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   BGH, 30.06.1955 - 4 StR 127/55   

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BGH, 30.06.1955 - 4 StR 127/55 (https://dejure.org/1955,710)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1955 - 4 StR 127/55 (https://dejure.org/1955,710)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1955 - 4 StR 127/55 (https://dejure.org/1955,710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 28
  • NJW 1955, 1329
  • MDR 1955, 625
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Das vorlegende Gericht ist zu Unrecht der Meinung, die Rechtsfrage nicht in dem von ihm beabsichtigten Sinne beantworten zu können, ohne von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 8, 28 (31), 13, 66 (70) [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55]und in VRS 11, 61 (63), 13, 204 (205), 16, 126 (131) und 16, 448 (452) abzuweichen.

    Er ist nicht allgemeingültig bestimmbar und überwiegend tatsächlicher, nicht rechtlicher Natur (vgl. RGR 6, 98, 99; vgl. auch RGSt 30, 178, 179; OGHSt 3, 391, 394; BGHSt 8, 28, 31) [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55].

    Für diese Auslegung spricht vor allem auch die Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts in der grundlegenden Entscheidung BGHSt 8, 28, 31 [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55].

    Die Bezugnahme auf mehrere der vorerwähnten Entscheidungen des Reichsgerichts in BGHSt 8, 28, 31 [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55] bezeugt vielmehr das Gegenteil.

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Aus dieser nebenbei geäußerten Bemerkung hat das Bayerische Oberste Landesgericht geschlossen, der Senat habe dabei zum einen seine Entscheidung BGHSt 8, 28 nicht bedacht, er sei zum anderen der Ansicht, die Insassen eines Kraftfahrzeugs seien (stets) schon deshalb konkret gefährdet, weil der Führer dieses Fahrzeugs infolge des Genusses alkoholischer Getränke zu dessen sicherer Führung nicht in der Lage sei.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat übersehen, daß sich der Beschluß BGHSt 8, 28 - entsprechend der damaligen Rechtslage in § 315 a Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. - mit dem Begriff der "Gemeingefahr" und nicht mit demjenigen der "konkreten Gefahr" in § 315 c Abs. 1 StGB befaßt.

  • BGH, 24.09.2013 - 4 StR 324/13

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben anderer oder

    Was die nachfolgende Fahrt des Angeklagten im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt S., insbesondere das Rammen des Dienstfahrzeugs des Zeugen H. betrifft, ergeben die Feststellungen nicht, dass, wie es für den Tatbestand des § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB erforderlich ist, das Fahrverhalten gerade auf einer rauschmittelbedingten Leistungsminderung des Angeklagten beruht (st. Rspr.; vgl. schon BGH, Beschluss vom 30. Juni 1955 - 4 StR 127/55, BGHSt 8, 28, 33).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
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  • BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des

    Dazu muß die Anwesenheit anderer beliebiger Verkehrsteilnehmer an der Unfallstelle zur Tatzeit festgestellt werden (BGHSt 8, 28, 32 [BGH 30.06.1955 - 4 StR 127/55]; VRS 11, 61; 13, 204; 16, 126, 131).
  • BGH, 06.06.1957 - 4 StR 166/57

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in seinem in BGHSt 8, 28 ff veröffentlichten Urteil ausführlich dargelegt hat, führt derjenige eine Gemeingefahr herbei, der eine Lage schafft, in der Leib oder Leben eines anderen oder bedeutende fremde Sachwerte wahrscheinlich zu Schaden kommen.

    Zwar hat der erkennende Senat in der erwähnten Entscheidung BGHSt 8, 28 [32] ausgeführt, die Fahrunsicherheit müsse "auf den bestimmten einzelnen Verkehrsvorgang gewirkt haben".

  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
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  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 275/58

    Rechtsmittel

    Unter den besonderen in der Rechtsprechung des Senats näher dargelegten Voraussetzungen könnte sie allein höchstens den Vorwurf der Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs im Sinne von § 315 a Abs. 1 Nr. 2 StGB, aber nicht den eines Verletzungsvergehens begründen (BGHSt 8, 28; VRS 9, 61; 13, 204).

    Die ursächliche Wirkung der Fahrunsicherheit auf einen bestimmten Verkehrsvorgang besteht nach der Rechtsprechung des Senats nur dann, wenn das reibungslose Ineinandergreifen der einzelnen Verkehrsvorgänge infolge des leistungsbeschränkten Zustandes des Fahrers weniger wahrscheinlich ist als das Gegenteil (BGHSt 8, 28; VRS 9, 61 und VRS 13, 204).

  • OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die

    Es kommt demnach entscheidend auf die jeweiligen Besonderheiten des einzelnen Verkehrsvorgangs, die Persönlichkeit des Fahrzeugführers und nicht zuletzt auf den Grad der Alkoholbeeinflussung an (vgl. BGHSt 8, 28 [311).
  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

    Zur Frage, wann die Führung eines Kraftfahrzeugs im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit zu einer konkreten Gefahr führt, habe der BGH aber in seinem grundlegenden Beschluß vom 30.6.1955 (BGHSt 8, 28) eingehend Stellung genommen.
  • BGH, 22.04.1966 - 4 StR 73/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 30.03.1960 - V ZR 38/59

    Entziehung des Pflichtteils eines erbberechtigten Sohnes auf Grund dessen

  • BGH, 16.01.1958 - 4 StR 654/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 96/56

    Anforderungen an den Nachweis der Herbeiführung einer Gemeingefahr durch das

  • BGH, 12.06.1959 - 4 StR 128/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1956 - 4 StR 14/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 01.12.1955 - 4 StR 364/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1955 - 4 StR 292/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1964 - 4 StR 511/63

    Voraussetzungen für die Verwirklichung des zum Tatbestand der

  • BGH, 25.09.1958 - 4 StR 273/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.02.1958 - 4 StR 24/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1956 - 4 StR 20/56

    Rechtsmittel

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