Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3345
BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82 (https://dejure.org/1982,3345)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - 4 StR 133/82 (https://dejure.org/1982,3345)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 4 StR 133/82 (https://dejure.org/1982,3345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beim Wurf mit Steinen auf Kraftfahrzeuge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79

    Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - 4 StR 133/82
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl in seinem gefährlichen Handeln fortfährt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1979 - 4 StR 116/79 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes durch das Landgericht, auf der in den Fällen II. B 1 bis 3, B 7 und 8, B 11 bis 13 und B 15 die Verurteilung jeweils wegen tateinheitlich mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr begangenen versuchten Heimtückemordes beruht (vgl. BGH VRS 63, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 25; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 11), begegnet keinen rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Maßgeblich ist dann jedoch die Eignung des Mittels zur Gefährdung Dritter in der konkreten Situation (vgl. zum Steinwurf in dichtem Verkehr BGH VRS 63, 119; Jähnke aaO; Schneider in MünchKomm StGB § 211 Rdn. 104; a.A. Horn in SK StGB § 211 Rdn. 50).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Es durfte aus dem jeweiligen Tathergang und den persönlichen Verhältnissen der Angeklagten den - schon nach dem äußeren Geschehen nahe liegenden - Schluss ziehen, dass sie bei Begehung der Taten den Tod der Fahrzeuginsassen zumindest billigend in Kauf genommen haben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 (insoweit in BGHSt 48, 119, 120 nur abgekürzt wiedergegeben); BGH, Urteile vom 6. Mai 1982 - 4 StR 133/82, VRS 63, 119; vom 15. Mai 1997 - 4 StR 118/97, NStZ-RR 1997, 294, 295; Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 381/00, NZV 2001, 133).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Dazu gehören insbesondere Brandsetzungsmittel, Explosionsstoffe, aber auch der Steinwurf, der zwar im dichten Verkehr ein bestimmtes Fahrzeug trifft, aber als Folge des dadurch verursachten Unfalls bei einer unbestimmten Zahl von Personen tödliche Verletzungen hervorrufen kann (BGH VRS 63, 119).
  • LG Oldenburg, 20.05.2009 - 5 Ks 8/08

    Anforderungen an die Vernehmung einer drogenabhängigen Person als Zeuge und als

    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter auch mit der Möglichkeit, dass das Opfer dabei zu Tode kommen könnte, rechnet und, weil er gleichwohl in seinem gefährlichen Handeln fortfährt, auch einen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, VRS 63, 119 ).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es zwar nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH VRS 63, 119; BGH, Urteil vom 30. August 1983 - 1 StR 159/83.) Das muß jedoch nicht immer so sein.
  • BGH, 15.05.1997 - 4 StR 118/97

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Mordmerkmal der "Heimtücke" -

    Der Senat hat daher auch bei früheren Entscheidungen in Fällen der vorliegenden Art das Mordmerkmal der Heimtücke bejaht (vgl. z.B. BGH VRS 63, 119).
  • LG Paderborn, 21.12.2020 - 1 Ks 25/20

    21-Jähriger wirft mit Betonplatten auf Autos, um Daimler zu erpressen - wegen

    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es nahe, dass der Täter auch mit der Möglichkeit, dass das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl in seinem gefährlichen Handeln fortfährt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 06.Mai 1982 - 4 StR 133/82, zitiert nach juris m.w.N., BGH, NStZ 1981, 23 m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97

    Absicht einen Eierdiebstahl zu verdecken - Niedere Beweggründe - Bedingter

    Den Feststellungen ist jedoch zu entnehmen, daß sie angesichts des äußerst gefährlichen Charakters dieser Messerstiche davon ausgegangen ist, er habe bereits mit - bedingtem - Tötungsvorsatz gehandelt (vgl. BGH NStZ 1981, 22, 23 sowie VRS 63, 119).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 408/89

    Voraussetzungen für die Vollendung des gefährlichen Eingriffs in den

    Durch die Tatsache, daß es die Jugendkammer in den Fällen II 25 und 26 unterlassen hat zu prüfen, ob nicht statt versuchten Totschlags versuchter Mord vorliegt (vgl. BGH VRS 63, 119), ist der Angeklagte nicht beschwert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht