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   BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60   

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BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60 (https://dejure.org/1960,4310)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1960 - 4 StR 131/60 (https://dejure.org/1960,4310)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1960 - 4 StR 131/60 (https://dejure.org/1960,4310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen - Revisionsrechtliche Beurteilung einer fehlerhaften tatrichterlichen Beweiswürdigung bei Feststellungen zum inneren Tatbestand der Untreue - Unterschiedliche Begehungsweise und andersartiger Zweck als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.10.1951 - 4 StR 208/51
    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    Wenn ihm auch nicht zuzumuten ist, sich selbst einer strafbaren Handlung zu bezichtigen, so kann darum doch eine zu ihrer Verdeckung verübte weitere Straftat nicht straflos bleiben (RGSt 72, 20, 23; BGHSt 3, 18, 19).
  • BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    Sollte sich der Angeklagte etwa über die Frage der Rechtspflicht zur Aktivierung im Irrtum befunden haben, so würde es sich hierbei um einen Tatbestandsirrtum handeln, weil bei unechten Unterlassungstaten die Rechtspflicht zum Handeln zum Tatbestand gehört (BGHSt 3, 82).
  • BGH, 24.09.1953 - 4 StR 249/53
    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    Der Senat hat zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Steuerunehrlichkeit bereits früher ausgeführt (NJW 1953, 1841 Nr. 22), daß nicht notwendig ein täuschendes Verhalten des Steuerpflichtigen erforderlich ist.
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    - Eine sog. straflose Nachtat scheidet ebenfalls aus, weil durch das Steuervergehen dem durch die Vortat eingetretenen Nachteil ein weiterer Rechtsschaden hinzugefügt worden ist (BGHSt 6, 67; BGH NJW 1955, 508 = LM Nr. 34 zu § 263).
  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    Vielmehr darf die Frage nach den schädigenden Folgen des steuerunehrlichen Verhaltens nur im Rahmen der durch die unrichtigen Angaben des Täters geschaffenen Besteuerungsgrundlagen geprüft werden (BGHSt 7, 336, 345).
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 371/54
    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    - Eine sog. straflose Nachtat scheidet ebenfalls aus, weil durch das Steuervergehen dem durch die Vortat eingetretenen Nachteil ein weiterer Rechtsschaden hinzugefügt worden ist (BGHSt 6, 67; BGH NJW 1955, 508 = LM Nr. 34 zu § 263).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    Im Rechtssinne billigt ein Täter diesen Erfolg trotzdem, wenn er um des erstrebten Zieles willen, notfalls, d. h. sofern er anders sein Ziel nicht erreichen kann, sich auch damit abfindet, daß seine Handlung den an sich unerwünschten Erfolg herbeiführt, und ihn damit für den Fall seines Eintritts will (BGHSt 7, 363, 369).
  • RG, 19.10.1937 - 1 D 702/37

    Ist der Ehemann auch dann verpflichtet, dem Geschlechtsverkehre seiner Frau mit

    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    Eine so weitgehende Vergünstigung wäre gegenüber einem Rechtsbrecher, der durch eigenes Verschulden in eine Zwangslage geraten ist, aus der er sich nur durch eine neue erhebliche Verletzung der Rechtsordnung befreien zu können glaubt, selbst nach den Grundsätzen der Güter- und Pflichtenabwägung schon aus rechtsstaatlichen Erwägungen nicht zu verantworten (vgl. RGSt 72, 19).
  • BGH, 28.11.1957 - 4 StR 180/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    Im Falle neuer Feststellungen wird die Strafkammer die Entscheidung BGH ZfZ 1958, 145 zu beachten haben.
  • BGH, 17.03.1953 - 1 StR 180/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
    Ein Täter, der durch dieselbe Steuererklärung teils vorsätzlich, teils fahrlässig Steuern verkürzt, ist nur wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung zu bestrafen; die fahrlässige Verkürzung kann im Strafmaß berücksichtigt werden (BGH LM AbgO § 396 Nr. 13 = NJW 1953, 1561 Nr. 28 [Leitsatz]).
  • RG, 30.11.1937 - 1 D 322/37

    1. Wer es unterläßt, eine Gefahr abzuwenden, die er selbst geschaffen hat, wird

  • BFH, 16.07.1957 - I 316/56 U

    Grenzen pflichtgemäßen Ermessens bei Auskunftsverlangen des Finanzamts über

  • BGH, 09.04.1953 - 5 StR 824/52
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 412/55
  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 505/57

    Bestrafung eines Gehilfen bei Unkenntnis über die Drohung durch den Täter i.R.e.

