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   BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99   

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https://dejure.org/1999,11638
BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99 (https://dejure.org/1999,11638)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1999 - 4 StR 13/99 (https://dejure.org/1999,11638)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 4 StR 13/99 (https://dejure.org/1999,11638)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98

    Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung in einem Rechtsmittelverfahren -

    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; 13, 41, 42; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 4 StR 396/98).
  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59
    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; 13, 41, 42; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 4 StR 396/98).
  • BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
    Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; 13, 41, 42; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 4 StR 396/98).
  • BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23

    Gerichtlicher Verstoss gegen das Verbot der Schlechterstellung

    Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt jedoch nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, NStZ-RR 2000, 39 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 48/21

    Verbot der Schlechterstellung (keine Erhöhung der Einzelstrafen); Feststellungen

    Das Verbot, auf die Revision der Angeklagten das Urteil zu ihrem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht zudem einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, juris Rn. 3 und vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00, BGHR StPO § 357 Erstreckung 7).
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