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   BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63   

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BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63 (https://dejure.org/1963,115)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1963 - 4 StR 132/63 (https://dejure.org/1963,115)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1963 - 4 StR 132/63 (https://dejure.org/1963,115)
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§ 240 StGB, 'verwerflich'

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nötigung - Verhindern des Überholens - Freie Straße

Besprechungen u.ä.

  • uni-duesseldorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bedeutungswandel des Begriffs "Gewalt" im Strafrecht - Über institutionell-pragmatische Faktoren semantischen Wandels (Dietrich Busse)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 389
  • NJW 1963, 1629
  • MDR 1963, 860
  • DB 1963, 1150
  • JR 1963, 427
  • JR 1983, 427
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63
    Die Beurteilung, ob die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem vom Täter angestrebten Zweck, also die Verquickung von Mittel und Zweck, verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB ist, hängt davon ab, ob die Beziehung der Nötigungshandlung zu dem erstrebten Zweck "nach richtigem allgemeinem Urteil sittlich zu missbilligen ist" (BGHSt 2, 194, 196), ob sie so verwerflich ist, dass sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht, ein über die Erfüllung eines bloßen Übertretungstatbestandes hinausgehendes Unrecht darstellt (BGHSt 1, 84, 86, 87; 5, 254, 256).
  • BGH, 19.11.1953 - 3 StR 17/53
    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63
    Die Beurteilung, ob die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem vom Täter angestrebten Zweck, also die Verquickung von Mittel und Zweck, verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB ist, hängt davon ab, ob die Beziehung der Nötigungshandlung zu dem erstrebten Zweck "nach richtigem allgemeinem Urteil sittlich zu missbilligen ist" (BGHSt 2, 194, 196), ob sie so verwerflich ist, dass sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht, ein über die Erfüllung eines bloßen Übertretungstatbestandes hinausgehendes Unrecht darstellt (BGHSt 1, 84, 86, 87; 5, 254, 256).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 19.06.1963 - 4 StR 132/63
    Die Beurteilung, ob die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem vom Täter angestrebten Zweck, also die Verquickung von Mittel und Zweck, verwerflich im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB ist, hängt davon ab, ob die Beziehung der Nötigungshandlung zu dem erstrebten Zweck "nach richtigem allgemeinem Urteil sittlich zu missbilligen ist" (BGHSt 2, 194, 196), ob sie so verwerflich ist, dass sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht, ein über die Erfüllung eines bloßen Übertretungstatbestandes hinausgehendes Unrecht darstellt (BGHSt 1, 84, 86, 87; 5, 254, 256).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    (1) Dies ist dann der Fall, wenn die Verquickung von Mittel und Zweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar ist, sie also "sozial unerträglich" ist (so schon BGH, Beschluss vom 19. Juni 1963 - 4 StR 132/63, BGHSt 18, 389, 391; vgl. auch Träger/Altvater in LK-StGB, 11. Aufl., § 240 Rn. 69, 86; die in diesem Zusammenhang auch verwendete, inhaltlich identische Formulierung, wonach verwerflich sei, was "nach richtigem allgemeinem Urteil sittlich zu missbilligen" sei, geht auf noch ältere Rechtsprechung (BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51, BGHSt 2, 194, 196) zurück).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Der 2., 3. und 4. Strafsenat haben auf ihre einschlägigen Entscheidungen hingewiesen (BGHSt 23, 46 und BGHSt 34, 71 ; 5, 245 und BGHSt 32, 165, 181 f.; 18, 389 und BGHSt 34, 238 ).

    In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wurde diese Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (BGHSt 18, 389, 390: Verhinderung des Überholtwerdens durch Linksausscheren; BGHSt 23, 47, 54: Blockieren des Straßenbahnverkehrs durch auf dem Gleiskörper stehende oder sitzende Studenten) und von den Revisionsgerichten der Länder (vgl. etwa BayObLGSt 1953, 145, 147: Nötigung eines Kraftfahrers zum Anhalten mittels Versperren des Wegs durch Dazwischentreten; BayObLGSt 1963, 17, 20: Verhinderung der Einfahrt in eine Parklücke durch eine dort stehende Frau, die die Lücke für ihren Ehemann freihalten wollte; BayObLGSt 1970, 71, 72: Aufstellen des Täters vor einem Pkw, um den Fahrer an der Weiterfahrt zu hindern; OLG Karlsruhe, NJW 1974, 2144, 2147: Blockieren des Straßenbahnverkehrs) fortgesetzt.

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Die Beurteilung als verwerflich knüpft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sozialethische Wertungen an; sie wird bejaht, wenn das Verhalten nach allgemeinem Urteil sittlich in so hohem Maße mißbilligenswert erscheint, daß es sich als strafwürdiges Unrecht darstellt (vgl. etwa BGHSt 17, 328 [332]; 18, 389 [391]; 19, 263 [268]; BGH, VRS 40, 104 [107]; ebenso OLG Koblenz, NJW 1985, S. 2432 [2433]; OLG Köln, NStZ 1986, S. 30 [32] und BayObLG, …

    Werden diese Anforderungen eingehalten und bleibt die Verkehrsbehinderung nach Dauer und Intensität in erträglichen Grenzen, dann kann der bloße Umstand, daß die Behinderung als Mittel zum aufklärenden Protest beabsichtigt und nicht als bloße unvermeidbare Nebenfolge in Kauf genommen wird, nicht ausreichen, um eine Sitzblockade nicht allein als auflösbar anzusehen, sondern sogar als verwerfliche Nötigung zu mißbilligen (vgl. auch BGHSt 18, 389 [392] - für Behinderungen beim Überholen).

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

    Abgesehen davon, daß es den Bundesgerichtshof nicht gehindert hat, in späteren Entscheidungen weniger einseitig auf Kriterien der Sittengesetze abzuheben und statt dessen auch die soziale Unerträglichkeit zu berücksichtigen (BGHSt 18, 389, 391 ff.) oder ganz auf vergleichbare abstrakte Definitionen zu verzichten (BGHSt 23, 46, 54 ff.; 34, 71, 76 ff.), stellt es den vom 3. Strafsenat im Jahre 1953 ausgesprochenen und bislang in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht aufgegebenen Grundsatz, daß Fernziele bei der Verwerflichkeitsprüfung unberücksichtigt bleiben müssen (BGHSt 5, 245, 246), nicht in Frage.

    Die Berücksichtigung der psychischen Situation des Täters bei der Gewaltanwendung - sofortige Erwiderung verwerflichen Drucks in "begreiflicher Wut" (BGHSt 17, 328, 332) oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer in "vorübergehender Unmutsaufwallung" (BGHSt 18, 389, 392) - betrifft ersichtlich allein die Relation zwischen Gewaltanwendung und dem verfolgten Nahziel; allgemeine Grundsätze für die Beantwortung der Frage nach der Berücksichtigung von Fernzielen lassen sich daraus nicht herleiten.

  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    bb) Das Verhalten des Angeklagten - die Gewaltausübung durch Anbringen des Stahlkastens - war, wie das Landgericht mit seinen allerdings knappen Ausführungen im Ergebnis zu Recht annimmt, im Hinblick auf den angestrebten Zweck im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB verwerflich (vgl. BGHSt 17, 328, 331; 18, 389, 391; 19, 263, 268; 39, 133, 137).
  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch

    aa) Für die Nötigung kommt es darauf an, ob das Verhältnis des Nötigungsmittels zu dem erstrebten Zweck nach richtigem allgemeinen Urteil sittlich zu missbilligen ist und die Anwendung der Gewalt über das billigenswerte Maß hinaus geht, sozial unerträglich ist (BGHSt 18, 389, 391 m. Nachw.).

    Allerdings besteht erneut Anlass zu dem Hinweis, dass es grundsätzlich nicht dem Belieben eines jeden überlassen sein darf, dadurch erziehend und belehrend auf andere Verkehrsteilnehmer einzuwirken, dass er Zwangsmittel anwendet (BGHSt 18, 389, 393).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 2b Ss 1/00

    Nötigung durch Verhindern des Überholens

    Vielmehr muß der Beweggrund der Behinderung feststellbar sein und nach richtigem allgemeinen Urteil sittlich zu mißbilligen und so verwerflich sein, daß er sich als ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 18, 389, 391); das Verhalten muß "sozial unverträglich sein (Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 240 Rn. 23).

    An die Feststellung der Verwerflichkeit des Verhaltens ist - in Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit - ein strenger Maßstab anzulegen (Senat NJW 1989, 51; BGHSt 18, 389, 392; OLG Stuttgart MDR 1991, 467; OLG Köln NZV 1993, 36)).

  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63

    Überholspur

    In der Entscheidung BGH NJW 1963, 1629 ist bereits anerkannt, daß, wer als Vorausfahrender durch seine Fahrweise vorsätzlich das Überholtwerden verhindert, Gewalt gegen den Nachfolgenden anwendet, indem er es ihm unmöglich macht, sich körperlich so zu verhalten, wie er es will.

    Ob die Gewaltanwendung im vorliegenden Falle verwerflich war, hängt allein davon ab, ob sie gegenüber dem erstrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist, ob sie so verwerflich war, daß sie ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 2, 194 [196]; 18, 389 mit weiteren Hinweisen).

  • KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21

    Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten

    Dies ist dann der Fall, wenn die Verquickung von Mittel und Zweck mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar ist, sie also "sozial unerträglich" ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2013 a.a.O.; BGHSt 18, 389).
  • OLG Köln, 13.03.1979 - 1 Ss 29/79

    Nötigungsstrafbarkeit eines die Einfahrt eines Parkplatzbewerbers in die

    Eine Gewaltanwendung ist erst dann verwerflich gemäß § 240 Abs. 2 StGB , wenn sie gegenüber dem angestrebten Zweck sittlich zu mißbilligen ist und ein als Vergehen strafwürdiges Unrecht darstellt (BGHSt 18/389 = NJW 1963/1629; BGH NJW 1964/1426; SenE NJW 1968/1892; SenE vom 16.1.1979 - Ss 1008/78; OLG Stuttgart NJW 1966/745; OLG Hamburg NJW 1968/662; OLG Hamm NJW 1970/2074 u. VRS 37/360; OLG Koblenz MDR 1975/243; BayObLG …

    Dies hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei eine konkrete Verkehrsgefährdung zwar nicht immer vorzuliegen braucht, aber das Verhalten des behinderten Verkehrsteilnehmers mitzuberücksichtigen ist (BGHSt 18, 389 = NJW 1963, 1629; OLG Düsseldorf a.a.O.; Schönke-Schröder-Eser, Rdn. 20 und Dreher-Tröndle, Rdn. 8 zu § 240 StGB m.w.Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2015 - 1 (8) Ss 510/13

    Nötigung durch friedliche Blockadeaktion: Anforderungen an die

  • BGH, 07.10.1986 - 1 StR 519/86

    Pflichtwidriges Dienen beider Parteien durch Rechtsanwalt - Vertreten derselben

  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79

    Nötigung durch Versperren der Überholspur

  • BGH, 26.03.1974 - 4 StR 399/73

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Nötigung sowie

  • OLG Stuttgart, 19.11.1990 - 3 Ss 487/90

    Revision gegen den Freispruch einer gemeinschaftlichen Nötigung; Verwerflichkeit

  • OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 5 Ss 194/88
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 436/86

    Fahren auf der Überholspur einer Autobahn

  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 1 Ss 283/06

    Erforderlich für die Verwirklichung des Nötigungstatbestandes ist eine

  • OLG Köln, 17.09.1996 - Ss 439/96
  • OLG Koblenz, 11.06.2001 - 2 Ss 44/01

    Nötigung, Straßenverkehr, Gewalt, physische und psychische, Erheblichkeit, Dauer,

  • AG Frankfurt/Main, 13.05.2022 - 901 Ds 6120 Js 248353/20
  • OLG Hamm, 11.07.2008 - 20 U 219/07

    Der Ausschluss wegen Straftat greift nur bei Verwirklichung der dieser

  • OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 Ss 141/03

    Nötigung, Straßenverkehr, Verwerflichkeit, Verwerflichkeitsklausel

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1985 - 2 Ss 334/85
  • OLG Köln, 28.05.1996 - Ss 439/96

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen

  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 1 Ss 155/00

    Nötigung, Straßenverkehr, Blockieren, LKW, Dauer, Strecke

  • BGH, 03.06.1964 - 2 StR 431/63

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 01.06.1976 - 2 Ss 244/76

    Nötigung bei einem Verhindern des Überholens auf der Autobahn

  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 452/64

    Rechtsmittel

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