  • BGH, 06.11.1959 - 4 StR 376/59
  • RG, 09.11.1933 - II 321/33

    Patronen - § 27 StGB, Gehilfenvorsatz

  • BGH, 16.06.1954 - 3 StR 222/53
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Hierunter fallen namentlich solche Betriebsausgaben, die unmittelbar mit verschwiegenen Betriebseinnahmen zusammenhängen, nicht aber solche Betriebsausgaben, die andere als die nicht verbuchten Geschäfte betreffen (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. November 1960 - 4 StR 131/60, BStBl I 1961, 496; siehe auch Jäger in Klein, AO, 10. Aufl., § 370 Rn. 136 mwN).
  • BFH, 07.11.1973 - I R 92/72

    Angestellter - Strafbare Handlung - Objektive Steuerverkürzung - Dienstherr -

    Der BGH habe in den Urteilen vom 18. Oktober 1956 4 StR 166/56 (BStBl I 1957, 122) und vom 18. November 1960 4 StR 131/60 (BStBl I 1961, 495) ausgeführt, daß derjenige, der Untreue begangen habe, eine Garantenstellung hinsichtlich des Steueranspruchs des Staates gegenüber dem durch die Untreue Geschädigten einnehme.

    b) Auf dieser Rechtsauffassung beruhen auch die BGH-Urteile 4 StR 166/56 und 4 StR 131/60.

  • BGH, 08.05.1979 - 1 StR 51/79

    Steuerhinterziehung durch Geltendmachung von Schwarzkäufen als Betriebsausgaben -

    "Der Täter soll nicht Tatsachen, die er zu seinen Gunsten unterdrückt hat, durch andere Tatsachen ausgleichen dürfen, die - hätte er sie dem Finanzamt vorgetragen - eine niedrigere Festsetzung des Steueranspruchs begründet hätten" (BGH, Urteil vom 23. - nicht 18. - November 1960 - 4 StR 131/60 = BStBl 1961, 495).
  • BGH, 23.06.1976 - 3 StR 45/76

    Steuervergünstigung - Vorauszahlung - Falsche Angaben - Steuernachteil -

    § 392 Abs. 3 AO will lediglich vermeiden, daß ein Steuerpflichtiger, der falsche Angaben gemacht hat, die zu einer Verkürzung des Steueranspruchs führen, mit Erfolg einwenden kann, er hätte auf anderem Wege ebenfalls den durch sein steuerunehrliches Verhalten gewonnenen Vorteil erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1960 - 4 StR 131/60 - BStBl I 1961, S. 495, 497; RGSt 58, 40, 41; 70, 3, 6; 391, 396; Franzen/Gast, Steuerstrafrecht 1969 § 392 Rdn. 15 und 16).
  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 79/73

    Subjektives Element des Tatbestandsirrtums im Falle des Straftatbestandes der

    Leichtfertigkeit ist hiernach ein besonders hoher Grad von Fahrlässigkeit, eine "an Vorsatz grenzende Fahrlässigkeit" (BGH, Urteile vom 25. September 1959 - 4 StR 332/59 und vom 18. November 1960 - 4 StR 131/60 (2) ).
  • BGH, 15.11.1973 - 4 StR 354/73

    Verurteilung wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Verjährung einer Strafe -

    Es ist kein Ermessensmißbrauch, wenn das Finanzamt in Anwendung des § 205 a Abs. 2 AO die Benennung der Empfänger von Betriebsausgaben verlangt (BFH BStBl. 1956 III, 206; 1960 III, 167; BGH, Urteil vom 23. November 1960, 4 StR 131/60 S. 16, abgedr. in BStBl. 1961 1, 495).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 186/68

    Verfahren wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, wegen Betruges,

    Ob und in welchem Umfang ein Nachteil entstanden ist, ergibt sich demnach aus dem Vergleich zwischen der Steuer, die auf Grund der unwahren Angaben festgesetzt wurde, und der Steuer, die zu erheben gewesen wäre, wenn an Stelle der unrichtigen die der Wahrheit entsprechenden Angaben zugrunde gelegen hätten (BGHSt 7, 336, 345 [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53]; 4 StR 131/60 vom 23. November 1960, S. 22; Kühn, Abgabenordnung, 8. Auflage, § 396 Anm. 2 a aa).
  • BGH, 17.10.1972 - 5 StR 494/72

    Verurteilung wegen Betruges - Geltendmachung von Abschreibungen von

    Andererseits dürfen ihm solche Steuervorteile nicht vorenthalten werden, die ihm auch schon auf Grund seiner richtigen Angaben und seiner richtiggestellten falschen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen erwachsen wären (Zu allem: BGHSt 7, 336,344 [BGH 03.06.1954 - 3 StR 302/53] - Abzug der wegen Berichtigung von zu niedrig angegebenen Einnahmen ebenfalls erhöhten Umsatzsteuerschuld vom zu versteuernden Einkommen - ; BGH vom 19.November 1960 - 4 StR 131/60 - ).
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