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   BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15742
BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15 (https://dejure.org/2015,15742)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2015 - 4 StR 124/15 (https://dejure.org/2015,15742)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 4 StR 124/15 (https://dejure.org/2015,15742)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74b Abs 2 S 2 Nr 3 StGB, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
    Vorbehaltene Einziehung und Anweisung der Veräußerung eines Kfz: Zulässigkeit der Auskehrung des Erlöses an die Nebenkläger

  • IWW

    §§ 69, 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 74b Abs. 2 StGB, §§ 74, 74a StGB, § 74b Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 StGB, §§ 403 ff. StPO, § 473 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erlösauskehr eines asservierten Fahrzeugs an den Nebenkläger nach der Verurteilung des Angeklagten

  • rewis.io

    Vorbehaltene Einziehung und Anweisung der Veräußerung eines Kfz: Zulässigkeit der Auskehrung des Erlöses an die Nebenkläger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69; StGB § 69a; StGB § 74b Abs. 2
    Umfang der Erlösauskehr eines asservierten Fahrzeugs an den Nebenkläger nach der Verurteilung des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Auto des Angeklagten - und die Veräußerung zugunsten der Opfer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15
    Gemäß § 74b Abs. 2 StGB hat das Gericht in den Fällen der §§ 74 und 74a StGB anzuordnen, dass die Einziehung - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 195/92, NJW 1996, 246, 247; BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71) - vorbehalten bleibt, und eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen, wenn der Zweck der Einziehung auch durch sie erreicht werden kann.
  • BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der nachträglich angeordneten Einziehung eines Pkw

    Auszug aus BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15
    Gemäß § 74b Abs. 2 StGB hat das Gericht in den Fällen der §§ 74 und 74a StGB anzuordnen, dass die Einziehung - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 195/92, NJW 1996, 246, 247; BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71) - vorbehalten bleibt, und eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen, wenn der Zweck der Einziehung auch durch sie erreicht werden kann.
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