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   BGH, 18.03.1982 - 4 StR 12/82   

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https://dejure.org/1982,12713
BGH, 18.03.1982 - 4 StR 12/82 (https://dejure.org/1982,12713)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1982 - 4 StR 12/82 (https://dejure.org/1982,12713)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1982 - 4 StR 12/82 (https://dejure.org/1982,12713)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen aufgrund fehlender regelmäßiger Ernährung eines Kindes - Gefahr eines "atrophischen Zustandes" - Strafmilderung aufgrund eines Unterlassens

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1970 - 3 StR 119/70

    Rötzel - § 227 StGB, Verletzungshandlung muß unmittelbar die Todesfolge bewirken,

    Auszug aus BGH, 18.03.1982 - 4 StR 12/82
    Zu der diesem Zustand "eigentümlichen Gefahr" (BGH NJW 1971, 152, 153) gehörte es, daß das Kind nicht mehr in der Lage war, Nahrung aufzunehmen.
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Sie gilt deshalb nur für solche Körperverletzungen, denen die spezifische Gefahr anhaftet, zum Tode des Opfers zu führen; gerade diese Gefahr muß sich im tödlichen Ausgang niedergeschlagen haben (BGH NJW 1971, 152, 153; BGH bei Dallinger MDR 1976, 16 ; BGH bei Holtz MDR 1982, 102; BGH, Urteil vom 26. Februar 1980 - 5 StR 681/79 - und Beschluß vom 18. März 1982 - 4 StR 12/82 - Hirsch in LK StGB 10. Aufl. § 226 Rdn. 4).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 354/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (Strafbarkeit, Vorliegen des

    Dementsprechend hatte derselbe Senat in einer früheren Entscheidung die Verurteilungen der dortigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einer Fallgestaltung nicht beanstandet, in der diese ihr Kind unzureichend versorgt und der dadurch hervorgerufene atrophische Zustand die unmittelbare Ursache für den später - bei dem Bemühen, nunmehr das Kind mit Nahrung zu versorgen - eingetretenen Erstickungstod des Kindes bildete (BGH, Beschluss vom 18. März 1982 - 4 StR 12/82 bei Holtz MDR 1982, 624, zustimmend Wolter GA 1984, 443, 446).
  • BGH, 20.07.1995 - 4 StR 129/95

    Kindesmißhandlung - §§ 223, 13 StGB, Körperverletzung durch Unterlassen, § 226

    Zwar kann grundsätzlich auch die Körperverletzung durch Unterlassen, die zum Tode des Tatopfers geführt hat, eine Bestrafung nach § 226 StGB nach sich ziehen (Senatsbeschluß vom 18. März 1982 - 4 StR 12/82, bei Holtz MDR 1982, 624).
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