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   BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83   

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BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83 (https://dejure.org/1983,554)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1983 - 4 StR 121/83 (https://dejure.org/1983,554)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 4 StR 121/83 (https://dejure.org/1983,554)
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Tankstelle

§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, bei Bedienung einer Selbstbedienzapfsäule ohne die Absicht zu zahlen liegt in der Regel Betrug vor (äußeres Erscheinungsbild)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Wer vorgefasster Absicht entsprechend an einer Bedienungstankstelle oder Selbstbedienungstankstelle tankt und wegfährt, ohne zu bezahlen, macht sich in der Regel des Betruges schuldig.

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fortgesetzten Diebstahls und wegen fortgesetzten Betruges - Verurteilung wegen Urkundenfälschung - Tanken an einer Tankstelle ohne Bezahlung - Abgrenzung Betrug und Diebstahl

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verwirklichung des Betrugstatbestandes durch Tanken ohne Bezahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2827
  • MDR 1983, 772
  • NStZ 1983, 505 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH GA 1974, 307, jeweils m.w.Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in Fällen dieser Art regelmäßig das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes verneint (vgl. BGHSt 15, 268, 271; BGH bei Dallinger in MDR 1972, 196, 197 und 1975, 365, 367; vgl. auch die Rechtsprechungsnachweise bei Vogler in LK 10. Aufl., vor § 52 StGB Rdn. 67 und bei Dreher/Tröndle 41. Aufl., vor § 52 StGB Rdn. 26).

  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
    Aus dem äußeren Erscheinungsbild der Tathandlungen folgt bei natürlicher Betrachtungsweise, daß es sich hier um ein durch Täuschung bewirktes Geben (§ 263 StGB) und nicht um ein Nehmen im Sinne eines Gewahrsamsbruchs (§ 242 StGB) handelt (vgl. BGHSt 17, 205, 209).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1981 - 2 Ss 277/81
    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
    Ob mit dem Einfüllen bereits das Eigentum an dem Benzin erlangt wird (so OLG Düsseldorf NStZ 1982, 249 = JR 1982, 343 m. Anm. von Herzberg; Herzberg in JA 1980, 385 ff; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 29. November 1982 - 1 Ss 905/82, Leitsatz in NJW 1983, 583; Deutscher in JA 1983, 125 ff), kann hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Hamm, 29.11.1982 - 1 Ss 905/82

    Zur Annahme von Unterschlagung bei Tanken ohne Bezahlung auf einer

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
    Ob mit dem Einfüllen bereits das Eigentum an dem Benzin erlangt wird (so OLG Düsseldorf NStZ 1982, 249 = JR 1982, 343 m. Anm. von Herzberg; Herzberg in JA 1980, 385 ff; a.A. OLG Hamm, Urteil vom 29. November 1982 - 1 Ss 905/82, Leitsatz in NJW 1983, 583; Deutscher in JA 1983, 125 ff), kann hier dahingestellt bleiben.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (vgl. u.a. BGHSt 1, 313, 315; 15, 268, 271; BGH GA 1974, 307, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1972 - 4 StR 250/72

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Verwertung

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - 4 StR 121/83
    In dem allgemeinen Entschluß, diese in betrügerischer Weise zu verwerten, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Gesamtvorsatz gesehen werden (vgl. BGH DRiZ 1973, 24).
  • BGH, 04.05.2011 - VIII ZR 171/10

    BGH bejaht Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten beim Tanken ohne Bezahlung

    Entgegen der Ansicht der Revision (ebenso Deutscher, NStZ 1983, 507 f.; vgl. auch Gauf, NStZ 1983, 505, 507) findet der Kaufvertragsschluss in diesem Fall nicht erst an der Kasse statt.
  • BGH, 10.01.2012 - 4 StR 632/11

    Tanken ohne zu bezahlen als (versuchter) Betrug oder Unterschlagung (Täuschung;

    Da der Täter schon beim Einfüllen mit dem Willen handelt, sich das Benzin zuzueignen, kommt eine Bestrafung wegen Unterschlagung schon wegen deren Subsidiarität (§ 246 Abs. 1 StGB) auch dann nicht in Betracht, wenn er durch den - versuchten oder vollendeten - Betrug nur den Besitz und nicht bereits das Eigentum an diesem erlangt (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694 jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten ( BGH NJW 1983, 2827; NStZ 2009, 694; NJW 2012, 1092, 1093; Beschluss vom 19.12.2012 - 4 StR 497/12, juris).

    Durch das Einfüllen des Kraftstoffs hatte der Angeklagte möglicherweise das Eigentum oder jedenfalls - wenn die Freischaltung der Zapfsäule nur als Angebot zu einer durch Kaufpreiszahlung aufschiebend bedingten Übereignung zu sehen sein sollte (Beckmann in jurisPK, BGB, § 929 Rn. 34 m.w.N.) - den Besitz an dem Kraftstoff, mithin einen Vermögensvorteil i.S. des § 263 StGB erlangt (BGH NJW 1983, 2827; NJW 2012, 1092).

