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   BGH, 21.03.1978 - 4 StR 104/78   

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https://dejure.org/1978,5453
BGH, 21.03.1978 - 4 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5453)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1978 - 4 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5453)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1978 - 4 StR 104/78 (https://dejure.org/1978,5453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrlässiges Versetzen in einen Rauschzustand durch Tabletteneinnahme - Anwendung des § 330 a StGB (Strafgesetzbuch) bei für die Schuldunfähigkeit durch Tableteneinnahme mitursächlicher Hirnschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrlässiges Versetzen in einen Rauschzustand durch Tabletteneinnahme; Anwendung des § 330 a StGB ( Strafgesetzbuch ) bei für die Schuldunfähigkeit durch Tableteneinnahme mitursächlicher Hirnschädigung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 155/76

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes wegen eines vorliegenden Zustands der

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 104/78
    Denn nach allgemein für die Kausalität geltenden Grundsätzen kann es weder auf die Qualität der einzelnen mitwirkenden Ursache noch auf ihren quantitativen Anteil an dem schließlich herbeigeführten Erfolg, der Schuldunfähigkeit, ankommen (BGHSt 26, 363, 365; Willms, LM § 330 a StGB Nr. 19; Lay in LK 9. Aufl. § 330 a Rdn. 25).

    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn der Zustand des Täters nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuß von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (BGHSt 26, 363, 364; 22, 8, 10; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 586/73 - mitgeteilt bei Martin DAR 1974, 117; Lay a.a.O. Rdn. 24).

  • BGH, 01.12.1967 - 4 StR 507/67

    Alkoholgenuß - Zurechnungsfähigkeit des Täters - Körperliche Verfassung -

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 104/78
    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn der Zustand des Täters nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuß von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (BGHSt 26, 363, 364; 22, 8, 10; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 586/73 - mitgeteilt bei Martin DAR 1974, 117; Lay a.a.O. Rdn. 24).
  • BGH, 13.12.1973 - 4 StR 586/73

    Ausschluss oder erhebliche Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des Täters bei

    Auszug aus BGH, 21.03.1978 - 4 StR 104/78
    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn der Zustand des Täters nach seinem ganzen Erscheinungsbild als durch den Genuß von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist (BGHSt 26, 363, 364; 22, 8, 10; BGH, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 4 StR 586/73 - mitgeteilt bei Martin DAR 1974, 117; Lay a.a.O. Rdn. 24).
  • BayObLG, 24.04.1990 - RReg. 1 St 371/89

    Lexotanil-Tabletten - § 323a StGB, Einnahme von Tabletten in Suizidabsicht,

    Zu ihnen gehören nicht nur die in den Anlagen I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführten Stoffe, sondern auch sonstige Mittel, die diese Wirkungen hervorrufen können (BGH VRS 53, 356 Nr. 160; BGH Urteil vom 30.9.1976 - 4 St 198/76, mitgeteilt von Hürxthal DRiZ 1977, 146; BGH vom 21.3.1978 - 4 StR 104/78 S.6, mitgeteilt von Salger DAR 1986, 383 [386]; BayObLG vom 2.2.1979 RReg.

    Der Bundesgerichtshof hat nämlich in seinem Urteil vom 21.3.1978 - 4 StR 104/78 S.7 in einem Fall, in dem der Täter Schmerztabletten zur Schmerzlinderung genommen hatte, angenommen, dieser könne sich dadurch, falls es sich um ein anderes berauschendes Mittel gehandelt habe, in einen Rausch i.S. des § 330 a StGB a.F. versetzt haben.

  • BGH, 30.08.1983 - 3 StR 337/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rausches - Bezeichnung des fahrlässigen

    Ein solches Bild kann grundsätzlich auch durch die Einnahme von Medikamenten wie Schmerzmitteln (BGH, Urteil vom 21. März 1978 - 4 StR 104/78) oder Psychopharmaka (OLG Köln BA 1977, 124) entstehen.
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