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   BGH, 24.04.2013 - 4 StR 125/13   

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https://dejure.org/2013,10305
BGH, 24.04.2013 - 4 StR 125/13 (https://dejure.org/2013,10305)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2013 - 4 StR 125/13 (https://dejure.org/2013,10305)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2013 - 4 StR 125/13 (https://dejure.org/2013,10305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtskraft einer früheren Verurteilung als zwingende Voraussetzung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1; StPO § 354 Abs. 1b S. 1
    Rechtskraft einer früheren Verurteilung als zwingende Voraussetzung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer

    Auszug aus BGH, 24.04.2013 - 4 StR 125/13
    Die Rechtskraft der früheren Verurteilung, die den Bestand der einzubeziehenden Einzelstrafen sicherstellt (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 1969 - 4 StR 233/69, BGHSt 23, 98, 100; von Heintschel-Heinegg in MK-StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 21), ist aber zwingende Voraussetzung der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB.
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 474/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Rechtskraft der früheren Verurteilung als

    Voraussetzung für eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist jedoch die Rechtskraft der früheren Verurteilung (BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - 4 StR 125/13 Rn. 2; Eschelbach in SSW-StGB, 5. Aufl., § 55 Rn. 21; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 55 Rn. 29; Rissing-van Saan/Scholze in LK-StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 4; von Heintschel-Heinegg, StGB, 3. Aufl., § 55 Rn. 20; Frister in NK-StGB, 5. Aufl., § 55 Rn. 20; Sternberg-Lieben/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 55 Rn. 32).
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