Rechtsprechung
BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 74b Abs. 2 StGB
Einziehung (Vorbehalt der Einziehung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74b Abs 2 S 2 Nr 3 StGB, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
Vorbehaltene Einziehung und Anweisung der Veräußerung eines Kfz: Zulässigkeit der Auskehrung des Erlöses an die Nebenkläger - IWW
§§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 74b Abs. 2 StGB, §§ 74, 74a StGB, § 74b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StGB, §§ 403 ff. StPO, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Umfang der Erlösauskehr eines asservierten Fahrzeugs an den Nebenkläger nach der Verurteilung des Angeklagten
- rewis.io
Vorbehaltene Einziehung und Anweisung der Veräußerung eines Kfz: Zulässigkeit der Auskehrung des Erlöses an die Nebenkläger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69; StGB § 69a; StGB § 74b Abs. 2
Umfang der Erlösauskehr eines asservierten Fahrzeugs an den Nebenkläger nach der Verurteilung des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Auto des Angeklagten - und die Veräußerung zugunsten der Opfer
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 17.12.2014 - 60 Ks 3/14
- BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08
Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene …
Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15
Gemäß § 74b Abs. 2 StGB hat das Gericht in den Fällen der §§ 74 und 74a StGB anzuordnen, dass die Einziehung - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 195/92, NJW 1996, 246, 247; BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71) - vorbehalten bleibt, und eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen, wenn der Zweck der Einziehung auch durch sie erreicht werden kann. - BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
Verfassungsrechtliche Prüfung der nachträglich angeordneten Einziehung eines Pkw
Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15
Gemäß § 74b Abs. 2 StGB hat das Gericht in den Fällen der §§ 74 und 74a StGB anzuordnen, dass die Einziehung - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 195/92, NJW 1996, 246, 247; BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71) - vorbehalten bleibt, und eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen, wenn der Zweck der Einziehung auch durch sie erreicht werden kann.