagepsychologie (s. BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NstZ 1998, 336 [I.2 b.]; 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]; AK-ZPO/Rolf Rüßmann, Vorb.

    [100] S. bereits BGH 22.1.1998 - 4 StR 100/97 - NJW 1998, 2753 = NStZ 1998, 366 [I.2 b.]: "Grundlage für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen ... (ist) in erster Linie die Aussagepsychologie (vgl. Nedopil, Forensische Psychiatrie, 1996, S. 190)"; vorausgesetzt auch schon in BGH 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - MDR 1988, 307 = NJW-RR 1988, 281 [II.]: "Vielmehr bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Zeugenaussagen nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen.

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - 10 U 115/05

    Mietforderungen im Urkundsprozess

    Soweit Privatgutachten im Einzelfall die Einholung eines Sachverständigengutachtens erübrigen können, kommt dies vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die Parteien widerstreitende Privatgutachten vorgelegt haben (vgl. BGH, NJW 1998, 2753; NJW 1993, 2382; Greger, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 402 Rz. 6 c).
  • BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98

    Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur

    In einem Fall, in dem sich der Tatrichter eigene Sachkunde grundsätzlich nicht zutrauen darf - was bei Aussageerinnerung nach Hypnose der Fall sein mag - kann die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens gleichwohl jedoch fehlerfrei im Hinblick auf eigene Sachkunde erfolgen, wenn andere Beweismittel (wie hier das Geständnis des Angeklagten) die Beurteilungsmöglichkeiten des Tatrichters grundsätzlich stützen (BGHSt 7, 82, 85; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4; BGH, Urt. vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97).
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BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1998 - 4 StR 100/97 (https://dejure.org/1998,4311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.09.1970 - 5 StR 704/68

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Vergütung eines nur für das

    Auszug aus BGH, 14.07.1998 - 4 StR 100/97
    Für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung vor dem Senat - nur insoweit ist der Bundesgerichtshof zuständig (BGHSt 23, 324) - kommt eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO nicht in Betracht.

    Über die Pauschvergütung für die Anfertigung der Revisionsbegründungsschrift hat vielmehr das Oberlandesgericht nach § 99 Abs. 2 Satz 1 BRAGO zu entscheiden (BGHSt 23, 324, 326).

  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 103/02

    Pauschvergütung für das Revisionsverfahren (Revisionsbegründungsschrift; Anspruch

    Der Umfang und die Schwierigkeit der Anfertigung der Revisionsbegründungsschrift bleibt bei der Entscheidung durch den Senat außer Ansatz; über eine Pauschvergütung hat insoweit das Oberlandesgericht zu entscheiden (BGHSt 23, 324, 326; BGHR BRAGO § 99 Pauschvergütung 2).
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 378/03

    Pauschvergütung (Zuständigkeit für die Bewilligung hinsichtlich der

    Im Hinblick auf die Ausführungen der Antragstellerin im Schriftsatz vom 16. Februar 2004 weist der Senat zum einen darauf hin, daß über eine Pauschvergütung für die Anfertigung der Revisionsbegründungsschrift das Oberlandesgericht nach § 99 Abs. 2 Satz 1 BRAGO zu entscheiden hat (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juli 1998 - 4 StR 100/97) und zum anderen, daß gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ohnehin ein Anspruch auf Erstattung der insoweit entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes besteht (vgl. auch BGH, Beschluß vom 23. September 2003 - 4 StR 103/02).
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd. 6/01

    Pauschvergütung, Wahlverteidigerhöchstgebühr, gesetzliche Gebühr, Erlass eines

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ist nämlich dieser nach § 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO für die Gewährung einer Pauschvergütung zuständig, soweit es um die Abgeltung der für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung beim Bundesgerichtshof geht (vgl. u.a. Gerold/Schmidt/van Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 99 Rn. 16 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 23, 324 = NJW 1970, 2223; BGH-Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 100/97), während die Tätigkeiten in der Revision hingegen durch die vom Oberlandesgericht festgesetzte Pauschvergütung abgegolten werden.
  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-13/03

    Pauschvergütung, Schwurgerichtsverfahren, besondere Schwierigkeit, besonderer

    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 23, 324 = NJW 1970, 2223; BGH-Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 100/97) und des Senats (vgl. zuletzt ZAP EN-Nr. 795/01 = AGS 2002, 36 m. Anm. Madert) der BGH zuständig.
  • OLG Hamm, 09.11.2001 - 2 (s) Sbd 6-157/01

    besonders schwierige Sache; Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung;

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, ist nämlich dieser nach § 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO für die Gewährung einer Pauschvergütung zuständig, soweit es um die Abgeltung der für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung beim Bundesgerichtshof geht (vgl. u.a. Gerold/Schmidt/van Eicken/Madert, BRAGO , 14. Aufl., § 99 Rn. 16 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 23, 324 = NJW 1970, 2223; BGH-Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 100/97), während die Tätigkeiten in der Revision hingegen durch die vom Oberlandesgericht festgesetzte Pauschvergütung abgegolten werden.
  • OLG Hamm, 11.02.2003 - 2 (s) Sbd VII-18/03

    Pauschvergütung, Schwurgerichtsverfahren, besondere Schwierigkeit, besonderer

    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 23, 324 = NJW 1970, 2223; BGH-Beschluss vom 14. Juli 1998 - 4 StR 100/97) und des Senats (vgl. zuletzt ZAP EN-Nr. 795/01 = AGS 2002, 36 m. Anm. Madert) der BGH zuständig.
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