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BGH, 15.05.2003 - 4 StR 124/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 66 Abs. 1 StGB
Sicherungsverwahrung (Feststellungen; Vorverurteilungen: Einzelstrafen bei der Gesamtstrafe; Urteilssubsumtion) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Maßregel; Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Benennung zwei früherer Verurteilungen in Urteilsgründen; Mitteilung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe ; Überprüfbarkeit durch Revisionsgericht
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1
Vorverurteilung zu einer Gesamtstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87
Verurteilung zu einer Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 4 StR 124/03
Nach § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist es erforderlich, daß der Täter vor Begehung der neuen Tat schon zweimal wegen vorsätzlicher Straftaten jeweils zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist; betrifft eine frühere Verurteilung eine Gesamtstrafe, so kommt es darauf an, ob in dieser eine Einzelstrafe von mindestens einem Jahr enthalten ist (vgl. BGHSt 34, 321;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 66 Rdn. 6 m.w.N.).
- BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nachträgliche …