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   BGH, 26.04.2016 - 4 StR 104/16   

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https://dejure.org/2016,11777
BGH, 26.04.2016 - 4 StR 104/16 (https://dejure.org/2016,11777)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2016 - 4 StR 104/16 (https://dejure.org/2016,11777)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2016 - 4 StR 104/16 (https://dejure.org/2016,11777)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Absicht hinsichtlich Strafzumessung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Absicht hinsichtlich Strafzumessung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 46 Abs. 3
    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Absicht hinsichtlich Strafzumessung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12

    Doppelverwertungsverbot und Strafschärfung beim Totschlag (direkter Vorsatz;

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - 4 StR 104/16
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die u.a. zu Lasten der Angeklagten angestellte Erwägung der Strafkammer, diese habe mit Absicht und damit mit der stärksten Form des Vorsatzes gehandelt, im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. dazu einerseits BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 2 StR 61/12, NStZ 2012, 689; andererseits BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171).
  • BGH, 11.03.2015 - 1 StR 3/15

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (Vorwurf direkten Tötungsvorsatzes);

    Auszug aus BGH, 26.04.2016 - 4 StR 104/16
    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die u.a. zu Lasten der Angeklagten angestellte Erwägung der Strafkammer, diese habe mit Absicht und damit mit der stärksten Form des Vorsatzes gehandelt, im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. dazu einerseits BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 2 StR 61/12, NStZ 2012, 689; andererseits BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    e) Der 4. Strafsenat hat in seiner Entscheidung vom 26. April 2016 - 4 StR 104/16 die Frage, ob die strafschärfende Berücksichtigung von Tötungsabsicht gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoße, ausdrücklich offen gelassen.
  • BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als

    Zuletzt hat er diese Frage ausdrücklich offengelassen (BGH, Beschluss vom 26. April 2016 - 4 StR 104/16).
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