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   BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01   

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https://dejure.org/2001,2649
BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01 (https://dejure.org/2001,2649)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2001 - 4 StR 110/01 (https://dejure.org/2001,2649)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01 (https://dejure.org/2001,2649)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 29a BtMG; § 29 BtMG; § 261 StPO; § 25 Abs. 2 StGB; § 46 StGB
    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit (Abgrenzung zur lediglich abstrakten Möglichkeit; ausreichende Anhaltspunkte; willkürliche Zusammenfassung); Anwendung des Zweifelsgrundsatzes bezüglich der Tateinheit; Handlungseinheit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Bewertungseinheit - Willkürliche Zusammenfassung - Zweifelsgrundsatz

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 249 Abs. 2 Satz 3; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt.; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 52; ; StGB § 73 d Abs. 1; ; StGB § 73 d Abs. 2; ; StGB § 73 a; ; StGB § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
    Bewertungseinheit beim Handel mit BtM; Wirkstoffgehalt als Strafzumessungskriterium

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 52
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 146/97

    Anforderungen an die Feststellung einer Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammt (vgl. BGH StV 1999, 431; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14, jew. m.w.N.).

    Allerdings wäre eine lediglich willkürliche Zusammenfassung, die den Angeklagten nicht zweifelsfrei erwiesene Erwerbsvorgänge anlasten oder zu der sonst nicht gebotenen Annahme von Verbrechen des Handeltreibens in nicht geringer Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG führen würde, rechtlich nicht zulässig (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14).

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Neben Art und Menge des Betäubungsmittels ist für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat insbesondere dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (BGH NJW 1992, 380; 1994, 1885, 1886 m.N.).

    Deshalb kann auch für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt - jedenfalls soweit eine nicht geringe Menge vorliegt - regelmäßig nicht verzichtet werden (vgl. BGH NJW 1994, 1885, 1886 m.N.).

  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Tat im Rechtssinne, sofern wie hier konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür bestehen, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer solchen Tat zusammengefaßt werden können (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2, 7 jew. m.N.).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Tat im Rechtssinne, sofern wie hier konkrete, nicht widerlegbare Anhaltspunkte dafür bestehen, daß mehrere natürliche Handlungen zu einer solchen Tat zusammengefaßt werden können (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 2, 7 jew. m.N.).
  • BGH, 20.09.1995 - 3 StR 267/95

    Vermögensstrafe II

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Anordnung des (erweiterten) Verfalls von Gegenständen nach § 73 d Abs. 1 StGB nur hinsichtlich solcher Gegenstände angeordnet werden darf, die nach der tatrichterlichen Überzeugung aus rechtswidrigen Taten ("Erwerbstaten") stammen (BGHSt 41, 278, 284).
  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO vor § 29 ff. Rdn. 500 ff.).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Vielmehr ist jeder Mittäter hinsichtlich der Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB nur nach seinem individuellen Tatbeitrag zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1997, 121; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung dieselbe 29, jew. m. N.).
  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 136/99

    Tateinheit; Bewertungseinheit; Einzelverkäufe; Gesamtvorrat

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Zwar ist es nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zu einer Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammt (vgl. BGH StV 1999, 431; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 14, jew. m.w.N.).
  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Neben Art und Menge des Betäubungsmittels ist für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat insbesondere dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (BGH NJW 1992, 380; 1994, 1885, 1886 m.N.).
  • BGH, 29.01.1985 - 4 StR 790/84

    Bestimmung der Mindestqualität von Haschisch

    Auszug aus BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01
    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO vor § 29 ff. Rdn. 500 ff.).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    Dies gilt unabhängig von der Zahl der Abnehmer (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 4 StR 581/00, StV 2002, 235) und auch dann, wenn sich der einheitliche Erwerbsvorgang - wie hier vom Landgericht angenommen - auf verschiedene Betäubungsmittelarten bezieht, so dass auch in einem solchen Fall Bewertungseinheit zwischen dem Erwerb und der sukzessiven Abgabe der unterschiedlichen Betäubungsmittel besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121; siehe auch Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 64/22

    Höchstdauer einer Unterbrechung (Termin: Vorliegen, inhaltliche Förderung auf den

    Dies gilt auch dann, wenn sich der einheitliche Erwerbsvorgang auf verschiedene Betäubungsmittelarten bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01 Rn. 6).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

    Dies kann auch gegeben sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - verschiedenartige Präparate Gegenstand der zu beurteilenden Geschäfte sind, etwa wenn diese "im Gesamtpaket" erworben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52).

    Eine lediglich willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Anhaltspunkte kommt nicht in Betracht; auch der Zweifelssatz gebietet in solchen Fällen nicht die Annahme einer einheitlichen Tat (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 20; Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52; Urteil vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; Beschluss vom 2. September 2010 - 2 StR 388/10).

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 3 Ss 1062/02

    Jugendrecht; Einbeziehung einer früheren Verurteilung; mehrere Jugendstrafen;

    Neben Art und Menge des Betäubungsmittels ist für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nämlich insbesondere dessen Wirkstoffgehalt maßgebend (BGH, Beschluss vom 26.05.2001 - 4 StR 110/01 - BGH NJW 1992, 380; 1994, 1885, 1886 m.w.N.).

    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (BGH, Beschluss vom 26.05.2001 - 4 StR 110/01 -).

    Dagegen wird der Schuldspruch des angefochtenen Urteils durch diesen Rechtsfehler nicht berührt, da das Amtsgericht den Angeklagten insoweit gerade nicht wegen Handeltreibens mit eirier nicht geringen Menge des Betäubungsmittels verurteilt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 26.07.2001 - 4 StR 110/01 -).

  • BGH, 07.08.2018 - 3 StR 345/17

    Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der (ehemaligen) Strafvorschriften

    Dies kann auch gegeben sein, wenn verschiedenartige Präparate "im Gesamtpaket' erworben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52).
  • OLG Jena, 30.08.2005 - 1 Ss 56/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung der Betäubungsmitteleigenschaft,

    Neben Art und Menge des Rauchgifts sind daher Wirkstoffgehalt und -menge für den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat im Rahmen der Strafzumessung maßgebend (BGH NStZ-RR 2002, 52, 53; 1996, 281).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 461/21

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (überragende Bedeutung der nicht geringen Menge

    Für die Festsetzung der schuldangemessenen Strafe hat das Landgericht sachverständig beraten nähere Feststellungen zur Gefährlichkeit und zum Wirkstoffgehalt der gehandelten Substanzen getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52, 53) und sich zur Ermittlung einer von ihm bei der Strafrahmenwahl berücksichtigten "erheblichen Menge" an den Grenzwerten der nicht geringen Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG orientiert, in der sich Gefährlichkeit und Toxizität des Stoffes widerspiegeln (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 01.08.2006 - 4 StR 261/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Jedoch stellt die Gesamtmenge des Wirkstoffs einen wesentlichen Umstand für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat dar (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8; BGH NStZ-RR 2002, 52, 53 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Auch zwischen unterschiedlichen Arten von Betäubungsmitteln kann auf diese Weise ein einheitlicher Gesamtvorrat gebildet werden ( Weber , BtMG 4. Aufl., Vorbem. §§ 29 Rn. 602; BGH NStZ-RR 2002, 52 jedenfalls bei Verkauf im "Gesamtpaket"; anders: BGH NStZ 2000, 262).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 521/10

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens und

    Den Wirkstoffgehalt - unter Beachtung des Zweifelssatzes - mit hinreichender Genauigkeit festzustellen, ist in der Regel auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch einen Sachverständigen nicht zur Verfügung stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juli 2001 - 4 StR 110/01, NStZ-RR 2002, 52).
  • BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei

  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 386/20

    Änderung des Schuldspruchs und der Einziehungsentscheidung bei Teileinstellung

  • OLG Jena, 29.08.2005 - 1 Ss 156/05

    Strafprozessrecht: Verbot der reformatio in peius im Berufungsverfahren;

  • OLG Köln, 14.09.2018 - 1 RVs 199/18

    Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
  • OLG Jena, 23.11.2005 - 1 Ss 305/05

    BtMG

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