Rechtsprechung
   BGH, 27.06.2018 - 4 StR 103/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21212
BGH, 27.06.2018 - 4 StR 103/18 (https://dejure.org/2018,21212)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2018 - 4 StR 103/18 (https://dejure.org/2018,21212)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2018 - 4 StR 103/18 (https://dejure.org/2018,21212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 213 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verneinung eines minder schweren Fall nach § 213 StGB unter Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten; Rechtliche Überprüfung der Strafzumessungserwägungen

  • rewis.io

    Keine volle Strafschärfung bei geistig-seelischer Beeinträchtigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 213
    Verneinung eines minder schweren Fall nach § 213 StGB unter Berücksichtigung der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten; Rechtliche Überprüfung der Strafzumessungserwägungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 368
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung

    Auszug aus BGH, 27.06.2018 - 4 StR 103/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen einem Angeklagten Anlass und Modalitäten der Tat nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104, 105; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14, NStZ-RR 2014, 140 mwN).
  • BGH, 31.01.2012 - 3 StR 453/11

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tatausführung; erheblich verminderte

    Auszug aus BGH, 27.06.2018 - 4 StR 103/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen einem Angeklagten Anlass und Modalitäten der Tat nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104, 105; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14, NStZ-RR 2014, 140 mwN).
  • BGH, 12.03.2014 - 5 StR 69/14

    Fehlende Erörterung der Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 27.06.2018 - 4 StR 103/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen einem Angeklagten Anlass und Modalitäten der Tat nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung zu finden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02, NStZ-RR 2003, 104, 105; vom 31. Januar 2012 - 3 StR 453/11, NStZ-RR 2012, 169; vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14, NStZ-RR 2014, 140 mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    In einem solchen Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass sich das Tatgericht dieses Umstandes bewusst war und ihm Rechnung getragen hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2023 - 6 StR 35/23 Rn. 5; Beschluss vom 27. Juni 2018 - 4 StR 103/18 Rn. 2).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen einem Angeklagten Anlass, Tatmotive oder -modalitäten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden, wenn sie ihm in vollem Umfang vorwerfbar sind, nicht aber, wenn hierfür eine von ihm nicht oder nur eingeschränkt zu vertretende geistig-seelische Beeinträchtigung ursächlich ist (BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 2020 - 4 StR 145/20 Rn. 7; vom 27. Juni 2018 - 4 StR 103/18 Rn. 2; vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14 Rn. 16 und vom 12. März 2014 - 5 StR 69/14 Rn. 6; je mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht