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   BGH, 14.06.1951 - 4 StR 132/50   

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https://dejure.org/1951,1468
BGH, 14.06.1951 - 4 StR 132/50 (https://dejure.org/1951,1468)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1951 - 4 StR 132/50 (https://dejure.org/1951,1468)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1951 - 4 StR 132/50 (https://dejure.org/1951,1468)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 14.04.1939 - 4 D 91/39

    1. Ein Fleischbeschauer ist Beamter i. S. des § 359 StGB., soweit er nach dem 31.

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - 4 StR 132/50
    Rechtliche Bedenken gegen sie Würdigung der inneren Tatseite können somit nicht obwalten (RGSt 53, 331; 57, 366; 73, 169; JW 1939, 625).
  • RG, 21.09.1923 - IV 267/23

    1. Sind die Mitglieder einer städtischen Wohnungsunterkommission in Preußen

    Auszug aus BGH, 14.06.1951 - 4 StR 132/50
    Rechtliche Bedenken gegen sie Würdigung der inneren Tatseite können somit nicht obwalten (RGSt 53, 331; 57, 366; 73, 169; JW 1939, 625).
  • BGH, 29.01.1992 - 5 StR 338/91

    Amtsträgereigenschaft des Geschäftsführers eines landeseigenen

    Die Urteile vom 14. Juni 1951 - 4 StR 132/50 - und vom 26. Juni 1952 - 4 StR 9/52 - betrafen Stadtwerke bzw. ein städtisches Elektrizitätswerk, also offenbar Eigenbetriebe.
  • BGH, 09.07.1953 - 4 StR 153/53

    Rechtsmittel

    Deshalb, und weil die technische Vorprüfung der Gesuche besondere fachliche Kenntnisse und eine erhebliche Selbständigkeit erforderte, kann auch keine Rede davon sein, seine Tätigkeit sei nur eine ganz untergeordnete, nämlich eine rein mechanische, gewesen Darauf, ob die Anstellungsbehörde den Angeklagten als Beamten im strafrechtlichen Sinne betrachtet und ihn über diese besondere Natur seiner Stellung richtig belehrt hat, kam es nicht an (4 StR 132/50 vom 14. Juni 1951).

    Dass er die rechtlichen Folgerungen aus den ihm bekannten Tatsachen gezogen und sich als Beamter im Sinne des § 359 StGB angesehen hat, war nicht erforderlich (BGH 4 StR 132/50 vom 14. Juni 1951).

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