Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,182
BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91 (https://dejure.org/1991,182)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1991 - 4 StR 105/91 (https://dejure.org/1991,182)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91 (https://dejure.org/1991,182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Beschränkung der Revision auf Nichtunterbringung

Wird eine Revision gem. § 341 StPO ohne weitere Erklärung eingelegt, so konkretisiert die im Rahmen der Revisionsbegründung (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegebene Erklärung nach § 344 Abs. 1 StPO erstmals den Umfang der Anfechtung (ist also weder Teilrücknahme noch Teilverzicht iSv § 302 Abs. 2 StPO)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 302 Abs. 2 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO
    Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine Teilrücknahme und kein Teilverzicht des Rechtsmittels

  • Wolters Kluwer

    Revision - Revisionsbegründung - Teilrücknahme - Teilverzicht - Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 302
    Teilweise Anfechtung eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 4
  • NJW 1991, 3162
  • MDR 1991, 979
  • NStZ 1991, 501
  • StV 1992, 7
  • AnwBl 1991, 599
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79

    Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag

    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 17.09.1987 - 4 StR 441/87

    Hilfsbeweisantrag zur Unterbringung in Entziehungsanstalt - Beschwer des

    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht nur deswegen anfechten kann, weil gegen ihn (neben der Strafe) keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330ff; 37, 5, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1).
  • BGH, 26.06.1957 - 2 StR 242/57
    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 08.07.1983 - 3 StR 204/83

    Voraussetzungen für eine Ermächtigung einer teilweisen Rücknahme von

    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 13.06.1985 - 1 StR 247/85

    Vorazssetzungen der Zulässigkeit einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer -

    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 17.04.1985 - 2 StR 27/85

    Verneinung einer erheblichen Minderung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum

    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht nur deswegen anfechten kann, weil gegen ihn (neben der Strafe) keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330ff; 37, 5, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß ein Angeklagter ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht nur deswegen anfechten kann, weil gegen ihn (neben der Strafe) keine Maßregel nach § 64 StGB angeordnet worden ist (BGHSt 28, 327, 330ff; 37, 5, 7; BGHR StGB § 64 Ablehnung 1).
  • BGH, 04.07.1952 - 2 StR 213/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.06.1991 - 4 StR 105/91
    Der Bundesgerichtshof ist allerdings in einem solchen Fall bisher in ständiger Rechtsprechung von dem Vorliegen einer Teilrücknahme (so beispielsweise in den Beschlüssen vom 31. Januar 1980 - 4 StR 665/79 -, vom 8. Juli 1983 - 3 StR 204/83 und vom 13. Juni 1985 - 1 StR 247/85 - sowie im Urteil vom 17. April 1985 - 2 StR 27/85) bzw. eines Teilverzichts (BGHSt 3, 46; 10, 320, 321) ausgegangen.
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Dabei hat die Strafkammer verkannt, dass es sich bei der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB um eine den Angeklagten beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7), deren tatbestandliche Voraussetzungen bei einer Anordnung sicher feststehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, insoweit in NStZ 2004, 111 nicht abgedruckt; Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Revision ist nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist zulässig (Fortentwicklung BGH, 11. Juni 1991, 5 StR 180/91, BGHSt 38, 4).

    Die Ansicht, in der Teilanfechtung liege notwendigerweise auch stets ein der Ermächtigung nach § 302 Abs. 2 StPO bedürftiger Teilverzicht (RGSt 42, 241, 242; BGHSt 3, 46; 10, 320, 321; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO und zum GVG § 302 StPO Rdn. 6), hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 13. Juni 1991, der den Fall der Konkretisierung einer unbeschränkt eingelegten Revision in der Revisionsbegründung betrifft, ausdrücklich aufgegeben (BGHSt 38, 4, 5).

    Dies gilt aber entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Hanack aaO § 344 Rdn. 7; Steindorf in KK, OWiG § 79 Rdn. 76; Frisch aaO § 318 Rdn. 14, 20; Grünwald, Die Teilrechtskraft im Strafverfahren, 1964 S. 72; ausdrücklich offengelassen in BGHSt 38, 4, 6 f) nur bis zum Ablauf der Revisionseinlegungsfrist des § 341 Abs. 1 StPO (RG JW 1912, 1070; BayObLG JR 1968, 106; Kleinknecht/Meyer aaO § 344 Rdn. 4; § 302 Rdn. 31; Meyer aaO § 344 Rdn. 7; Ruß in KK, StPO 2. Aufl. § 302 Rdn. 21; Paulus aaO § 318 Rdn. 14; Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen 5. Aufl. Rdn. 79); denn durch das beschränkt eingelegte Rechtsmittel wird der Eintritt der Rechtskraft nur so weit gehemmt, wie die Anfechtung erklärt ist (§ 343 Abs. 1 StPO).

    Daher liegt der Fall anders als in der Entscheidung BGHSt 38, 4.

  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Da eine Bejahung der Voraussetzungen des § 64 StGB auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen sicher ausscheidet und die Anordnung der Maßregel für den Angeklagten eine zusätzliche Beschwer darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 1991 - 4 StR 105/91, BGHSt 38, 4, 7; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 195/10), führt die gegen diese zusätzliche Belastung des Angeklagten gerichtete, ihn mithin aus Rechtsgründen begünstigende (§ 296 Abs. 2 StPO) Revision der Staatsanwaltschaft zum Wegfall der Maßregel.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht