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BGH, 18.05.2000 - 4 StR 116/00 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge - Hauptverhandlung - Jugendlicher - Eltern - Erziehungsberechtigte - Vertreter - Letztes Wort
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.1999 - 4 StR 588/98
Letztes Wort des Erziehungsberechtigten; Beweiskraft des Protokolls; JGG
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 116/00
Der danach erwiesene Verfahrensverstoß führt jedoch nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil das Urteil lediglich insoweit auf ihm beruhen kann (vgl. BGH NStZ 1999, 426). - BGH, 20.06.1996 - 5 StR 602/95
Unterbleiben der Terminsnachricht - Erziehungsberechtigte - Fehlen bei …
Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 116/00
"Dem Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreter eines Angeklagten steht gemäß § 67 Abs. 1 JGG i.V.m. § 258 Abs. 2 und 3 StPO das letzte Wort neben dem jugendlichen Angeklagten und unabhängig von diesem zu; es ist von Amts wegen zu erteilen (BGH 21, 288, 289), sofern er in der Hauptverhandlung anwesend ist (BGH NStZ 1996, 612).
- BGH, 11.07.2001 - 2 StR 121/01
Letzte Wort des Erziehungsberechtigten; Beruhen; Strafzumessung
Der Verfahrensverstoß führt nur zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil der Schuldspruch auf ihm nicht beruhen kann (vgl. BGHSt 21, 288, 290; BGH NStZ 1996, 612; NStZ 1999, 426; BGH, Beschl. vom 18. Mai 2000 - 4 StR 116/00).