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   BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00   

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https://dejure.org/2000,4468
BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00 (https://dejure.org/2000,4468)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2000 - 4 StR 127/00 (https://dejure.org/2000,4468)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 4 StR 127/00 (https://dejure.org/2000,4468)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 64 StGB
    Feststellungsvoraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Länger andauernder Zustand im Sinne des § 63 StGB; Alkoholüberempfindlichkeit; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Maßregelanordnung - Revision - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Schuldfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - Alkoholabhängigkeit - Alkoholsucht - Psychischer Defekt

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 21; ; StGB § 20; ; StGB § 64

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 63, § 64
    Unterbringung nach § 63 StGB bei Alkohol

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Um die Unterbringung nach § 63 StGB zu rechtfertigen, muß die Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit aber auf einer nicht nur vorübergehenden, sondern länger andauernden und damit einen "Zustand" bildenden Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB beruhen (vgl. BGHSt 34, 22, 27; 44, 338, 339).

    Zwar kommt in solchen Fällen die Unterbringung nach § 63 StGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 17, 19) oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr. vgl. BGHSt 44, 338, 339 m.N.).

    Aus ihnen ergibt sich nicht, daß bei dem Angeklagten eine Alkoholabhängigkeit vorliegt und daß sie auf einem von der Sucht selbst unterscheidbaren eigenständigen psychischen Defekt im Sinne der §§ 20, 21 StGB beruht (vgl. BGHSt 44, 338, 340/341; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 7, jeweils m.w.N.).

    Wenn bei dem Angeklagten, was nach seinen Angaben zu seinem Alkoholkonsum und im Hinblick auf die früheren Verurteilungen zugrundeliegenden Taten allerdings naheliegt, eine Alkoholabhängigkeit vorläge, könnte diese die Unterbringung des Angeklagten im psychiatrischen Krankenhaus zwar auch dann rechtfertigen, wenn der Fortbestand der Alkoholsucht auf einer Persönlichkeitsstörung beruhte, die sich zwar als schwere andere seelische Abartigkeit darstellt, für sich allein aber die Schuldfähigkeit weder ausgeschlossen noch erheblich vermindert hat (BGHSt 44, 338, 341 ff.).

  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Zwar kommt in solchen Fällen die Unterbringung nach § 63 StGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 17, 19) oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr. vgl. BGHSt 44, 338, 339 m.N.).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Daß die psychischen Beeinträchtigungen des Angeklagten einen solchen Schweregrad erreichen, daß sie als andere schwere seelische Abartigkeit zu werten sind (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 37, 397, 401 BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31 und Zustand 24, 26), hat das Landgericht aber ebenfalls nicht dargelegt (vgl. ferner BGH NJW 1999, 3423).
  • BGH, 06.05.1997 - 1 StR 17/97

    Überbürdung der durch die Revision des Angeklagten der Nebenklägerin und der

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Daß die psychischen Beeinträchtigungen des Angeklagten einen solchen Schweregrad erreichen, daß sie als andere schwere seelische Abartigkeit zu werten sind (vgl. zu den Voraussetzungen BGHSt 37, 397, 401 BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 31 und Zustand 24, 26), hat das Landgericht aber ebenfalls nicht dargelegt (vgl. ferner BGH NJW 1999, 3423).
  • BGH, 09.10.1996 - 2 StR 419/96

    Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit als Rechtfertigung der

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Zwar kommt in solchen Fällen die Unterbringung nach § 63 StGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 17, 19) oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr. vgl. BGHSt 44, 338, 339 m.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Um die Unterbringung nach § 63 StGB zu rechtfertigen, muß die Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit aber auf einer nicht nur vorübergehenden, sondern länger andauernden und damit einen "Zustand" bildenden Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB beruhen (vgl. BGHSt 34, 22, 27; 44, 338, 339).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Zwar kommt in solchen Fällen die Unterbringung nach § 63 StGB ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 313 f.; BGHR StGB § 63 Zustand 17, 19) oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der, ohne pathologisch zu sein, in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB gleichsteht (st. Rspr. vgl. BGHSt 44, 338, 339 m.N.).
  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 583/99

    (Verminderte) Schuldfähigkeit; Prüfungsanforderungen; Alkohol;

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Für die Annahme der Aussichtslosigkeit im Hinblick auf die problematische "psychische Disposition" des Angeklagten bedarf es aber der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Mitteln eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR § 64 StGB Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Aus ihnen ergibt sich nicht, daß bei dem Angeklagten eine Alkoholabhängigkeit vorliegt und daß sie auf einem von der Sucht selbst unterscheidbaren eigenständigen psychischen Defekt im Sinne der §§ 20, 21 StGB beruht (vgl. BGHSt 44, 338, 340/341; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 7, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - 4 StR 127/00
    Für die Annahme der Aussichtslosigkeit im Hinblick auf die problematische "psychische Disposition" des Angeklagten bedarf es aber der Prüfung und Darlegung, daß auch mit therapeutischen Mitteln eine positive Beeinflussung des Angeklagten nicht zu erreichen wäre (BGHR § 64 StGB Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH, Beschluß vom 18. Januar 2000 - 4 StR 583/99).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich

  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Besteht sie, bedarf es regelmäßig der Prüfung, ob die konkrete Aussicht besteht, die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung auch mit therapeutischen Mitteln zu wecken (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 132/14; Beschlüsse vom 18. Mai 2000 - 4 StR 127/00, Blutalkohol 2001, 183 f.; vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11, StraFo 2011, 323 f. mwN).
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