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Maßgebend dafür, ob die automatisierte Geldausgabe mehr als ein Übergeben durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber (die Bank) oder mehr als ein Gewahrsamsbruch durch den neuen Gewahrsamsinhaber (den unberechtigten Benutzer) zu bewerten ist, ist das äußere Erscheinungsbild des Vorgangs, der den Gewahrsamswechsel ermöglicht (vgl. auch BGH NJW 1983, 2827).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 497/12

    Betrug an Selbstbedienungstankstellen (Verfügung des Tankstellenpersonals;

    In einem solchen Fall ist aber regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betruges auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 StR 254/09, NStZ 2009, 694; Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Fehlt - wie hier - eine entsprechende Feststellung, ist mangels Irrtumserregung nur ein versuchter Betrug gegeben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 532/15, NJW 2016, 1109 Rn. 4).
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 551/01

    Tanken ohne Bezahlung bei von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit

    Im Ansatz geht das Landgericht freilich zutreffend davon aus, dass (auch) beim Selbstbedienungstanken derjenige, der mit von vornherein gegebener Zahlungsunwilligkeit tankt und wegfährt, ohne den Kraftstoff zu bezahlen, sich in der Regel des Betruges schuldig macht (BGH NJW 1983, 2827 m. krit. Anm. Gauf NStZ 1983, 505 u. Anm. Deutscher NStZ 1983, 507; BGH NJW 1984, 501; SenE v. 08.03.2000 - Ss 92/00 - m. w. Nachw.; Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 263 Rdnr. 63b; vgl. a. Herzberg NJW 1984, 896; Borchert/Hellmann NJW 1983, 2799; w. Nachw. bei Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 263 Rdnr. 7b).

    Durch dieses Vortäuschen nicht vorhandener Zahlungsbereitschaft erweckt er bei dem Tankstelleninhaber oder dessen Personal einen entsprechenden Irrtum mit der Folge, dass ihm - sofern es sich um eine Bedienungstankstelle handelt, das Benzin in den Tank eingefüllt oder - falls es eine Selbstbedienungstankstelle ist - das Einfüllen gestattet wird (BGH NJW 1983, 2827).

    In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass ein entsprechender Schuldspruch in Fallgestaltungen der hier vorliegenden Art zwar regelmäßig in Betracht kommt (BGH NJW 1983, 2827; SenE v. 08.03.2000 - Ss 92/00 - vgl. a. Cramer a.a.O. § 263 Rdnr. 28), aber ausnahmsweise nicht gerechtfertigt ist, sofern der Täter wahrnimmt, dass sein Tanken nicht beobachtet wird, und er sicher ist, ungesehen zu bleiben.

    An dem Tatentschluss zu einem solchen Verhalten fehlt es, wenn der Täter davon ausgehen darf, dass er sein Vorhaben, ohne Bezahlung zu tanken, unbemerkt verwirklichen kann (vgl. Borchert/Hellmann NJW 1983, 2799 f.; Herzberg NJW 1985, 896; Gauf NStZ 1983, 505 [506]).

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 532/15

    Betrug (vollendeter Betrug durch Tanken an Selbstbedienungstankstelle:

    In einem solchen Fall ist vielmehr regelmäßig vom Tatbestand des versuchten Betrugs auszugehen, wenn das Bestreben des Täters - wie im vorliegenden Fall - von Anfang an darauf gerichtet war, das Benzin unter Vortäuschung einer nicht vorhandenen Zahlungsbereitschaft an sich zu bringen, ohne den Kaufpreis zu entrichten (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - 4 StR 121/83, NJW 1983, 2827; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 497/12, StV 2013, 511 mwN).
  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 254/09

    Betrug und Diebstahl beim "Tanken ohne zu bezahlen" (Irrtum; Vollendung;

    Ist dies der Fall, liegt jedoch regelmäßig ein Betrugsversuch vor (vgl. Senat NJW 1983, 2827 mit Anm. Gauf/Deutscher NStZ 1983, 505; OLG Köln NJW 2002, 1059).
  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach Fälle entschieden, in denen das Verhalten des Täters trotz eines Nehmens der Sache als Betrug wie auch umgekehrt trotz eines Gebens als Diebstahl beurteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1983, 2827; BGH MDR 1968, 772; BGH GA 1966, 199).

    Diebstahl ist gegeben, wenn die Täuschung lediglich dazu dienen soll, einen gegen den Willen des Berechtigten gerichteten eigenmächtigen Gewahrsamsbruch des Täters zu ermöglichen oder wenigstens zu erleichtern (vgl. hierzu BGHSt 14, 170; 18, 221 [BGH 16.01.1963 - 2 StR 398/62]; BGH GA 1966, 212; BGH MDR 1968, 772; BGH NJW 1983, 2827; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 202/73).

  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

  • BGH, 16.03.2023 - 2 StR 381/22

    Unterschlagung (Zweitzueignung: Tatbestandslosigkeit, weitere Manifestationen des

  • BGH, 06.07.1983 - 2 StR 222/83

    Wahrheitswidrige Angabe eines Arbeitsverhältnisses und bestimmter Krankmeldungen

  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 74/21

    Betrug (Tankbetrug: Bemerken durch Tankstellenbeschäftigten; Irrtumserregung)

  • BGH, 28.07.2009 - 4 StR 255/09

    Annahme eines vollendeten Betrugs in den Fällen des Selbstbedienungstankens;

  • OLG Naumburg, 02.12.2016 - 2 Rv 105/16

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Anforderungen an den Inhalt

  • BGH, 03.12.2009 - 4 StR 477/09

    Betrug durch Tanken ohne zu bezahlen (Vollendung; Versuch); keine Hehlerei durch

  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 350/84

    Strafbarkeit wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Verletzung der

  • OLG Düsseldorf, 13.01.1993 - 1 Ws 43/93
  • OLG Düsseldorf, 20.01.1993 - 1 Ws 44/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 17.08.1987 - 3 StR 189/87

    Fortsetzungstat - Gesamtvorsatz - Aufhebung eines Schuldspruchs über

  • OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 5 Ss 397/92
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1992 - 5 Ss 280/92
  • BGH, 28.09.1984 - 3 StR 385/84

    Betrug durch Betanken eines Personenkraftwagens ohne Bezahlung - Versuchter

  • BGH, 30.07.1987 - 2 StR 304/87

    Rechtliche Einordnung der Absicht seinen Wagen an einer Tankstelle zu betanken

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