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   BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03   

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https://dejure.org/2003,4008
BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03 (https://dejure.org/2003,4008)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2003 - 4 StR 127/03 (https://dejure.org/2003,4008)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2003 - 4 StR 127/03 (https://dejure.org/2003,4008)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 315 b StGB; § 46 StGB; § 52 StGB; § 212 StGB; § 211 StGB
    Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB; Gefährdung des Straßenverkehrs); vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Strafzumessung (bedeutungslose unterschiedliche rechtliche Beurteilung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ; Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe; Spontantat innerhalb weniger Sekunden

  • blutalkohol PDF, S. 100

    Zum Verhältnis §§ 315b, 315c Abs. 1 Nr. 1 a StGB und Mordmerkmal "niedriger Beweggrund"

  • Judicialis

    StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 11 Abs. 2; ; StGB § 211 Abs. 2; ; StGB § 142; ; StGB § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a; ; StGB § 315 b; ; StGB § 316 Abs. 1; ; StPO § 265 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2 § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a
    Wut als niedriger Beweggrund; kein § 315 c StGB bei absichtlichem Angriff mit Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 108
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
    Es ist auszuschließen, daß die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit Bedeutung für die Strafhöhe haben könnte, da eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
    Vor allem aber hat sie sich vom Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen, die bei einer Spontantat aus nichtigem Anlaß stets eingehend zu prüfen sind (vgl. BGH NStZ 1989, 363 f.), nicht überzeugen können.
  • BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
    Eine gegenseitige Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten und der Nebenklägerin findet nicht statt, weil beide Revisionen erfolglos sind (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
    Eine Gefühlsregung wie Wut kann dann ein niedriger Beweggrund sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16).
  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
    Eine Gefühlsregung wie Wut kann dann ein niedriger Beweggrund sein, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruht (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8, 16).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 449/87

    Anforderungen an einen Rücktritt vom Versuch einer Tötung mit strafbefreiender

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
    Deshalb scheidet eine Gefährdung des Straßenverkehrs neben dem vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB aus (vgl. BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 1 und § 315 c Abs. 1 Nr. 1 Ursächlichkeit 1 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1997 - 2 StR 566/96

    Verwerfen einer unbegründeten strafrechtlichen Revison - Tatmehrheit oder

    Auszug aus BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
    Es ist auszuschließen, daß die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit Bedeutung für die Strafhöhe haben könnte, da eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (vgl. BGHSt 41, 368, 373; BGH NStZ 1997, 233).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 598/06

    Mord (gemeingefährliche Mittel: Einsatz eines PKW); Straßenverkehrsgefährdung

    Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs kommt deshalb neben dem vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b StGB nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 108, 109).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 102/08

    Schwerer Raub (gefährliches Werkzeug; Verwenden: Drohung mit gegenwärtiger Gefahr

    Dies muss erst recht für ein offenes, für die zu bedrohende Person deutlich wahrnehmbares Vorzeigen solcher Werkzeuge gelten (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 108).
  • BGH, 05.06.2019 - 4 StR 130/19

    Recht des letzten Wortes (Grundsätze zur nachträglichen Protokollberichtigung)

    Auch bestehen keine Bedenken hinsichtlich der konkreten Gefährdung wenigstens der Zeugin L. Der objektive Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB ("und dadurch') setzt aber darüber hinaus voraus, dass die konkrete Gefahr in einem inneren Zusammenhang mit den Risiken steht, die von der unübersichtlichen Stelle typischerweise ausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03, NStZ-RR 2004, 108, 109; Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222, 223).

    Beides reicht für die Annahme eines Gefahrverwirklichungszusammenhangs und damit zur Verwirklichung des objektiven Tatbestandes der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003, aaO; Beschluss vom 21. November 2006, aaO; LK-StGB/König, 12. Aufl., § 315c Rn. 113 und 171; MünchKomm-StGB/Pegel, 3. Aufl., § 315c Rn. 66; SSW-StGB/Ernemann, 4. Aufl., § 315c Rn. 18; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 315c Rn. 27).

  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04

    Schuldumfang (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Gesamtstrafenbildung

    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (std. Rspr., vgl. BGHSt 41, 368, 373; 49, 177, 184; BGH NStZ 1997, 233; Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05; 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 und vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03).
  • OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
    Diese Auffassung wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (vgl. m.w.N. BVerfGK 2, 165, 171 = NStZ-RR 2004, 108 - Beschl. 2 BvR 879/03 vom 01. Dezember 2003).
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