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   BGH, 26.04.2017 - 4 StR 129/17   

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https://dejure.org/2017,17072
BGH, 26.04.2017 - 4 StR 129/17 (https://dejure.org/2017,17072)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2017 - 4 StR 129/17 (https://dejure.org/2017,17072)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2017 - 4 StR 129/17 (https://dejure.org/2017,17072)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 53 StGB, § 74 StGB, § 244 StGB, § 244a StGB
    Strafzumessung im Verfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Strafmildernde Berücksichtigung des Werts eingezogener Gegenstände

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Unverschuldete Versäumung der Frist zur rechtzeitigen Begründung des Rechtsmittels durch den Prozessbevollmächtigten; Abänderung des Strafausspruchs

  • rewis.io

    Strafzumessung im Verfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Strafmildernde Berücksichtigung des Werts eingezogener Gegenstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Unverschuldete Versäumung der Frist zur rechtzeitigen Begründung des Rechtsmittels durch den Prozessbevollmächtigten; Abänderung des Strafausspruchs

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung im Verfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Strafmildernde Berücksichtigung des Werts eingezogener Gegenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Wert des Einziehungsgegenstandes

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 26.04.2017 - 4 StR 129/17
    Es hat lediglich bei der Bemessung der Gesamtstrafe den Wert der - teils außergerichtlich - eingezogenen Gegenstände strafmildernd erwogen, was nicht genügt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 ? 4 StR 318/18, wistra 2019, 102; vom 26. April 2017 ? 4 StR 129/17).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 393/19

    Voraussetzungen der Einziehung (Charakter einer Nebenstrafe)

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 ? 4 StR 318/18, wistra 2019, 102; vom 26. April 2017 ? 4 StR 129/17).
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