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   BGH, 18.11.2020 - 4 StR 118/20   

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https://dejure.org/2020,42733
BGH, 18.11.2020 - 4 StR 118/20 (https://dejure.org/2020,42733)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - 4 StR 118/20 (https://dejure.org/2020,42733)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - 4 StR 118/20 (https://dejure.org/2020,42733)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 229 Abs. 1 StPO: § 229 Abs. 2 StPO; § 229 Abs. 3 StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Aussetzung und Unterbrechung; Höchstdauer einer Unterbrechung (mehrmalige Hemmung der Unterbrechungsfristen bei wiederholter Erkrankung); absolute Revisionsgründe (Geltendmachung der Verhandlungsunfähigkeit eines Richters: Einschlägigkeit der nicht vorschriftsmäßigen ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 229 Abs 1 StPO, § 229 Abs 2 StPO, § 229 Abs 3 S 1 StPO

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mehrmaliger Eintritt der Hemmung der Unterbrechungsfristen bei wiederholter Erkrankung einer oder mehrerer Personen; Verhandlung mindestens an einem Tag zwischen zwei Unterbrechungen als ausreichend; Dispositionsfreiheit des Gerichts bei der Planung umfangreicher ...

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der Revision

  • rewis.io

    Unterbrechung der Hauptverhandlung im Strafverfahren: Mehrmalige Hemmung der Unterbrechungsfristen bei wiederholter Erkrankung von Verfahrensbeteiligten; Mindestanzahl von Fortsetzungsterminen zwischen den Unterbrechungen

  • bghst-wolterskluwer

    StPO § 229 Abs. 3
    Unterbrechungsfristen nach § 229 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mehrmaliger Eintritt der Hemmung der Unterbrechungsfristen bei wiederholter Erkrankung einer oder mehrerer Personen; Verhandlung mindestens an einem Tag zwischen zwei Unterbrechungen als ausreichend; Dispositionsfreiheit des Gerichts bei der Planung umfangreicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wiederholte Hemmung der Unterbrechung? - Kann der Richter öfters krank werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 198
  • NJW 2021, 959
  • StV 2021, 771
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1971 - 3 StR 337/68

    Strafrechtliche Würdigung des Massenmordes an Juden - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 118/20
    Wird mit der Revision die Verhandlungsunfähigkeit eines Richters (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - 3 StR 337/68) geltend gemacht, ist entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers als Revisionsgrund nicht § 338 Nr. 5 StPO, sondern § 338 Nr. 1 StPO einschlägig.
  • BGH, 19.06.2018 - 5 StR 643/17

    Aufgrund von Übermüdung fehlende Fähigkeit zum Folgen der Hauptverhandlung (ins

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - 4 StR 118/20
    Insoweit ist außerdem der Gegenstand der Verhandlung anzugeben, um die Prüfung zu ermöglichen, ob wesentliche Verfahrensvorgänge (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2018 - 5 StR 643/17) betroffen waren.
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 161/21

    Gesetzlicher Richter (Mitwirkung einer Schöffin trotz ärztlichem

    Sie genügt nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an einen vollständigen, genauen und aus sich heraus verständlichen Vortrag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2020 ‒ 4 StR 118/20, BGHSt 65, 198; vom 13. Mai 2020 ‒ 4 StR 533/19, NStZ 2021, 178, 179; Urteil vom 26. Juli 1994 ‒ 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218 jeweils mwN).

    Sie genügt nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an einen vollständigen, genauen und aus sich heraus verständlichen Vortrag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2020 ‒ 4 StR 118/20, BGHSt 65, 198; vom 13. Mai 2020 ‒ 4 StR 533/19, NStZ 2021, 178, 179; Urteil vom 26. Juli 1994 ‒ 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218 jeweils mwN).

    Sie genügt nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an einen vollständigen, genauen und aus sich heraus verständlichen Vortrag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. November 2020 ‒ 4 StR 118/20, BGHSt 65, 198; vom 13. Mai 2020 ‒ 4 StR 533/19, NStZ 2021, 178, 179; Urteil vom 26. Juli 1994 ‒ 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218 jeweils mwN).

  • BGH, 03.02.2021 - 5 StR 414/20

    Stets täterschaftliche Begehung eines Betruges bei eigenhändiger Verwirklichung

    Angesichts der durch seinen Verteidiger mit der allgemeinen Sachrüge formgerecht begründeten Revision liegen die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise Wiedereinsetzung für eine weitergehende Revisionsbegründung gewährt wird, nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 5 StR 308/20 mwN), zumal eine Nachholung etwaig versäumter Verfahrensrügen entgegen § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO unterblieben ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 118/20).
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