Rechtsprechung
   BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31113
BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,31113)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - 4 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,31113)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13 (https://dejure.org/2013,31113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,31113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 63 StGB
    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: zu erwartende schwere Störung des Rechtsfriedens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderung an die Rüge der unterlassenen Erörterung früherer Einlassungen des Angeklagten gegenüber einem als Zeugen vernommenen Polizeibeamten

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung bzgl. vorsätzlicher Brandlegung und Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer paranoiden Schizophrenie

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Anforderung an die Rüge der unterlassenen Erörterung früherer Einlassungen des Angeklagten gegenüber einem als Zeugen vernommenen Polizeibeamten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; StGB § 63
    Beweiswürdigung bzgl. vorsätzlicher Brandlegung und Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus aufgrund einer paranoiden Schizophrenie

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen begründbar (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, Rn. 43).

    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, Rn. 44; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 mwN).

  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Der Verzicht auf die Wiedergabe der früheren Angaben in den Urteilsgründen verstößt daher nicht gegen die an dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung zu messende Darstellungspflicht (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).

    Soweit die Revision nähere "Feststellungen" zur Plausibilität der Einlassung des Beschuldigten vermisst (Erforderlichkeit einer Kerzenbeleuchtung, Wegrollen der weiter brennenden Kerze usw.), ist die revisionsrechtliche Überprüfung - mangels erhobener Verfahrensrügen nach § 244 Abs. 2 StPO - auf den Inhalt des landgerichtlichen Urteils beschränkt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149; vgl. Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241; Sander in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 186 mwN).

  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, Rn. 44; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 mwN).

    Dabei hat es hinsichtlich der Bedrohung zu Recht auf die durch die vorläufige Unterbringung begründete Ausnahmesituation abgehoben (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, 170; MüKo-StGB/ van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 63 mwN) und der länger währenden Straffreiheit des Beschuldigten trotz bestehenden Defekts eine erhebliche prognosegünstige Bedeutung beigemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 143; Schöch in: LK-StGB, 12. Aufl., § 63 Rn. 74 mwN).

  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Dabei hat es hinsichtlich der Bedrohung zu Recht auf die durch die vorläufige Unterbringung begründete Ausnahmesituation abgehoben (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 3 StR 27/09, NStZ-RR 2009, 169, 170; MüKo-StGB/ van Gemmeren, 2. Aufl., § 63 Rn. 63 mwN) und der länger währenden Straffreiheit des Beschuldigten trotz bestehenden Defekts eine erhebliche prognosegünstige Bedeutung beigemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 143; Schöch in: LK-StGB, 12. Aufl., § 63 Rn. 74 mwN).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Die erforderliche Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu entwickeln (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, Rn. 44; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 mwN).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Das Landgericht hat keine Feststellung getroffen oder Wertung vorgenommen, die ohne eine Kenntnis des Aussageverhaltens des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren nicht nachvollzogen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6).
  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 564/07

    Eingeschränkte Revisibilität beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung;

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 466/12, Rn. 10; Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 180/12, NStZ-RR 2013, 20; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    a) Die Rüge, das Landgericht habe gegen § 261 StPO verstoßen, weil es bedeutsame, zum Inbegriff der Hauptverhandlung gewordene Äußerungen des Beschuldigten gegenüber dem Zeugen KHK D. unerörtert gelassen hat, ist nicht mit einem dem Bestimmtheitserfordernis des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Tatsachenvortrag unterlegt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 586/73, BGHSt 25, 272, 274; Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 344 Rn. 85 mwN).
  • BGH, 16.08.2012 - 3 StR 180/12

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität beim Freispruch; Zweifelsgrundsatz)

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder das Gericht überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung gestellt hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 5 StR 466/12, Rn. 10; Urteil vom 16. August 2012 - 3 StR 180/12, NStZ-RR 2013, 20; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 564/07, NStZ-RR 2008, 180).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - 4 StR 135/13
    Entgegen der Auffassung der Revision ist das Landgericht bei der Beurteilung des Zustands des Beschuldigten und der zu erwartenden Entwicklung seiner Erkrankung dem Sachverständigen gefolgt, dann aber aufgrund der allein ihm obliegenden rechtlichen Bewertung der Ergebnisse des Gutachtens (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 StR 52/06, NStZ-RR 2007, 74; Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03, NJW 2004, 3051, 3055; Urteil vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 117 f. jeweils zu §§ 20, 21 StGB) zu der Überzeugung gelangt, dass von dem Beschuldigten nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit defektbedingte Taten von Gewicht zu erwarten sind.
  • BGH, 11.01.2006 - 5 StR 372/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Darstellung von

  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 52/06

    Erhebliche Minderung der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit (Eingangsmerkmal;

  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 466/12

    Beweiswürdigung durch das Tatgericht (eingeschränkte Revisibilität);

  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

  • BGH, 06.03.2013 - 1 StR 654/12

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

  • BGH, 11.03.2009 - 5 StR 40/09

    Begründung einer Aufklärungsrüge (revisionsrechtlich unzulässiger Vortrag des

  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Ob die allgemein gehaltene Behauptung, das Landgericht hätte sich bei vollständiger Würdigung des insgesamt 14-seitigen Briefes zu der Prüfung veranlasst sehen müssen, ob und welche Angaben des Angeklagten die Voraussetzungen des § 46b StGB erfüllen, den Zulässigkeitsanforderungen an eine Rüge genügt, das Tatgericht habe nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt, erscheint damit fraglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163, 164; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 290/18

    Sexueller Übergriff (erforderliche erschöpfende Beweiswürdigung)

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15 und vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14

    Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs: Wirksamkeit eines von einem

    Hierzu gehört die Behauptung, die Zeugin habe sich in der Hauptverhandlung tatsächlich in der von der Revision für beweiserheblich erachteten Weise geäußert (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13 - juris Rz. 10).

    Überdies erfordert eine erfolgreiche Rüge nach § 261 StPO, dass die behauptete Zeugenaussage verfahrensrechtlich anhand des Protokolls oder des Urteils bewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13 - juris Rz. 11).

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15; Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • OLG Koblenz, 24.10.2022 - 1 OLG 4 Ss 105/22

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, dringt diese Rüge auch in der Sache nicht durch, da das Vorbringen nur durch das Ansehen des Videos und damit - entgegen der auf den "zweifelsfreien Akteninhalt" abstellenden Einschätzung des Verteidigers - nur durch eine dem Revisionsverfahren fremde Rekonstruktion der Beweisaufnahme überprüfbar wäre (vgl. BGH, 4 StR 489/18 v. 19.06.2019 - juris, wonach eine solche Rüge bereits unzulässig ist; BGH, 4 StR 135/13 v. 10.10.2013 - NStZ-RR 2014; 3 StR 516/08 v. 09.12.2008 - juris; KK-StPO/Ott, 8. Auflage 2019, § 261 Rn. 193; MüKoStPO/Miebach, 1. Auflage 2016, § 261 Rn. 417 f.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage 2022, § 261 Rn. 42).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Dies ist in den Urteilsgründen in einer dem Erfordernis der rationalen Nachvollziehbarkeit der Beweiswürdigung entsprechenden Weise darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15; Urteil vom 17. Juli 2007 - 5 StR 186/07, NStZ-RR 2008, 148, 149 f.).
  • OLG Bamberg, 18.02.2015 - 3 OLG 6 Ss 10/15

    Unterschiedliche Bewertung der Glaubwürdigkeit ein- und desselben

    Folgt das Gericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung im Hinblick auf einen Teil des Angeklagevorwurfs maßgeblich der von ihm als glaubwürdig gewerteten Aussage eines Belastungszeugen, stellt es einen den Bestand des Urteils gefährdenden Erörterungsmangel dar, wenn aus den Urteilsgründen nicht in nachvollziehbarer Weise hervorgeht, warum es sich wegen weiterer gegen den Angeklagten gerichteter Tatvorwürfe trotz vergleichbarer Beweissituation nicht von der Glaubhaftigkeit der weitergehenden Aussagen desselben Zeugen hat überzeugen können (Anschluss u.a. an BGH, Urteil vom 10.10.2013 - 4 StR 135/13 = NStZ-RR 2014, 15 = StraFo 2014, 25).

    Ansonsten leidet das Urteil an einem Erörterungsmangel (BGH, Urteil vom 10.10.2013 - 4 StR 135/13 = NStZ-RR 2014, 15 = StraFo 2014, 25).

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 138/22

    Entscheidende Abhängigkeit der Überzeugung von der Täterschaft einer

    So vermag der Senat die Wertung des Landgerichts, dass die dreimalige Änderung des Einlassungsverhaltens der Mitangeklagten E.       während der polizeilichen Vernehmung und deren Anpassung an ihren Verlauf nicht dagegen spreche, dass ihre wiederum die Angeklagte belastende Einlassung der Wahrheit entspreche und dass dieses Einlassungsverhalten der Mitangeklagten "aus der langen Dauer der polizeilichen Vernehmung und des sich darin stets erhöhenden Drucks" resultiere, ohne Kenntnis des konkreten Aussageverhaltens der Mitangeklagten E.       in der polizeilichen Vernehmung nicht nachzuvollziehen (vgl. auch Senat, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6 - Beweiskraft; BGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15).
  • BGH, 01.08.2023 - 4 StR 88/23

    Rüge eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des

    c) Ob wegen der dargelegten Bedeutung des Inhalts der in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten Angaben des Angeklagten für den geltend gemachten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 6 StPO dessen Nachprüfung dem Revisionsgericht ohnehin bereits mit Blick auf das Verbot der Rekonstruktion der tatgerichtlichen Hauptverhandlung entzogen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - 6 StR 160/22 Rn. 9; Urteil vom 10. Oktober 2013 - 4 StR 135/13, NStZ-RR 2014, 15, jew. mwN), kann demnach offenbleiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht